Wie hoch ist die Strafe bei der Beleidigung: "Du hast ein Radiogesicht"?
Inwiefern soll das eine Beleidigung sein?
Zu hässlich für's Fernsehen.
3 Antworten
Guten Tag!
Sofern es eine Beleidigung darstellt (durchaus problematisch), richtet sich die Strafe nach § 185 StGB. Danach werden Beleidigungen mit Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr oder Geldstrafe bestraft. Dem Richter obliegt ein Ermessensspielraum, die Freiheitsstrafe oder die Geldstrafe zu verhängen. Dies hängt von Sach- und Rechtslage beziehungsweise den Umständen des Einzelfalls ab.
Mit freundlichen Grüßen
ChaosLeopard
Wenn überhaupt entscheidet das ein Gericht unter Berücksichtigung des BZR und dessen Eintragungen, wie hoch eine Strafe ist und nicht GF User.
Und trotzdem lässt sich eine Frage nur so gut beantworten, wie sie gestellt worden ist. Du hast etliche wichtige Details weg gelassen, wie z.b. Vorstrafen. Und es wird trotzdem individuell entschieden, keiner kann dir das hier beantworten.
Da gibt es doch so einen Bußgeldkatalog wo Richtwerte drin stehen. Oberförster ist zum Beispiel straffrei.
Diese Details hast du trotzdem weg gelassen und ein Bußgeldkatalog ersetzt keine Gerichtsverhandlung bei der über die Strafe verhandelt wird und bei Hans Peter Müller vielleicht ein ganz anderes Urteil rauskommt als bei Dieter Kraus.
Das ist doch eher ein Kompliment, oder nicht!? o_O
Mittlerweile werden Radio-Sendungen ja auch über's Internet gestreamt - inklusive Video vom Moderator! :)
Beispiel:
Vielleicht lesen hier Leute vom Gericht mit.