Ist der Richter sich nicht schlüssig?
Hallo, unsere Anwältin hat ein Schreiben an das Gericht geschickt, dass die Gutachterin uns was anderes vermittelt hat, dass das Gutachten anders dargestellt wurde, dass die Eltern alles annehmen an Hilfen mit Beweisen, dass ein medizinisches Gutachten her muss, da eine enge Beziehung besteht, dass bei einer Herausnahme eine sekundäre Gefahr entstehen kann usw.
Jetzt ist bald Anhörung, es gibt eine Verfügung zu einem Termin, zu dem der Richter die Gutachterin einlädt, dass sie das Gutachten erläutern soll, und sie soll zu dem Schreiben von unserer Anwältin und zu dem Aspekt der sekundären Kindeswohlgefährdung befragt werden.Warum soll sie das oder was heisst das, und ist der Richter sich nicht schlüssig?
3 Antworten
Erläuterungen eines Gutachtens durch den Sachverständigen im Termin sind nicht sehr häufig aber auch nichts Ungewöhnliches. Hätte der Richter erhebliche Zweifel an dem Gutachten, dann hätte er das aber sicher schon schriftlich geäußert. So wie der Fall beschrieben ist, hat er aber sicher nur ergänzende Fragen an den Sachverständigen, hält es im Ergebnis aber für wahrscheinlich richtig. Wahrscheinlich meint er, seine Entscheidung wird eher akzeptiert, wenn der Sachverständige im Termin zusätzliche Erläuterungen abgegeben hat.
ja aber er hat ja auch fragen zum schriftsatz unserer anwältin un zur sekundären kindes wohl gefährdung
nun dein anwalt sieht das er keine chancen mehr hat und versucht das maximum an geld aus dir rauszuziehen.
das die gutachterin geladen wird ist nichts besonderes und normal. der richter lässt das gutachten noch einmal erklären, da du es nicht verstehen willst und wird dann seinen beschluss auf das gutachten stützen. da gutachter, familienhilfe, jugendamt und verfahrensbeistand der gleichen meinung sind, kommen die kinder ins heim.
So wie du das Anwaltsschreiben schilderst, miniert die Anwältin, dass die Gutachterin hü gesagt, aber schriftlich hott bestätigt hat.
Deswegen die gerichtliche Befragung...der Richter will sich ein Bild machen, inwieweit das Gutachten ok ist bzw ob die Aussage der Anwältin gilt, dass die Gutachterin ein falsch formuliertes Gutachten abgegeben hat.