Wie ist das wenn man bei einem Minijob mal krank ist? Bekommt man trotzdem Lohn?

3 Antworten

Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall gilt selbstverständlich auch bei Minijobs. Nur Krankengeld von der Krankenkasse bekommst du nicht, weil du ja keinen Beitrag zahlst.

Das gleiche gilt für 4 Wochen bezahlten Urlaub.


Venus345  10.02.2022, 19:44

nicht bei Mini Job dazu muss man ordentlich angemeldet sein

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DerHans  10.02.2022, 19:45
@Venus345

Wenn das ein offizieller Minijob ist, gilt das selbstverständlich. Wenn nicht nennt man das Schwarzarbeit.

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Venus345  10.02.2022, 19:47
@DerHans

ich wurde nur für 3 Stunden am Tag angemeldet war nur bei der Knappschaft angemeldet Krankenkasse musste ich selber bezahlen kein bezahlten urlaub

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Venus345  10.02.2022, 19:50
@DerHans

bei einem 460€ Job bekommst auch kein urlaub oder? da ist auch nur Knappschaft dabei

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DerHans  10.02.2022, 19:51
@Venus345

Selbstverständlich hat JEDER Arbeitnehmer Anspruch auf 6 Wochen Lohnfortzahlung und auch 4 Wochen bezahlten Urlaub.

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Es gelten die selben Rechte wie in allen Arbeitsverhältnissen. Also ja


Venus345  10.02.2022, 19:48

das ist ein Irrtum

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DerHans  10.02.2022, 19:52
@Venus345

Ein Arbeitsvertrag, der die gesetzlichen Ansprüche ausschließt, ist NICHTIG

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Familiengerd  10.02.2022, 20:04
@Venus345

Da bist Du mit Deinen Kommentaren unter den Antworten von DerHans und brennspititus aber völlig im Irrtum!

Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall (mit Nachweis durch ärztliche Bescheinigung) und auf bezahlten Urlaub hat ausnahmslos jeder Arbeitnehmer, gleichgültig, welcher Art das Arbeitsverhältnis ist!

Dieser Anspruch ist zwingend und unverzichtbar (da spielt es auch keine Rolle, was dazu im Arbeitsvertrag stehen sollte)!

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Familiengerd  10.02.2022, 20:20
@Venus345

Eigentlich ist das verbreitetes Allgemeinwissen, und auch Deinem ehemaligen Arbeitgeber war die Rechtslage mit Sicherheit bekannt.

Aber es gibt immer auch Arbeitgeber, die sich geradezu kriminell über bestehende Gesetze hinwegsetzen und ihre Arbeitnehmer betrügen.

Wie lange ist das bei Dir her? Mit etwas Glück kannst Du Deine Ansprüche auch noch nachträglich geltend mach, wenn die Fristen das hergeben und Du Nachweise hast.

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ja, Entgeltfortzahlung bei Abgabe einer AU