Wenn eine Person beim Anfahren zu schaden kommt, greift hier dann die Rechtsschutzversicherung oder die Haftpflichtversicherung?
Hallo zusammen,
mal angenommen Person A übersieht beim Autofahren auf der Arbeit (Taxifahrer) Person B an einer Kreuzung und fährt sie an. Person B erleidet körperliche Verletzungen und fordert Schmerzensgeld in Höhe von 5000 € von Person A.
Person A hat keine Rechtsschutzversicherung (Beruf, Verkehr, Privat), jedoch eine Haftpflichtversicherung. Übernimmt diese dann die Schmerzensgeldforderung i.H.v. 5000 € für Person B? Und muss Person A die Rechtsanwaltskosten selber übernehmen, da er keine Rechtsschutzversicherung hat?!
Ich bedanke mich im Voraus für die Antworten.
Mit freundlichen Grüßen
7 Antworten
als taxifahrer bist du entweder angestellt oder selbständig.
weiterhin kommt für schäden, die mit einem kfz verursacht wurden, immer die haftpflichtversicherung des fahrzeugs auf. das gilt auch für schmerzensgeld.
wenn der fahrer rechtsschutz versichert ist, kann er damit ggf. bei einem bußgeldbescheid oder einem gerichtsverfahren hilfe bekommen.
Ohne Kfz-Haftpflichtversicherung kann man kein Auto zulassen!
Moin.
Eine (Verkehrs)Rechtschutzversicherung kannst du in Anspruch nehmen, wenn Dir entweder ein Gerichtsverfahren droht oder du der Meinung bist, dass du zur Durchsetzung deiner Rechte einen Anwalt bzw. ein Gerichtsverfahren brauchst.
Generell deckt sie Anwalt und Verfahrenskosten und keine Schadensersatzansprüche.
Viele Grüße,
T.
Was würde in dem Fall das geforderte Schmerzensgeld in Höhe von 5000 € abdecken? Die private Haftpflichtversicherung? LG
Für Schäden an Hab und Gut oder Personen haftet immer der Unfallverursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung. Rechtsschutzversicherungen haben damit erst mal nichts zu tun, es sei denn man möchte oder muß einen RA einschalten um seine Forderungen durchzusetzen. Hat man keine RSV muß man die Kosten selbst tragen, in so einem Fall aber eben auch der VUV bzw. dessen HPflVersich.
Gefördertes Schmerzensgeld ≠ zu zahlendes Schmerzensgeld. Gefördertes zahlt keine der beiden Versicherungen.
Die Gerichtskosten musst Du für Dich und den Geschädigten tragen, wenn ihr euch nicht außergerichtlich einigen könnt.
eine Rechtsschutzvers. zahlt keine Schäden, das macht die Privathaftpflicht, aber wenn du wärend der Arbeit einen Schaden verursachst, dann ist da meiner Meinung nach die Betriebshaftpflicht zuständig.
Wenn ein Schaden beim Autofahren passiert ist die Privathaftpflicht raus
Doch. Du schreibst von der Betriebhaftpflichtversicherung. Die grieft nicht bei Schäden, die durch zugelassene Kraftfahrzeuge verursacht werden.
Heißt das, dass ich als Angestellter der Firma eine Betriebshaftpflicht abschließen sollte? Ich dachte hier würde die private Haftpflichtversicherung für das Schmerzensgeld in Höhe von 5000 € aufkommen. LG
Du bist über den Arbeitgeber versichert.
Die Betriebshaftpflicht hat dein AG
der Geschädigte soll sich mit deiner Firma auseinandersetzen, die sind dafür zuständig, entweder über die Autovers. oder über die Betriebshaftpflicht.
ja, über die KFZ Versicherung oder der Betriebshaftpflicht, du bist wärend der Arbeit wenn du Schäden verursachst über deinen Betrieb versichert.
Die KFZ Versicherung, welche Sie meinen und die solche Schäden abdeckt, hat jeder, richtig? LG
die ist in Deutschland Pflicht, du bist wohl nicht aus Deutschland, oder warum fragst du das?
mach dir nicht so viele Gedanken, deine Firma weiß wie man sich in solchen Fällen verhält.
Was sichert denn die private Haftpflichtversicherung ab? Dort steht auch, dass sie Personen und Sachschäden abdeckt, aber nicht beim Autounfall oder? LG
Nein, die sichert Schäden ab die du deine Frau oder deine Kinder bei einer Familienhaftpflicht verursachen.
z.B. steckt dein 10 Jähriger Sohn mit einem Feuerzeug ein Blatt Papier an und er läßt es fallen die Flammen gehen auf ein Haus über und das brennt ab, Schaden 500.000 € das zahlt die Privathaftpflicht, oder du bist bei Freunden zu Besuch und setzt dich aus versehen auf das Smartphon deines Freundes das dabei kaputt geht, Schaden 700 €, das zahlt die Vers.
also alle Schäden die ihr verursacht, auch wenn es fahrlässig war.
Diese Vers. ist mit die wichtigste die man als Familie haben sollte neben einer Berufsunfähigkeitsversicherung für sich selbst.
Eine KFZ-Haftpflichtversicherung, wie Sie es beschreiben, hat jeder oder?
Oder muss man diese extra abschließen bei einer Versicherung?
Ich bin übrigens angestellt als Fahrer bei der Firma. LG