Wer repariert mein Rolladen?
Hallo zusammen.
Ich wohne in einer Mietwohnung und mir ist vor kurzem das band des Rollos abgerissen als ich es zu schnell runter gelassen. Jetzt frage ich, wer bezahlt die reparatur und übernimmt das die Verwaltung oder muss ich mich darum kümmern.
Hat da wer eine Idee?
2 Antworten
Was steht in deinem Mietvertrag? In der Regel gibt es eine Kleinreparaturklausel in der geregelt ist, dass Kleinreparaturen, z.B. an Fenstergriffen/Türgriffen, Wasserhähnen, Lichtschalter und auch Rolladengurte auf den Mieter umgelegt werden können. In der Regel alle Reparaturen im Bereich bis etwa 100€.
Wenn sich nun dein Vermieter darum kümmert und jemanden beauftragt den Rolladengurt zu ersetzen, dann kostet das inklusive Arbeitszeit und Anfahrt sicherlich 80-100€. Falls du die Möglichkeit hast den Gurt selbst zu tauschen (kommt auf die Art des Rollos an), dann kaufe dir für 5-10€ den Gurt und investiere eine halbe Stunde Zeit. Das habe Ich bei unseren alten Wohnung ebenfalls gemacht als hin und wieder ein Rolladengurt gerissen ist. :-)
Was wenn im Mietvertrag steht, dass Rollläden, Fensterläden und Jalousien nicht Bestandteil des Mietvertrags sind und im Fall eines Defekts ersatzlos entfernt werden können.
Und es nicht nur um den Rollladengurt, sondern auch um einen neuen Rollladen handeln würde, weil der alte in zwei Teile gegangen ist. Also die Kosten über 100 steigen würden?
Hallo Maximus0303,
in einer Mietwohnung obliegt die Reparatur dem Vermieter, als der Verwaltung Bescheid sagen!
Was wenn im Mietvertrag steht, dass Rollläden, Fensterläden und Jalousien nicht Bestandteil des Mietvertrags sind und im Fall eines Defekts ersatzlos entfernt werden können.
Und das steht in Deinem Mietvertrag?
Und es sich nicht nur um den Rollladengurt, sondern auch um einen neuen Rollladen handeln würde, weil der alte in zwei Teile gegangen ist?
Auch das spielt keine Rolle, fest verbaute Teile sind Sache des Vermieters, selbst bei nur dem Gurt, würde die Reparatur mehr kosten als evtl. in einer Kleinreparaturklausel vereinbart wurde!
Was wenn im Mietvertrag steht, dass Rollläden, Fensterläden und Jalousien nicht Bestandteil des Mietvertrags sind und im Fall eines Defekts ersatzlos entfernt werden können. Und es sich nicht nur um den Rollladengurt, sondern auch um einen neuen Rollladen handeln würde, weil der alte in zwei Teile gegangen ist?