Arbeitslosengeld oder lieber Wohngeld?

11 Antworten

Für Wohngeld muss man nicht nur schon Mieter oder Eigentümer von selbst bewohntem Wohnraum sein, sondern man benötigt auch noch ein zuschussfähiges Mindesteinkommen.

Vorrangig zustehende Ansprüche sind geltend zu machen !

Als Single z.B. läge dein Bedarf dann bei min. 449 € Regelbedarf für den Lebensunterhalt, dazu käme dann min. noch die Warmmiete, davon bräuchtest Du dann als Mindesteinkommen 80 % und wenn Du keine Leistungen beziehen würdest und keine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung hast und auch nicht über die kostenlose Familienversicherung mitversichert werden kannst, dann käme zum Bedarf auch noch der KK - Beitrag von monatlich um die 200 € dazu.

Mit einem 450/520 €-Job + Wohngeld dürftest Du Schwierigkeiten haben, Deinen Lebensunterhalt, einschließlich Miete und Krankenkasse zu bestreiten. Deshalb beantwortet sich Deine Frage von selbst. Das Jobcenter bleibt Dir nicht erspart. Jobs kann "er" sich übrigens auch weiterhin selbst suchen.

Vegadiaz 
Fragesteller
 06.06.2022, 11:43

Das sehe ich ein die Krankenversicherung hatte ich völlig vergessen.

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Bedenke z. B. eine Sache: ALG2 zahlt auch Sozialbeiträge also Krankenkasse und Co. Wenn Du nicht beim Amt gemeldet bist fällst Du unter die freiwillige Pflichtversicherung in der Krankenkasse und musst nachweisen was Du verdienst im Jahr oder, wenn Du das nicht bezahlen willst laufen Schulden auf, die Dich lebenslang verfolgen und pfändbares wird gepfändet.

Übrigens bist Du kein Einzelfall, denn die Sachbearbeiter auf dem Amt haben weder die Jobs noch die Macht und zum Teil den Anspruch Dich in die für Dich passende Stelle zu vermitteln. Sie sind verdammt zur Verwaltung der Arbeitssuchenden und zur Erfüllung von Vorgaben, da spielt ein Einzelschicksal selten eine Rolle, da geht es um fertig werden und Fälle bearbeiten, in Maßnahmen stecken ohne zuzugeben, dass sie nichts tun können was sinnvoll wäre für den Betroffenen.

Um Wohngeld beziehen zu können, brauchst Du ein Einkommen in Höhe von 80% des sog. Sozialhilfeniveaus: für Dich gültige ALG 2 - Regelbedarfsstufe + Warmmiete.

Der Minijob wird da vermutlich nicht ausreichen.

Nur mit Minijob reicht das Einkommen nicht für Wohngeldanspruch.

Außerdem ist der ALG1-Anspruch vorrangig vorm Wohngeldanspruch und du wirst das ALG1 beantragen/beziehen müssen.