Pfefferspray eingesetzt als Notwehr. Wie geht es jetzt weiter?

12 Antworten

vor gericht und auf hoher see, bist du in gottes hand

normal klingt das nach astreiner notwehr, aber vielleicht geht sein vater mit dem richter kegeln?

du bist minderjährig, oder?

da passiert nicht viel, im extremfall bekommst paar sozialstunden, wenn überhaupt


Rocky264 
Fragesteller
 11.08.2019, 22:08

Bin 26

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Grinzz  11.08.2019, 22:38
@hieristschwül

Bei einer gefährlichen Körperverletzung beginnt das Strafmaß bei Freiheitsstrafe von 6 Monaten - "paar tagessätze" sind da kaum möglich, sofern kein minder schwerer Fall vorliegt - wobei selbst dann ein "paar" noch immer untertrieben wäre.

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hieristschwül  11.08.2019, 22:48
@Grinzz

das ist ein minderschwerer fall

er bekommt dafür höchstens 30 tagessätze, wette ich viel geld drauf

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Grinzz  12.08.2019, 06:32
@hieristschwül
er bekommt dafür höchstens 30 tagessätze, wette ich viel geld drauf

Hahaha... aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten solltest du vorsichtiger mit deinem Geld umgehen ;-)

Selbst bei einem msF beträgt die Mindestfreiheitsstrafe 3 Monate. Unter Anwendung von § 47 StGB (Umwandlung in Geldstrafe) können gar nicht weniger als 90 TS dabei raus kommen :'-D

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Entweder die Staatsanwaltschaft stellt das Verfahren wegen Notwehr ein oder sie klagt dich wegen gefährlicher Körperverletzung an bzw. beantragt einen entsprechenden Strafbefehl gegen dich. Aber auch nach einer Anklage kann der Richter den Fall anders als die Staatsanwaltschaft bewerten und dich freisprechen.

Gegen einen Strafbefehl könntest Du Rechtsmittel einlegen, so dass es in der Folge wie nach einer Anklage zu einer Gerichtsverhandlung kommen würde. Vor allem wird das Ganze sehr lange dauern, weil die Justiz völlig überlastet ist und zudem an sich langsam arbeitet.

Jemanden mit Pfefferspray zu besprühen ist immer eine Körperverletzung. Deshalb muss der Tathergang rekonstruiert werden, damit dann jemand entscheiden kann, ob es

a) Notwehr war und nicht bestraft wird

b) "Teilweise" Notwehr war (man hat sich verteidigt, aber das gewählte Mittel war nicht angemessen oder man hat sich anfangs verteidigt, und dann einen "Gegenangriff" gestartet (Beispiel: der Angreifer hat aufgehört/wurde abgewehrt und man hat ihn danach noch mit Pfefferspray besprüht). In diesem Fall wird man bestraft, aber die Strafe fällt geringer aus als im Fall c)

c) keine Notwehr war - in diesem Fall wird man ganz normal bestraft (die Umstände können U.U. für eine leichte Strafminderung sorgen - das muss aber nicht sein

Da die Ermittler und der Richter zum Zeitpunkt des geschehens nicht vor Ort waren, ist in diesen Fällen das größte Problem, dass du dir nicht sicher sein kannst, dass man deiner Schilderung der Situation glaubt. Ohne Zeugen (und ohne Überwachungskamera) könnte dein "Kontrahent" auch behaupten, dass du ihm einfach Pfefferspray ins Gesicht gesprüht hast und er nichts oder fast nichts gemacht hat. Außerdem könnten sich auch Freunde von ihm melden und behaupten, dass sie die Auseinandersetzung gesehen hätten und seine Behauptung unterstützen (das ist zwar illegal und wird bestraft, wenn es raus kommt, aber es kommt durchaus vor, dass es nicht rauskommt). Gleiches gilt, wenn seine Freunde dabei waren und erzählen, dass du angefangen oder übertrieben reagiert hättest. Außerdem kann es auch sein, dass richtige Zeugen denken die Wahrheit zu schildern, tatsächlich aber erst später hingeguckt haben (weil sie die vorher woanders hingeguckt haben). Dann haben sie möglicherweise den Anfang nicht mitbekommen und erst gesehen wie du das Pfefferspray verwendet hast. In diesem Fall konstruiert sich das Gehirn ganz von selbst einen Ablauf. Auch das ist natürlich bekannt und bei der Befragung wird versucht, dass sowas bemerkt wird - eine Garantie gibt es aber nicht.


