Gilt jetzt das Rechtsfahrgebot in der Stadt oder nicht?
Wenn man zum Beispiel auf einer zwei spurigen Straße fährt in der Stadt.
Die Texte im Internet widersprechen sich da etwas.
“Das Rechtsfahrgebot gilt auf Autobahnen immer. In geschlossenen Ortschaften dürfen Sie sich einen Fahrstreifen aussuchen (bis 3,5 t zGm). Was besagt das Rechtsfahrgebot? Das Gebot besagt, immer möglichst weit rechts zu fahren, jedoch nicht den Abstand von etwa einem Meter zum Fahrbahnrand zu unterschreiten.“
Andere Quelle:
“In der Stadt gilt das Rechtsfahrgebot. Allerdings dürfen Kraftfahrzeuge bis 3,5 Tonnen auf Fahrbahnen mit mehreren markierten Fahrstreifen für eine Richtung die Spur frei wählen. In diesem Fall darf auch rechts schneller als links gefahren werden.“
5 Antworten
Beide Sätze sagen doch das gleiche aus.
Fahrzeuge bis 3,5t dürfen innerhalb geschlossener Ortschaften den Fahrstreifen frei wählen.
siehe §7 Abs 3 STVO
(3) Innerhalb geschlossener Ortschaften – ausgenommen auf Autobahnen (Zeichen 330.1) – dürfen Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t auf Fahrbahnen mit mehreren markierten Fahrstreifen für eine Richtung (Zeichen 296 oder 340) den Fahrstreifen frei wählen, auch wenn die Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 nicht vorliegen. Dann darf rechts schneller als links gefahren werden.
„In geschlossenen Ortschaften dürfen Sie sich einen Fahrstreifen aussuchen (bis 3,5 t zGm)“ steht in einem Text, im anderen Text „In der Stadt gilt das Rechtsfahrgebot.“ und dann Ja kommt der gleiche Satz, dass sie die Spur frei wählen dürfen bis 3,5t. Aber dann gilt ja für die meisten Autos halt eigentlich kein Rechtsfahrgebot in Städten.
“Das Rechtsfahrgebot gilt auf Autobahnen immer.
Das ist fast korrekt, denn wenn nichts los ist und es mehr als zwei Fahrstreifen gibt, darf man auch in der Mitte (zweiter von rechts) bleiben. Sollte man aber nicht. Quelle
In geschlossenen Ortschaften dürfen Sie sich einen Fahrstreifen aussuchen (bis 3,5 t zGm).
Das ist korrekt. Quelle
Was besagt das Rechtsfahrgebot? Das Gebot besagt, immer möglichst weit rechts zu fahren, jedoch nicht den Abstand von etwa einem Meter zum Fahrbahnrand zu unterschreiten.“
Das ist korrekt. Wenn möglich, ist der rechte Fahrstreifen zu benutzen und darauf so weit rechts wie "möglich". Quelle
Andere Quelle:“In der Stadt gilt das Rechtsfahrgebot.
Das ist zum Teil korrekt, wird aber durch den folgenden Satz klargestellt:
Allerdings dürfen Kraftfahrzeuge bis 3,5 Tonnen auf Fahrbahnen mit mehreren markierten Fahrstreifen für eine Richtung die Spur frei wählen. In diesem Fall darf auch rechts schneller als links gefahren werden.“
Somit hast du die "Ausnahme" vom Rechtsfahrgebot, die aber für alle Kfz bis 3,5 t gilt.
Ich hoffe, das ist verständlich. 😅Hallo,
das wichtigste an diesem Rechtsfahrgebot war der Gedanke innerhalb geschlossener Ortschaften dort wo sich keine Fahrstreifen befinden soll / muß rechts gefahren werden.
Gruß
Letzteres ist korrekt. Nur LKWs müssen immer rechts fahren, es sei denn, sie möchten unmittelbar nach links abbiegen.
Übrigens gilt dieses Rechtsfahrgebot auf den Highways in den USA genau wie bei uns auf den Autobahnen. Nur: Es hält sich fast niemand daran. Daher gibt es bei uns oft die irrige Meinung, in den USA gäbe es überhaupt kein Rechtsfahrgebot.
Ich glaube kaum, dass sich irgendein Polizist darum schert, ob sich jemand innerhalb geschlossener Ortschaften an dieses Rechtsfahrgebot hält. Die haben ganz andere Sorgen. Selbst LKWs werden wohl kaum eine Bestrafung befürchten müssen. Die können immer argumentieren, sie wollten links abbiegen.
Steht doch da. Und widerspricht sich auch nicht.
In dem unteren steht doch dass man die Spur frei wählen kann und man sogar rechts schneller als links fahren kann.
Wenn ich die Spur frei wählen kann, inwiefern ist es dann ein Rechtsfahrgebot
Die Ausnahme gilt ja nur für bestimmte Fahrzeuge und bestimmte Fahrstreifen
Allerdings dürfen Kraftfahrzeuge bis 3,5 Tonnen auf Fahrbahnen mit mehreren markierten Fahrstreifen für eine Richtung die Spur frei wählen.
Ja die meisten fahren ja nicht Autos über 3,5 Tonnen. Und die dürfen sich dann die Spur frei auswählen. Also gilt für den Normalo kein Rechtsfahrgebot in der Stadt. Obwohl die Sätze am Anfang der Texte das besagen.
Wenn du alt genug für den Führerschein bist wirst du das hoffentlich verstehen.
Ja wenn man nichts gescheites dazu sagen kann, dann schreibt man so einen Satz wie deinen.
Also gibt es in der Stadt nicht wirklich ein Rechtsfahrgebot, dass bei nicht Einhaltung, bestraft werden könnte. Auf der Autobahn natürlich schon.