Als Teenager minijobben, aber Wohngeld?

3 Antworten

Du hättest beim Wohngeld als Kind auf Erwerbseinkommen einen monatlichen Freibetrag von 100 Euro, der Rest wird beim Wohngeld mit berücksichtigt.

Ich habe es dir in deiner anderen Frage genauer erklärt.

Dein Einkommen wird, bis auf einen Freibetrag von 100,-Euro/Monat, angerechnet.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Verwaltungsangestellte

Der Vater muß Deinen Minijob der Wohngeldstelle melden.