Werde an einem Sonntag 18, darf ich diesen Tag nicht Auto fahren?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Lass dir von den anderen Kommentatoren bloß nicht die Laune verderben. Bisher war es immer so, dass man mit Erreichen des 18. Lebensjahrs (=dein 18. Geburtstag) seinen rosa Lappen noch drei Monate weiter nutzen darf. Habe keinen Hinweis darauf, dass sich das geändert hat.

Und der Clou ist, dass die Auflage, nur mit Begleitperson zu fahren, entfällt.

Schau die mal den Zettel an. Da steht doch so etwas wie: "Der Fahrerlaubnisinhaber darf bis zum ------ (Datum der Vollendung des 18. Lebensjahres) Kraftfahrzeuge der Klassen B und BE nur in Begleitung einer der nachfolgend genannten Personen führen:"

Heißt im Umkehrschluss: Ab dem genannten Datum gilt die Auflage nicht mehr.

Das einige Problem, dass du bekommen könntest: Wenn du an deinem Geburtstag ins Ausland willst. Das wird dann mit dem Zettel (bis auf Ausnahmen) nicht gehen.

Da hier viele falsche Antworten geschrieben wurden, gebe ich meinen Senf jetzt auch noch dazu, mit entsprechenden Gesetzestext.

Die BF17-Bescheinigung gilt bis 3 Monate nach dem 18. Geburtstag im Inland als Nachweis deiner Fahrerlaubnis, siehe FeV §48a Abs.3 Nr.1:

(3) Für das Verfahren bei der Erteilung einer Fahrerlaubnis für das Führen von Kraftfahrzeugen in Begleitung gelten die §§ 22 und 22a mit folgenden Maßgaben:

1. Über die Fahrerlaubnis ist eine Prüfungsbescheinigung nach dem Muster der Anlage 8b auszustellen, die bis drei Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres im Inland zum Nachweis im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 dient.

Zudem entfällt mit dem Tag deines 18. Geburtstages die Auflage der Begleitperson, siehe FeV §48a Abs.2:

(2) Die Fahrerlaubnis ist mit der Auflage zu versehen, dass von ihr nur dann Gebrauch gemacht werden darf, wenn der Fahrerlaubnisinhaber während des Führens des Kraftfahrzeugs von mindestens einer namentlich benannten Person, die den Anforderungen der Absätze 5 und 6 genügt, begleitet wird (begleitende Person). Die Auflage entfällt, wenn der Fahrerlaubnisinhaber das Mindestalter nach § 10 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 Buchstabe a erreicht hat.

http://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__48a.html

Das Mindestalter beträgt nach §10 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5a = 18 Jahre:

http://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__10.html

Der BF17 gilt bis max. 3 Monate über deinen 18. Geburtstag hinaus.

Die Pflicht, eine eingetragene Begleitperson mitfahren zu lassen, entfällt ab diesem Tag.

Du darfst also fahren - und sogar allein!


Bomberos911  23.05.2016, 20:37

Endlich mal einer der schreibt, wie es ist. Danke!

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clemensw  23.05.2016, 20:37
@Bomberos911

Aber bitte doch. Echt unglaublich, wie viele Leute hier Unsinn posten...

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Crack  23.05.2016, 21:58
@clemensw

Echt unglaublich, wie viele Leute hier Unsinn posten...

Und das obwohl diese Frage hier in kurzen Abständen immer wieder gestellt wird.
War wohl nichts mit dem Lerneffekt...

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clemensw  23.05.2016, 22:01
@Crack

Vielleicht bei Einzelnen, in der breiten Masse überwiegt die Schwarmdummheit.

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Wenn du deinen Führerschein nicht physisch dabeihast darfst du auch nicht (alleine) fahren :)


Du darfst erst alleine fahren, wenn du den offiziellen Führerschein hast, auch wenn du diesen Sonntag 18 wirst, musst leider bis zum Montag warten.


Ferienfreak15 
Fragesteller
 23.05.2016, 20:32

Ok danke! (:

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Bomberos911  23.05.2016, 20:35
@Ferienfreak15

Ab 18 darf man alleine fahren. Der rosa Zettel ist danach noch 3 Monate gültig... Die Auflage nur mit Begleitperson zu fahren entfällt mit dem 18. Geburtstag.

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clemensw  23.05.2016, 20:37

Und noch einer, der den gleichen Unsinn verbreitet...

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