Was meint die Anwältin betref dem Gutachtenvon 2019?

1 Antwort

Jedes Gutachten ist für die staatliche Stelle, die es beauftragt, immer nur eine Entscheidungshilfe. So kann sich das Jugendamt an das Gutachten halten, muss es aber nicht, wenn entsprechende Gründe dagegen sprechen.

Ausserdem ist der Satz im Gutachten ja mit vielen "wenn" formuliert. Also müsste man vor der Entscheidung, ob stationär infrage kommt, erstmal schauen, ob die Voraussetzungen dafür wirklich vorliegen.