Rocky264 
Fragesteller
 11.08.2019, 23:13

Habe Bilder von meinen Verletzungen gemacht

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holgerholg  11.08.2019, 23:37
@Rocky264

Trotzdem kommt es auf die Aussagen an. Die Bilder zeigen zwar, dass du verletzt wurdest, aber die Verletzungen könntest du dir auch schon vorher oder erst nachher an anderer Stelle zugezogen haben. Außerdem könntest du auch erst das Pfefferspray eingesetzt haben und danach hätte sich der Getroffene gewährt. Eine weitere Möglichkeit wäre, dass er dich verletzt hat und du zurückgeschlagen hast und ihm erst als die Auseinandersetzung im Prinzip zu Ende war mit Pfefferspray besprüht hast.

Das heißt nicht, dass die Polizei einer solchen Geschichte glauben muss (2 Zeugen sind nicht zwangsläufig glaubwürdiger als einer) und auch nicht, dass es tatsächlich zu einer Falschaussage des anderen kommt, aber es ist halt immer Glückssache.

Insbesondere der Punkt, ob das gewählte Mittel angemessen war, ist auch bei korrekter Rekonstruktion des Ablaufs (z.B. durch Kameraaufnahmen und viele Zeugen) oft strittig. Einerseits darf man einen Angriff abwehren und darf dabei dem Angreifer auch mehr Schaden zufügen als er einem vermutlich zufügen wird, andererseits muss man bei gleicher Wirksamkeit das mildeste Mittel wählen (wobei man nicht verpflichtet ist einem Streit in jedem Fall aus dem Weg zu gehen - "das Recht muss dem unrecht nicht weichen"). Man darf bei der Verteidigung auch nicht übertreiben und darf nach der Selbstverteidigung nicht selbst angreifen. Umgangssprachlich gesprochen: Wenn der Gegner am Boden liegt, darf man nicht immer weiter nachtreten - andererseits könnte er ja U.U. wieder aufstehen und erneut angreifen.

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Trinkwasser537  21.02.2020, 20:30

Nein das sehe ich nicht so, wenn man Attacken ausgesetzt ist von einer Gruppe ist Pfefferspray völlig o. k. so lang Die Gruppe aggressiv genug ist.

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Wenn die Tat nicht von der Notwehr gedeckt gewesen sein sollte, wirst du entsprechend verurteilt. Das größte Problem wird dann in Zukunft wohl dein Führungzeugniss sein.


hieristschwül  11.08.2019, 22:09

nein, erst ab 91 tagessätzen

91 bekommt er niemals dafür

wenn sie sagen, dass er ohne notwehr gehandelt hatte, den anderen vorsätzlich damit besprüht, 30 vielleicht

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MAB82  11.08.2019, 22:16
@hieristschwül

Der FS spricht aber von Anklagepunkt schwere Körperverletzung. Selbst bei Minderschweren Fällen beträgt das Strafmaß nach Paragraph 224 StGB 3 Monate bis 5 Jahre, sofern der FS Erwachsen sein sollte.

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Grinzz  11.08.2019, 22:35
@MAB82
Der FS spricht aber von Anklagepunkt schwere Körperverletzung. 

Nö, tut er nicht. Er spricht von einer gefährlichen Körperverletzung. Aber im übrigen hast du Recht ;-)

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hieristschwül  11.08.2019, 22:49
@Grinzz

der bekommt niemals über 30

kollege hat seiner frau eine volle bierflasche an den kopf geworfen, sie ist umgekippt und kam ins kh

30 ts

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uni1234  11.08.2019, 22:54
@MAB82

Der Strafrahmen ist zwar korrekt wieder gegeben. Allerdings hast du § 47 Abs. 2 StGB übersehen. Hiernach kommt doch wieder eine Geldstrafe in Betracht.

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Grinzz  12.08.2019, 06:34
@hieristschwül
der bekommt niemals über 30

Siehe unten. Eine Geldstrafe unter 90 TS ist schon systematisch nicht möglich.

Andere Fälle sind nicht übertragbar - ich vermute, dass es dabei nicht um eine gef. KV ging (warum auch immer...)

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Und du bist nach der Tat (entschuldige, nach der Selbstverteidigung) nicht zur Polizei gegangen? Schönblöd würde ich sagen!

Als ich mich das letzte Mal selbst verteidigt habe, bin ich zum nächsten Polizei Revier gelaufen und hab denen den gesamten Ablauf geschildert. Denen ihr Protokoll galt als Aussage vor Gericht.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Rocky264 
Fragesteller
 11.08.2019, 22:22

Mein Anwalt weiß Bescheid und holt sich Akteneinsicht. Danach spreche ich mit dem Anwalt vor. Ich hab Rechtsschutz der andere nicht

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