Wer hat Die meisten prozent mitspracherecht jugendamt?

6 Antworten

Das Jugendamt hat 100%. Die sagen, was das Beste für das Kind ist.

Sind die Eltern damit nicht einverstanden oder können sich nicht einigen, entscheidet dann letztlich das Familiengericht.

ist doch alles gesagt. "Du möchtest eigentlich das kind aus der wohnung haben".

Trenne mal eine Mutter von Ihrem Kind.

Der leibl. Vater wird immer sticheln da er eifersüchtig auf Dich ist.

Sein kind lebt bei einem Anderem. "Dreh den Spieß um". Gehe zu einem Anwalt der Dich berät im Mietrecht. Da es nicht dein Kind ist und der vATER MIT DEM aMT pROBLEME MACHT, verlange für deine 6 J. vergangene Lebenszeit Miete und Unterhaltskosten vom Vater. Danach überlege ob Du so das Leben weiter führen möchtest. Denn mit deiner Liebe zu deiner Frau scheint durch das Kind und Vater etwas zerbrochen zu sein.

Die Entscheidung wird immer zum Wohle des Kindes von einem Gericht getroffen. Und für ein komplettes Kontaktverbot eines Elternteils zum Kind muss wirklich schlimmes passiert sein. Eben weil es im Sinne des Kindes ist, Umgang mit beiden Elternteilen zu haben, zu wissen, wo es herkommt und eine - wenn auch nur lose - Beziehung zu dem Elternteil, bei dem es nicht wohnt, aufrecht zu erhalten.

Übrigens, auch und gerade alle beteiligten Erwachsenen sollten sich auch ohne ein Gericht in diesem Sinne zum Wohle des Kindes verhalten! Setzt euch an einen Tisch, sucht nach Kompromissen und Lösungen, tragt keine Machtspielchen auf dem Rücken des Kindes aus!

Ich habe es jetzt dreimal gelesen und immer noch leichte Verständigungsschwierigkeiten...

Du lebst mit ihr und dem Kind seit 6 Jahren zusammen. Sie hat mit ihrem Ex ein Kind welcher sich kaum bis gar nicht um das Kind kümmert. Du willst das Kind aber aus der Wohnung haben????

Und Kontaktverbot soll wer bekommen? Du?

Letztendlich entscheidet das Familiengericht! Das Jugendamt wird da natürlich gehört und es bleibt zu hoffen, dass man zum Wohle des Kindes entscheiden wird.

Du hast letztendlich eh keine Aktien bei der Geschichte, da du mit dem Kind nicht verwandt bist!


Ich35hier 
Fragesteller
 04.12.2019, 07:11

Nein ich möchte sie und das kind halten im jugend amt hieß es kontaktverbot zu mir Das kind möchte aber den kontakt aber das jugendamt entscheidet komplett Dagegen. Er hat mit ihr ein Kind welches 10 Jahre ist und ich bin mit ihr seit 6 Jahren zusammenEr kümmert sich aber nicht um sieMöchte aber jetzt das komplette Sorgerecht und alles einklagen und würde das Recht bekommen da ich aus der Sache raus binUnd Kontaktverbot zu der kleinen habe trotz dass sie es eigentlich nicht möchte.. Sie wurde befragt aber ihre meinung zählt nicht was sie möchte da sie noch nicht in dem alter wäre selbst entscheiden zu können

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Kessie1  04.12.2019, 19:45
@Ich35hier

Wo wohnt denn nun deine Freundin? Bei im oder bei dir? Und wieso sollte man ihm überhaupt das alleinige Sorgerecht zusprechen, wenn er sich eh nicht kümmert? Und das Jugendamt unterstützt das Kontaktverbot? Weswegen? Fügst du dem Kind Schaden zu? Ansonsten geht es das Jugendamt doch nichts an, mit wem die Mutter verkehrt...

