Wie hoch ist die Strafe bei der Beleidigung: "Du hast ein Radiogesicht"?

SturerEsel  16.05.2024, 15:14

Inwiefern soll das eine Beleidigung sein?

Mangoentsafter 
Fragesteller
 16.05.2024, 15:18

Zu hässlich für's Fernsehen.

3 Antworten

Guten Tag!

Sofern es eine Beleidigung darstellt (durchaus problematisch), richtet sich die Strafe nach § 185 StGB. Danach werden Beleidigungen mit Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr oder Geldstrafe bestraft. Dem Richter obliegt ein Ermessensspielraum, die Freiheitsstrafe oder die Geldstrafe zu verhängen. Dies hängt von Sach- und Rechtslage beziehungsweise den Umständen des Einzelfalls ab.

Mit freundlichen Grüßen

ChaosLeopard

Wenn überhaupt entscheidet das ein Gericht unter Berücksichtigung des BZR und dessen Eintragungen, wie hoch eine Strafe ist und nicht GF User.


Mangoentsafter 
Fragesteller
 16.05.2024, 15:19

Vielleicht lesen hier Leute vom Gericht mit.

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verreisterNutzer  16.05.2024, 15:21
@Mangoentsafter

Und trotzdem lässt sich eine Frage nur so gut beantworten, wie sie gestellt worden ist. Du hast etliche wichtige Details weg gelassen, wie z.b. Vorstrafen. Und es wird trotzdem individuell entschieden, keiner kann dir das hier beantworten.

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Mangoentsafter 
Fragesteller
 16.05.2024, 15:25
@verreisterNutzer

Da gibt es doch so einen Bußgeldkatalog wo Richtwerte drin stehen. Oberförster ist zum Beispiel straffrei.

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verreisterNutzer  16.05.2024, 15:27
@Mangoentsafter

Diese Details hast du trotzdem weg gelassen und ein Bußgeldkatalog ersetzt keine Gerichtsverhandlung bei der über die Strafe verhandelt wird und bei Hans Peter Müller vielleicht ein ganz anderes Urteil rauskommt als bei Dieter Kraus.

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