Minijob kündigen wenn ich zur Bedarfsgemeinschaft gehöre?

3 Antworten

Wenn Du angenommen dann im Juli eh ausziehst, dann könntest Du dies ggf. als wichtigen Grund beim Jobcenter angeben, ich würde Dir aber raten das vorsorglich vorher schriftlich mit Deinem SB - zu klären, nicht das es dann doch eine Sanktion von 30 % Deines Regelbedarfs für den Lebensunterhalt gibt.

Aber vorher erhält man im Regelfall die Möglichkeit sich zu einer beabsichtigten Sanktion zu äußern.

Nur damit ich das richtig verstehe: Damit du "flexibel" (für was denn?) bist und vor dem Studium noch etwas chillen möchtest, hörst du auf für deinen Lebensunterhalt selbst zu sorgen und erwartest dass der Steuerzahler das übernimmt? Ich finde das frech und hoffe, dass das JC das ähnlich bewertet!


Ileana11 
Fragesteller
 05.05.2021, 10:19

Erstens will ich nicht meinen Job kündigen, um "vor dem Studium noch zu chillen", zweitens habe ich sowieso nur 450€ verdient, von denen ich mickrige 170€ behalten darf, also man kann nicht davon sprechen dass ich jemals meinen eigenen Lebensunterhalt verdient habe. Außerdem handelt es sich eh nur um zwei Monate die ich nicht arbeiten würde und sinnvoll dafür verwenden werde, einen WG-Platz zu suchen, mich für ein Stipendium zu bewerben und ähnliches, also muss ich mir nicht Faulheit oder Frechheit vorwerfen lassen! Ich finde eher die Anmaßung in dieser Antwort frech.

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Oberamtmann  05.05.2021, 12:31
@Ileana11

Du darfst "nur" 170 behalten, weil der Rest des Geldes eben FÜR DEINEN UNTERHALT verwendet wird! Das Amt nimmt dir nichts weg! Letztendlich dienen die vollen 450€ deinem Lebensunterhalt. Oder hat der Arbeitgeber weniger überwiesen? Nein! Aber das Jobcenter zahlt dementsprechend weniger, weil du mehr zahlen kannst. Nun willst du lieber nicht mehr arbeiten und uns zahlen lassen.

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Ileana11 
Fragesteller
 05.05.2021, 15:20
@Oberamtmann

Ich verstehe durchaus Ihren Standpunkt, auch wenn er eine gewisse Empathielosigkeit beweist. Da Ihre anderen Antworten zu dem Arbeitslosigkeit zeigen, dass Sie Arbeitslosen generell negativ gegenüberstehen, hoffe ich wirklich, dass Sie auch mal unverschuldet in die Abhängigkeit von der Agentur für Arbeit und der Steuerzahler gelangen, damit Sie mal an eigenem Leib erfahren wie es ist, wenn diese sich dann das Recht herausnehmen, Sie als Schmarotzer und Faulpelz zu bezeichnen ohne irgendetwas über ihre Vorgeschichte oder ihre Beweggründe zu wissen. Vielleicht würde das ihren Standpunkt zu dem Thema verändern :)

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Oberamtmann  05.05.2021, 16:05
@Ileana11

Ich war, direkt nach der Bundeswehrkarriere, arbeitslos. Ich habe dann einige Zeit in einer Fabrik gearbeitet. Daraus folgte dann der Aufbau meiner heutigen Firma. Ich weiß wovon ich spreche. Ich stehe, im Gegensatz zu einigen anderen hier, allerdings nicht darauf, wenn mein Lebensunterhalt aus dem Steueraufkommen bestritten werden muss. Es ist nämlich so:
Arbeitslosengeld (Agentur) ist eine Versicherungsleistung. Leistungen beim JC (nach SGB II) erhalten nur arbeitsfähige Menschen. Wer also länger als ein Jahr Arbeitslos ist, der hält sich offenbar nicht an das Gesetz dass da sagt: Jede Arbeit ist, zur Verringerung der Hilfebedürftigkeit, gut genug. Schöne Grüße an die Eltern übrigens!

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Klärt das am besten direkt mit der Arge.


Oberamtmann  05.05.2021, 16:06

Was soll das sein?

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Oberamtmann  05.05.2021, 16:52
@JustASingle

Ah, ich kannte das nur als veralteten Begriff für das Jobcenter (die ja im Falle der FS auch zuständig wären)

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