Welche Strafen kann man bekommen wenn man ohne Führerschein fährt, Zu schnell fährt, Ohne Versicherung?
2 Antworten
Ohne Führerschein:
- 10 Euro Verwarnungsgeld
Ohne Fahrerlaubnis:
- Straftatbestand nach § 21 Straßenverkehrsgesetz, Knast bis zu einem Jahr oder Geldstrafe, bei Fahrlassigkeit bis sechs Monate Knast oder Geldstrafe
Zu schnell:
- siehe Bussgeldkatalog 2024, oder § 315d StGB verbotene Kraftfahrzeugrennen, bis zweiJahre Knast oder Geldstrafe
Ohne Versicherung:
- Straftatbestand nach § 6 Pflichtversicherungsgesetz, Knast bis zu einem Jahr oder Geldstrafe, reduziert sich bei Fahrlässigkeit auf bis zu sechs Monate Freiheitsstrafe oder 180 Tagessätzen Geldstrafe.
Baei Anwendung von jugendstrafrecht entfallen die Geldstrafen. Es werden Sozialstunden verhängt, was man aber nicht als eine Art nachsitzen in der Schule verstehen darf, da gehts schon was härter und auch bestimmter zur Sache. Haftstrafen werden nur in Ausnahmefällen verhängt.
Abgesehen davon ist man, auch als Jugendlicher, für alle Schäden die man anrichtet nach § 823 BGB zum Schadenersatz verpflichtet. Das kann unter Umständen weitaus teurer werden als die eigentlichen Strafen. So manche einer zhalt da 30 Jahre und länger, je nachdem was passiert ist.
Das man eine Sperre bekommt, nach deren Ablauf man erst einen Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis stellen kann, ist obsolet in solchen Fällen. Da fahren deine Kumpels ihre Freundinnen schon mit dem Sportwagen zum Kino oder in die Disco, da fähst Du noch mit dem Fahrrad oder den öffentlichen Verkehrsmitteln.
Ferner können strafrechtliche Verurteilungen Auswirkungen auf die Berufswahl haben. So beschäftigt z.B. der öffentliche Dienst nicht gerne verurteilte Straftäter. Eine Tätigkeit als Berufskraftfahrer ist auch ert einmal tabu, ferner Pilot, Bewachungsgewerbe, und noch einige andere, wo man die berühmte "Weiße Weste" benötigt.
Das kommt auf das Lebensalter an, weil es bei Jugendlichen in aller Regel nur Sozialstunden sind und oft die Eltern für Schäden aufkommen
Bei Erwachsenen sind bis zu180 Tagessätze möglich oder bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe, dazu natürlich auch die Schadensersatzpflicht.
Interessant wird es, wenn man jmd. angefahren hat, der nun lebenslang im Rollstuhl sitzt und das Fahrzeug nicht versichert ist....
Es ist richtig, was du schreibst, jedoch nicht grundsätzlich, weil es auf den Einzelfall ankommt - aber ich wollte in meiner Antwort nicht auf alle möglichen Fälle eingehen...
Kinder ab sieben Jahren sind zwar deliktfähig - im Straßenverkehr übrigens erst ab zehn Jahren - haften beispielsweise aber nur, wenn man den Eltern keine Verletzung der Aufsichtspflicht vorwerfen kann und auch nur/erst, wenn man dem Kind die notwendige Einsichtsfähigkeit - einzelfallabhängig - unterstellen kann....
Nicht ohne Grund hatte ich "oft" und nicht "immer" geschrieben.
Liebe Grüße
und oft die Eltern für Schäden aufkommen
Aus welchem Grund sollten sie das tun? Der Täter haftet alleine für seine Taten. Auch zivilrechtlich sind Schäden ab einem Alter von sieben Jahren dem Verursacher auflegbar.