Wer haftet bei abgelaufener HU?
Mein Wagen war 10/23 HU-/AU-fällig. Ich wusste, dass (zuvor!) noch einige Arbeiten vorzunehmen waren. Daher machte ich für Mitte 10/23 einen Werkstatt-Termin mit der Bitte, diese (nötigen) Arbeiten vor der HU in der WS zu machen. Am Tag der Abgabe wurde mir gesagt, dass ich andernorts erst eine Motorwäsche machen sollte (wegen undichter Ventildeckeldichtung). Gesagt, getan. Am 30.10. stellte ich das Auto erneut in die Werkstatt, die Arbeiten wurden nicht gemacht, der Wagen fiel dort in der WS prompt durch die HU. Nun rief ich 11/23 die Werkstatt an, um mich nach dem Stand der Dinge zu erkundigen. Mir wurde mitgeteilt, dass man die Arbeiten nun endlich in der kommenden Woche vornehmen will und der Wagen bis dahin auf der Strasse (öffentlich) in Nähe der Werkstatt steht. Mit abgelaufener HU. Wer haftet finanziell nun bei einer Anzeige? Sicher wieder der Halter, auch, wenn er für die abgelaufene HU nichts kann?
5 Antworten
Du kannst nachweisen das das Fahrzeug zur instandsetzung der Werkstatt übergeben wurde und von dieser abgestellt wird bis arbeiten begonnen werden.
Also Bist Du raus falls was kommen sollte und wenn du gefragt wirst hast du die passende Antwort . bis zu zwei 7 / drei Monaten gäbe es eine max Ordnungswirdigkeitsanzeige. / Keine Straftatbestände. Die ev erteilte Mängelkarte mit Fristsetzung nach der Du den Wagen mit Behobenem Mangel vorzuführen hast,.
Da das aber die werkstatt warum auch immer verantworten muß in deren Nutzungsgewalt das Fahrzeug während er instandsetzung ist muß wenn ünberjhaupt die die 20 Euro Zahlen was eh nicht eintritt. .
Du als Halter, Du hättest Dich ja frühzeitig darm kümmern können und nicht erst "fünf vor zwölf".
Aber keine Angst, erstens sieht der Bussgeldkatalog für die ersten zwei Monate Überzug, also für November und Dezember kein Verwanrgeld vor und zweitens ist die HU doch am 30.10. durchgeführt worden, damit hast Du dem Verordnunsgtext des §29 StVZO genüge getan und bist Deiner Vorführpflicht zur Vorführung zur HU fristgerecht nachgekommen.
Du bist jetzt verpflichtet, die Mängel unverzüglich beheben zu lassen und das Fahrzeug innerhalb eines Monats zur Nachkontrolle vorzuführen.
Im November würdest Du auch dann keine "Knolle" bekommen, wenn Du ein Fahrzeug hättest, für den der Bussgeldkatalog ab den ersten Monat Überzug ein Verwarngeld vorsieht, weil die HU schon gemacht wurde.
Die durchgeführte, aber nicht bestandene HU verlängert die Fälligkeit um die Nachkontrollfrist. Bei der Nachkontrolle erhälst du die Frist des Monats, an dem die HU stattgefunden hat, also OKT 2025
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Da wird nichts kommen. Du kannst sogar ganz offiziell Straffrei 2 Monate überziehen. Erst bei 2 bis 4 Monaten gibt es ein Verwarngeld. Ab 7 Monaten einen Punkt
Mit abgelaufener HU. Wer haftet finanziell nun bei einer Anzeige?
Niemand.
Nach einem Motat der Überziehung des Prüftermins gibt es keine "Anzeige"!
Wenn bereits eine Hu gemacht wurde, hast du einige Wochen Zeit zu Mängelbehebung. Solange darf das Fz benutzt werden, also auch an der Straße parken.