Wechsel von Kaufmann im Einzelhandel zum Kfm. für E-commerce?

1 Antwort

Du kannst natürlich versuchen, direkt einen Job in dem Bereich zu bekommen. Sind ja keine Berufe, wo man formale Qualifikationen nachweisen muss, um den Beruf ausüben zu dürfen.

Allerdings müsstest du einen Arbeitgeber davon überzeugen, dass du in der Lage bist, die anfallenden Aufgaben fachlich korrekt und in der dafür vorgesehenen Zeit sauber zu erfüllen. Und genau das wird schwierig ohne die passende Ausbildung und ohne praktische Vorerfahrungen in dem Bereich. Genau das könnte dann also der Grund sein, doch noch eine weitere Ausbildung zu machen, um in diesen Bereich zu kommen. Bedenke aber, dass jede kaufmännische Ausbildung - auch diese - das Problem hat, dass man damit auf einem völlig überrannten Arbeitsmarkt landet, in dem man zusätzlich noch mit den ganzen BWL-Bachelor-Uniabsolventen konkurriert, wenn es um spannende Stellen mit Aussichten auf Weiterentwicklung und gutem Gehalt geht...

Eine Umschulung hingegen bedeutet, dass man dabei keine Ausbildungsvergütung bekommt, sondern ein Kostenträger einem die vollen Lebenshaltungskosten in der Ausbildungszeit bezahlt. Der Kostenträger ist dabei in aller Regel die Arbeitsagentur oder die Rentenversicherung. Deshalb wird so eine Umschulung auch in der Regel nur dann genehmigt, wenn bestimmte und sehr strenge Kriterien erfüllt sind, zu denen unter anderem gehört, dass die beantragende Person in ihrem bereits erlernten und ausgeübten Beruf aus verschiedensten Gründen bereits nicht mehr und wahrscheinlich auch nie wieder arbeiten kann oder dass dieses Szenario sehr bald droht.

Inhaltlich sind Umschulungen sonst im Großen und Ganzen deckungsgleich zu Ausbildungen - am Ende steht die gleiche Prüfung vor der zuständigen Kammer, auf dem Weg dorthin findet in der Regel der Besuch der gleichen Berufsschule wie bei Azubis statt, meistens auch gemeinsam in einer Klasse. Und wenn die Dauer der Umschulung kürzer ist, dann ist das auch nicht wirklich was anderes als eine verkürzte Ausbildungszeit, die man ja auf der Basis von Vorkenntnissen und/oder sehr guten Leistungen auch als "Normal-Azubi" beantragen kann.