Wer ist der Papst, wenn Franziskus vor Benedikt stirbt?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ganz klare Antwort: Nein.

Das Papstamt ist ebenso wie z. B. das Amt eines (anderen) Diözesanbischofs, eines Pfarrers, eines Generalvikars, eines Ökonoms oder eines Kaplans zunächst nichts anderes als ein Kirchenamt gemäß c. 145 §1 CIC, dessen Rechte und Pflichten gemäß c. 145 §2 CIC im kodikarischen oder nichtkodikarischen Kirchenrecht normiert sind.

Im Allgemeinen gilt hinsichtlich der Übertragung eines Kirchenamtes an eine Person:

"Ein Kirchenamt kann ohne kanonische Amtsübertragung nicht gültig erlangt werden." (c. 146 CIC) Gemäß c. 147 CIC gibt es vier Möglichkeiten der kanonischen Amtsübertragung, durch die eine Person gültig ein Kirchenamt erlangen kann:

  • freie Amtsübertragung seitens der zuständigen kirchlichen Autorität
  • Einsetzung seitens der zuständigen Autorität, wenn eine Präsentation vorausgegangen ist;
  • Bestätigung oder Zulassung seitens der zuständigen kirchlichen Autorität, wenn eine Wahl oder Wahlbitte vorausgegangen ist;
  • einfache Wahl und Annahme vonseiten des Gewählten, wenn die Wahl keiner Bestätigung bedarf

Im Falle des Papstamtes trifft gemäß c. 332 §1 letzteres zu:

"Volle und höchste Gewalt in der Kirche erhält der Papst durch die Annahme der rechtmäßig erfolgten Wahl zusammen mit der Bischofsweihe. Deshalb besitzt ein zum Papst Gewählter, der schon die Bischofsweihe empfangen hat, diese Gewalt vom Augenblick der Wahlannahme an."

Es ist rechtlich demnach ausgeschlossen, dass ein emeritierter Papst "erstmal wieder" und einfach so das Papstamt erlangen könnte. Andersherum gilt, was in der eben zitierten Rechtsnorm steht: Sofern Papst Franziskus vor dem Tod von Benedikt XVI. stirbt oder auf sein Amt verzichtet, könnte letzterer natürlich vom Konklave rechtmäßig (wieder) zum Papst gewählt werden und wäre dann vom Zeitpunkt der Wahlannahme wieder Amtsträger mit allen Rechten und Pflichten. Ich denke allerdings, wie ich glaube zurecht, dass diese Möglichkeit sehr theoretischer Natur und zudem äußerst unwahrscheinlich und nicht sonderlich sinnvoll ist.

Nein, wenn der Papst abdankt, wird ein neuer gewählt. auch wenn das bedeutet, dass es einige Tage lang keinen amtierenden Papst gibt.

es KÖNNTE sein, dass wenn so was während der Osterliturgie etc. passiert, der ehemalige Pontifex geberen wird, dies kommisarisch zu übernehmen.

lg, Anna


Anastasia65 
Fragesteller
 01.10.2022, 21:36

Danke für die Antwort!

Darauf genau wollte ich hinaus!

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Das war ja definitiv nicht der Fall. Aber wäre Papst Franziskus vor Benedikt verstorben, hätte man einen neuen Papst gewählt.

Papst Benedikt war seinerzeit mit 85 Jahren zurückgetreten, weil er sich aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage fühlte, sein Amt auszuüben.


Anastasia65 
Fragesteller
 06.01.2023, 08:24

Danke!

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Nein. Er ist durch seinen Rücktritt aus der Linie ausgeschieden.

Wenn Papst Franziskus sterben würde, wäre Benedikt weiterhin emeritierter Papst, und das Konklave würde einen neuen Papst wählen - ganz regulär.


Anastasia65 
Fragesteller
 02.10.2022, 13:11

Vielen Dank für die konkrete Antwort!

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Nein....man würde dann den nächsten Papst wählen....

die nächsten Anwärter stehen sicher schon in den Startlöchern.


Anastasia65 
Fragesteller
 01.10.2022, 21:31

Danke für die Antwort!

Aber wäre Benedikt während des Interregnums, also bis sich die Kardinäle auf einen neuen Papst geeinigt haben, formal Papst?

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