Wie schnell fährt ein RTW?
Wie schnell fährt ein RTW? Ein RTW wieg meistens mehr als 3,5 tonnen. Fahrzeuge mit mehr als 3,5 tonnen dürfen maximal 80kmh fahren. Gilt das auch für RTW´s oder andere Einsatzfahrzeuge?
10 Antworten
Sonderrechte gemäß Paragraph 35 der Straßenverkehrsordnung (StVO) entbinden den Fahrer oder das Fahrzeug von den Vorschriften der StVO, es gelten demnach mit Sonderrechten auch keine 80 km/h mehr für sämtliche Einsatzfahrzeuge und nach Paragraph 57c Absatz 3 Ziffer 2 der Straßenverkehrszulassungsordnung, müssen Einsatzfahrzeuge auch nicht wie ein normaler LKW mit einem Geschwindigkeitsbegrenzer ausgerüstet sein, der das Fahrzeug bei einer bestimmten Geschwindigkeit elektronisch abriegelt. Einsatzfahrzeuge, müssen im Notfall einfach schnell am Einsatzort ankommen und der Weg dorthin, der führt nunmal manchmal bzw. je nach dem Einsatzgebiet auch über die Autobahn oder über die Landstraße, hier im Notfalleinsatz mit 80 km/h zu fahren, dass wäre nicht zweckdienlich. Wie schnell die tatsächliche Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges ist, dass ist natürlich variabel, je nach Modell und nach Hersteller, 150 km/h oder ich meine sogar 170 km/h, hatten die RTW's an meiner Lehrrettungswache aber schon erreichen können und das auch ohne Probleme, es dauerte also nicht ewig, von 100 auf das oben genannte zu beschleunigen. Mfg.
"Mein" 09/130 lief 130 km/h, wenn es sein musste.
Ja, die meisten RTW wiegen 4,5-5 tonnen zgg...
Aber da es keine LKW sind sondern Sonderfahrzeuge, dürfen die auch schneller, ein Notfall mit sonder - und wegrechten erlaubt dies sogar.
Dir werden diese Blauen lampen und die Signalhörner aufgefallen sein. Die Dürfen schneller fahren, überall fahren udn alle müssen Platz machen.
Es heißt nicht das immer gerast werden kann, sondern eher vorausschauend und situationsangepasst. Die müssen ja am ziel ankommen. Wenns nicht anders geht wird auch mal langsam gefahren, andersherum auf freier strecke auch mal schneller als erlaubt
Hi,
Gilt das auch für RTW´s oder andere Einsatzfahrzeuge?
Sofern nicht unter Nutzung von Sonderrechten (§ 35 StVO) gefahren wird, gelten auch für Rettungsdienst- und andere Einsatzfahrzeuge die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung, inklusive der zulässigen Höchstgeschwindigkeiten entsprechend § 3 StVO.
Unter der Nutzung von Sonder- und Wegerechten kann, darf und wird diese Geschwindigkeit überschritten - mit den neuesten Modellen (Sprinter) sind auch 150 km/h möglich.
Praktisch wird allerdings auch unter der Nutzung von Sonder- und Wegerechten nur so schnell gefahren,
- wie es noch für andere Verkehrsteilnehmer, Besatzung und ggf. Patient sicher ist,
- wie es die Situation erfordert und
- wie es die Situation ermöglicht.
Selbst unter den besten Umständen setzt die Fahrphysik einfach Grenzen, die man nicht verschieben kann.
Zwar mögen 150 km/h auf der leeren Autobahn möglich sein, auf der ruppigen Landstraße können aber genauso gut 80 km/h schon zu viel sein.
Blaulicht an heißt nicht Hirn aus...
LG
Blaulicht an heißt nicht Hirn aus...
Wie jetzt? Aber die anderen müssen doch Platz machen und die Kurve ist doch eigentlich gar nicht so eng...
;)
Nach § 57c Abs. 3 Zi. 2 StVZO müssen Fahrzeugen von Feuerwehr und Rettung nicht mit Geschwindigkeitsbegrenzern ausgerüstet sein. Sie sind also allein technisch schon in der Lage schneller zu fahren.
Was die StVO betrifft gilt natürlich § 35.
Wie schnell genau liegt wohl am Fahrzeugmodell.