Wenn jemand Arbeitslosengeld bezieht und dann einen 450€ (Mini Job) anfängt. Muss er es der Agentur für Arbeit melden?

6 Antworten

Ja musst du angeben und nachweisen was verdient wird, je nachdem ob Leistungen nach dem SGB - lll ( ALG - 1 ) von der Agentur für Arbeit oder nach dem SGB - ll ( ALG - 2 / Hartz - lV ) vom Jobcenter bezogen werden, wird das Einkommen dann dementsprechend auf die Leistungen angerechnet.

Beim ALG - 1 könntest du monatlich ohne Anrechnung 165 € Netto dazuverdienen, beim ALG - 2 gelten ( ab 15 Jahren ) die Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach § 11 b SGB - ll, da blieben z.B. bei 450 € Brutto 170 € an Freibetrag, dieser würde dann vom Netto abgezogen und der Rest wäre in der Regel dann anrechenbares Einkommen.

Ja. Du musst alle Tatsachen Angeben, welche für den Bezug von SGB II Leistungen relevant ist.

Siehe auch:

https://dejure.org/gesetze/SGB_II/60.html

Aus deiner Frage geht zwar nicht hervor, ob du Leistungen nach dem 2. Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) beziehst. Allerdings ist auch bei Bezug von SGB I Leistungen eine Meldung erforderlich.

Ja. Alles über einem Betrag von 165 (?) Euro wird angerechnet.

Wenn du das nicht angibst, das Geld aber ausgibst, bist du sehr schnell ganz blank, weil alles miteinander verrechnet wird.

Schlimmstenfalls bekommst du gar kein Geld mehr.

Aber hallo und wie du das melden musst. Denn der Minijob wird dir auf die Leistungen der Arge angerechnet.

Ja klar muß er das - sämtliche Einkommen sind anzugeben!