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Ich35hier 
Fragesteller
 07.12.2019, 08:54
@Kessie1

Die Freundin wohnt bei mir. Bald nicht mehr. Weil das jugendamt keine Vorschläge angenommen hat und mich nicht angehört hat. Der Erzeuger hat geteiltes sorgerecht und hat Kontaktverbot gewünscht und das jugendamt hat es ausgesprochen. Ohne gericht. Ich war immer mehr Vater wie er . Habe mich um meine Freundin und die kleine gekümmert haben viel unternommen und auch gelblich stand ich ein ,was aber nicht so wichtig ist, habe aber was dummes gemacht was mich durchs Gericht zum Straftäter macht. Somit dürfte die kleine nicht mehr heim und wohnt vorerst bei der Oma. Ich durfte erst laut schreiben die kleine nur nicht allein sehen. Wäre ok gibt es Lösungen. Jetzt ist komplett Kontakt verbot und sie zieht aus um dem Amt nachzukommen weil die nur den einen Weg gesehen haben das sie raus macht bevor der Erzeuger die kleine nimmt.

Wir bleiben vorerst zusammen aber wissen noch nicht wie es händelbar ist mit dem kontaktverbot trotzdem gemeinsam Zeit zu verbringen. Unternehmungen und... naja wer schläft schon gern allein...

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Ich35hier 
Fragesteller
 12.12.2019, 02:05
@Ich35hier

Die Entscheidung ist klar. Sie wird ausziehen. Wir bleiben inoffizielle zusammen und hoffen das das verbot aufgehoben wird. Wenn nicht geht es gerichtlich weiter weil sie ist dem ja nachgekommen und ich würde nicht gehört. Das JA ist auf allen Wegen gegen die Richtlinien verstoßen

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Ich35hier 
Fragesteller
 04.12.2019, 07:13

Somit Müssen sie sich entscheiden ob für mich oder für das kind und die entscheidung hinführt ist verständlich

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Kessie1  07.12.2019, 15:08
@Ich35hier

Ihr solltet euch gegen die Vorverurteilung durch das Jugendamt wehren! solange du ihrem Kind nichts angetan hast, sehe ich persönlich keinen grund für eine Kontaktsperre. Aber ich weiß ja nun auch nicht was da im Einzelnen vorgefallen ist... Sie sollte sich dringend nochmals mit dem Jugendamt auseinander setzen und eine vernünftige Lösung suchen bzw. in Erfahrung bringen, wie man sich dann dort eure Beziehung vorstellt!

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Ich35hier 
Fragesteller
 12.12.2019, 06:53
@Kessie1

Die sachlage sieht jetzt so aus dass wir ihr erst mal die ruhe lassen und dem jugendamt seinen willen geben das heißt sie zieht erst mal aus dass sie ihr kind wieder bei sich haben darf. In offiziell bleibt man weiterhin zusammen wohin es führt weiß noch keiner. Ich warte ab ob vom jugendamt weiterhin das kontakt verbot ausgesprochen wird weil das ist nicht rechtens das dürfen sie nicht einmal aussprechen. Sollten sie es denn noch tun müssen sie es schriftlich machen ein sonsten besteht es nicht. Sollte ich nichts schriftlich bekommen ist das nichtig Und sollte ich ein schreiben bekommen habe ich endlich etwas in der Hand um gegen Sie vorzugehen die ganze Zeit hat sie es nur mündlich gemacht. Ich habe schon bei einem Anwalt angefragt und bei der Diakonie die Ja mit dem Jugend am zusammen arbeiten. Und beide wollen sich darum kümmern da die jugendamt mitarbeiterin von anfang an gegen den richtlinien verstoßen hat. Einzige was sie sehen wollte war das was der erzeuger wolde das heißt dass meine freundin mit dem kind auszieht und jeder für sich ist um die beziehung eigentlich zerbricht. Und nicht das was denen ihr Auftrag ist den Familien zu helfen.

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Ich35hier 
Fragesteller
 12.12.2019, 06:56
@Ich35hier

Jetzt sind die kosten doppelt jeder hat die gleiche miete jeder hat gez versicherung und so weiter kühlschrank muss wieder gekauft werden ein neues sofa möbeljahr und so weiter als eine komplette einrichtung da soll sie sich drum kümmern ich bekomme sowieso nichts von ihr. Weil ich noch nicht einmal die chance hatte bei ihr vorzusprechen

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Deine Freundin und das Kind wollen bei Erzeuger bleiben,und der sagt nein? Sechs Jahre lebt ihr alle zusammen? Und du möchtest das Kind weg haben? Sorry,aber dieser Kauderwelsch ist nicht klar verständlich.

Abgesehen davon,wird das Jugendamt schauen,wo es dem Kind gut geht, wo das Kind bleiben möchte und unterstützt bei Meinungsverschiedenheiten. Kurz: Das Jugendamt vertritt die Interessen des Kindes.