Wegen Bevormundung ausziehen?

6 Antworten

hallo Melinsky,

Du kannst von zuhause ausziehen. Deine Eltern sind für Deine finanzielle Unterstützung zuständig, bis Du die erste Ausbildung (Studium) beendet hast.

Allerdings kann es auf Dich zukommen, dass Du das einklagen musst. Dafür gehst Du vorab zum Amtsgericht und beantragst die Übernahme von Rechtsberatungskosten, falls Du über keine wesentlichen Vermögenswerte verfügst. Dass würde ich sofort in Angriff nehmen. Sind Deine Eltern einsichtig und Dein Auszug geht friedlich über die Bühne ==> um so besser. Weigern sich die Eltern, Dich zu unterstützen, hast Du keine Zeit verloren.

Deine Eltern sind für Dich bis zum Abchluß der ersten Ausbildung zuständig

Du bist 18! Du kannst gehen wohin du willst... Sperren sie dich ein, dann zeige sie wegen Nötigung an.

Du kannst ebenfalls zum Jugendamt und dich dort beraten lassen... Ob dir bei deiner jetzigen Tätigkeit (externer Abschluss heißt was...?) Unterhalt, Bafög oder sonstwas zusteht kann ich nicht beurteilen!


chichi787  25.01.2019, 14:46

Kindergeld steht ihr noch zu.

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Kessie1  25.01.2019, 14:47
@chichi787
Momentan mache ich einen externen Abschluss.

Kann ich daraus nicht einwandfrei entnehmen... Vielleicht, vielleicht auch nicht

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chichi787  25.01.2019, 14:48
@Kessie1

Ich denke sie meint damit eine Art Ausbildung. Hoffe ich.

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Kessie1  25.01.2019, 14:49
@chichi787

Vielleicht teilt sie uns das ja noch mit :-). Kindergeld bekommen aber wenn die Eltern!

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chichi787  25.01.2019, 14:50
@Kessie1

Ja, aber sie hätte den Anspruch darauf, wenn sie in Ausbildung ist und auszieht. Notfalls mittels Abzweigungsantrag.

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Kessie1  25.01.2019, 14:52
@chichi787

Ja, nein, vielleicht... Wenn die Eltern selbst am Existenzminimum herum krebsen, dann kann der Abzweigungsantrag ins Leere laufen. Wenn sie ihr 40 Euro geben, dann kann er ins Leere laufen... Pauschal hat sie keinen Anspruch darauf. Es ist und bleibt eine Leistung für die Eltern!

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Kessie1  25.01.2019, 22:13
@chichi787

https://www.rechtsindex.de/recht-urteile/5548-urteil-tochter-begehrt-abzweigung-des-kindergeldes

Der Abzweigungsanspruch ergebe sich auch nicht daraus, dass die Kindergeldberechtigte mangels Leistungsfähigkeit keinen oder einen das Kindergeld unterschreitenden Unterhalt geleistet habe. Eine Abzweigung scheide aus, wenn eine Unterhaltsverpflichtung aus anderen Gründen, insbesondere mangels Bedürftigkeit des Kindes, entfalle.

Nicht jeder Antrag ist von Erfolg gekrönt...

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Natürlich kannst du ausziehen, du bist volljährig. Aber natürlich musst du das auch selbst verdienen und finanzieren...

450 Euro Job + knapp 200€ Kindergeld, wo ist das Problem?


Melinskyi 
Fragesteller
 25.01.2019, 17:32

Das Leben ist leider etwas teuerer also 650€ monatlich.

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turnmami  26.01.2019, 08:57
@Melinskyi

wie leben dann die ganzen Studenten??? Entweder du wirst bescheidener oder du bleibst zuhause!

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Melinskyi 
Fragesteller
 25.01.2019, 17:32

*als

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Melinskyi 
Fragesteller
 25.01.2019, 17:34

Dazu kommt noch, das es nicht einfach ist einem Vermieter zu finden, der bei diesem geringen Einkommen einen Mietvertrag unterschreibt.  

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chichi787  25.01.2019, 17:58
@Melinskyi

So ein Quatsch. Wie hab ich das dann bitte gemacht? In einer der teuersten Städte in Deutschland? Man muss nur wollen.

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chichi787  25.01.2019, 18:00
@Melinskyi

Man kann natürlich nur ein kleines Zimmer bzw. eine Ein-Zimmer-Wohnung haben, muss evtl. bei Baugenossenschaften anfragen und andere Verdienstmöglichkeiten auftun. 650€ reichen doch vollkommen wenn du 300€ für Miete einplanst. Was braucht man denn bitte noch???

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Fortuna1234  25.01.2019, 22:02
@Melinskyi

Also ich habe mit 650€ einen Vermieter gefunden und mein Leben finanziert.

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