Welchen antrag bei Elternzeit und wohngeld?

2 Antworten

Wohnt ihr denn dann zusammen, was würdest Du an Geld bekommen, was die Mutter und was müsst ihr für die Warmmiete, ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom zahlen ?

Ich gehe davon aus, dass es für diesen einen Monat keinen Anspruch auf Wohngeld geben wird, weil dieses bei Bewilligung im Regelfall für 12 Monate bewilligt würde.

Es ist zwar auch ein kürzerer Bewilligungszeitraum möglich, aber das es nur für einen Monat berechnet und bewilligt würde schließe ich eigentlich aus.

Dann könnte man ggf.einen Anspruch auf Bürgergeld vom Jobcenter zumindest für diesen einen bzw.dann auch für den anderen Monat im nächsten Jahr prüfen, deshalb auch die obigen Fragen.

Im Internet findest Du kostenlose Rechner für Bürgergeld.

Normalerweise wird das Wohngeld für 12 Monate berechnet. Ich würde bei der für euch zuständigen Stelle anrufen und nachfragen ob es auch nur für einen/zwei Monate geht, da man ja am besten die Elternzeit nach Lebensmonaten nimmt und nicht nach Kalendermonaten. Hier solltet ihr vorher prüfen ob ihr auch dann noch berechtigt seid.