Minijob kündigen wenn ich zur Bedarfsgemeinschaft gehöre?
Hallo,
meine Mutter bezieht ALG II, weshalb ich automatisch zur Bedarfsgemeinschaft gehöre. Ich arbeite gerade auf 450€ Basis, würde aber im Juni gerne damit aufhören, weil ich im Oktober mit dem Studium anfange und ich mich jz um einige Dinge kümmern will und dazu auch flexibel bleiben muss. Nur habe ich Angst dass die Agentur für Arbeit da jetzt Stress macht, weil die Bezüge für meine Mutter dann wieder erhöht werden müssen. Andererseits sind es nur noch drei Monate bis ich sowieso ausziehe und dann aus der Bedarfsgemeinschaft draußen bin.
Weiß jemand, ob ich problemlos kündigen kann ohne Ärger zu bekommen?
LG
3 Antworten
Wenn Du angenommen dann im Juli eh ausziehst, dann könntest Du dies ggf. als wichtigen Grund beim Jobcenter angeben, ich würde Dir aber raten das vorsorglich vorher schriftlich mit Deinem SB - zu klären, nicht das es dann doch eine Sanktion von 30 % Deines Regelbedarfs für den Lebensunterhalt gibt.
Aber vorher erhält man im Regelfall die Möglichkeit sich zu einer beabsichtigten Sanktion zu äußern.
Nur damit ich das richtig verstehe: Damit du "flexibel" (für was denn?) bist und vor dem Studium noch etwas chillen möchtest, hörst du auf für deinen Lebensunterhalt selbst zu sorgen und erwartest dass der Steuerzahler das übernimmt? Ich finde das frech und hoffe, dass das JC das ähnlich bewertet!
Du darfst "nur" 170 behalten, weil der Rest des Geldes eben FÜR DEINEN UNTERHALT verwendet wird! Das Amt nimmt dir nichts weg! Letztendlich dienen die vollen 450€ deinem Lebensunterhalt. Oder hat der Arbeitgeber weniger überwiesen? Nein! Aber das Jobcenter zahlt dementsprechend weniger, weil du mehr zahlen kannst. Nun willst du lieber nicht mehr arbeiten und uns zahlen lassen.
Ich verstehe durchaus Ihren Standpunkt, auch wenn er eine gewisse Empathielosigkeit beweist. Da Ihre anderen Antworten zu dem Arbeitslosigkeit zeigen, dass Sie Arbeitslosen generell negativ gegenüberstehen, hoffe ich wirklich, dass Sie auch mal unverschuldet in die Abhängigkeit von der Agentur für Arbeit und der Steuerzahler gelangen, damit Sie mal an eigenem Leib erfahren wie es ist, wenn diese sich dann das Recht herausnehmen, Sie als Schmarotzer und Faulpelz zu bezeichnen ohne irgendetwas über ihre Vorgeschichte oder ihre Beweggründe zu wissen. Vielleicht würde das ihren Standpunkt zu dem Thema verändern :)
Ich war, direkt nach der Bundeswehrkarriere, arbeitslos. Ich habe dann einige Zeit in einer Fabrik gearbeitet. Daraus folgte dann der Aufbau meiner heutigen Firma. Ich weiß wovon ich spreche. Ich stehe, im Gegensatz zu einigen anderen hier, allerdings nicht darauf, wenn mein Lebensunterhalt aus dem Steueraufkommen bestritten werden muss. Es ist nämlich so:
Arbeitslosengeld (Agentur) ist eine Versicherungsleistung. Leistungen beim JC (nach SGB II) erhalten nur arbeitsfähige Menschen. Wer also länger als ein Jahr Arbeitslos ist, der hält sich offenbar nicht an das Gesetz dass da sagt: Jede Arbeit ist, zur Verringerung der Hilfebedürftigkeit, gut genug. Schöne Grüße an die Eltern übrigens!
Klärt das am besten direkt mit der Arge.
Arge ist ein umgangssprachlicher Begriff für die Arbeitsagentur.
Ah, ich kannte das nur als veralteten Begriff für das Jobcenter (die ja im Falle der FS auch zuständig wären)
Erstens will ich nicht meinen Job kündigen, um "vor dem Studium noch zu chillen", zweitens habe ich sowieso nur 450€ verdient, von denen ich mickrige 170€ behalten darf, also man kann nicht davon sprechen dass ich jemals meinen eigenen Lebensunterhalt verdient habe. Außerdem handelt es sich eh nur um zwei Monate die ich nicht arbeiten würde und sinnvoll dafür verwenden werde, einen WG-Platz zu suchen, mich für ein Stipendium zu bewerben und ähnliches, also muss ich mir nicht Faulheit oder Frechheit vorwerfen lassen! Ich finde eher die Anmaßung in dieser Antwort frech.