Was macht man bei der freiwilligen Feuerwehr?

8 Antworten

Was macht man bei der freiwilligen Feuerwehr?

Da das regional sehr unterschiedlich aussehen kann, gebe ich hier auch nochmal meinen Senf dazu ;-)

Grundsätzlich muss man ganz klar zwischen Jugendfeuerwehr und Einsatzabteilung unterscheiden.

Die Jugendfeuerwehr ist ein Mix aus allgemeiner Jugendarbeit und Ausbildung des Feuerwehr-Nachwuchses. Zumindest bei uns in der Region treffen sich die Jugendlichen alle zwei Wochen außerhalb der Ferien zum zweistündigen Dienst, hier werden dann entweder feuerwehrtechnische Dinge ausgebildet und geübt wie z.B. der Aufbau eines Löschangriffs, Knoten & Stiche, Erste-Hilfe-Ausbildung usw. - oder eben ganz normale Jugendarbeit geboten wie Sport und Spiel, Ausflüge, Grillen, Basteln/Handwerken oder was auch immer die Jungen und Mädchen so machen möchten. Hinzu kommt dann mind. einmal im Jahr ein Zeltlager mit Spielen und Wettkämpfen und die JF ist natürlich auch bei den üblichen Veranstaltungen im Ort wie Laternenumzug, Umwelttag oder was es sonst noch so gibt, dabei.

Mit 18 Jahren (in einigen Bundesländern auch früher) ist dann der Wechsel in den Einsatzdienst möglich. Anders als bei der JF geht es hier dann etwas ernster zu, denn die Feuerwehr ist eben kein Verein, sondern übernimmt eine gesetzliche Pflichtaufgabe der Stadt oder Gemeinde. Aus diesem Grunde besteht auch in der Freiwilligen Feuerwehr eine Dienstpflicht. D.h., man verpflichtet sich mit dem Eintritt in die Einsatzabteilung, bestimmte Lehrgänge zu besuchen und regelmäßig zu den Diensten und insbesondere zu den Einsätzen zu erscheinen. Das man das nicht immer kann, ist klar... manchmal gehen halt Gesundheit, Familie und Beruf vor.
Dienst- und Übungsabende finden regelmäßig statt. Wie oft, das ist von Wehr zu Wehr unterschiedlich. Zwischen einmal pro Monat und wöchentlich ist da alles möglich. Im Duchschnitt würde ich sagen, sind 2 Dienste im Monat normal. Hinzu kommen dann die Lehrgänge, die in der Wehr, beim Landkreis (Kreisfeuerwehrverband) oder an der Landesfeuerwehrschule besucht werden. Das auf Gemeinde- und Kreisebene auch meist abends und am Wochenende, an der Landesfeuerwehrschule wochenweise im Internatsbetrieb.

Die Aufgaben der Feuerwehr sind vielseitig. Neben den bereits erwähnten Ausbildungen, regelmäßigen Übungsdiensten und den Einsätzen kommt dann beispielsweise noch die Brandschutzerziehung und -aufklärung mit dazu. Auch das ist eine Pflichtaufgabe der Feuerwehr. Vor allem Führungskräfte sind darüber hinaus im vorbeugenden Brandschutz tätig und führen beispielsweise Brandschutzschauen durch oder sind im Vorwege eines besonderen Bauprojekts beratend involviert. Zudem ist die Feuerwehr nicht selten auch der größte Kulturträger im Ort und unterstützt bei kommunalen Veranstaltungen oder richtet auch selbst mal ein Fest aus. Und viele Kameraden/innen sind neben ihrer Ortswehr auch überegional tätig, beispielsweise als Ausbilder/in auf Kreisebene oder in Sonderkomponenten wie der Technischen Einsatzleitung, dem ABC-Dienst, den Höhenrettern, der Tauchergruppe oder was immer es auch sonst regional so gibt.

Grundsätzlich ist wie gesagt die Teilnahme an Diensten, Ausbildungen (lassen sich ja alle planen) und vor allem Einsätzen Pflicht. Der Arbeitgeber ist dabei verpflichtet, Dich als Feuerwehrangehörigen für diese Aufgaben freizustellen. Ausnahmen sind "übergeordnete Aufgaben" - so kann verständlicherweise beispielsweise ein Arzt die OP nicht unterbrechen, eine Kindergärtnerin nicht die Kinder allein lassen und der Polizist nicht den Dienst unterbrechen. Dir selbst darf daraus kein beruflicher Nachteil entstehen und das Gehalt ist ganz normal weiter zu zahlen, der Arbeitgeber kann sich das aber auf Antrag von der Gemeinde rückerstatten lassen. So zumindest die Theorie. Denn in der Praxis ist es natürlich schon so, dass der Arbeitgeber am längeren Hebel sitzt und Dich, wenn schon nicht mit der Begründung des Feuerwehrdienstes, dann auf andere Weise entlassen kann (betriebliche Gründe, Unzuverlässigkeit oder was ihm sonst so einfällt).

Allerdings ist es in vielen Wehren heute auch nicht mehr so, dass grundsätzlich jeder Feuerwehrmann (SB) zu jedem Einsatz fahren muss. Bei der "stillen Alarmierung" über analoge oder digitale Meldeempfänger kann man sogenannte "Alarmschleifen" bilden. D.h., dass man gezielt einzelne oder einen Teil der Kameraden alarmieren kann. Bei einem Kleinbrand müssen so nicht alle 30 oder 40 Kräfte, sondern vielleicht nur 10 kommen, bei einem Großbrand jedoch alle. Und bei bestimmten Einsätzen werden vielleicht nur "Spezialkräfte" mit Ausbildung im ABC-Bereich, Atemschutzgeräteträger, Sanitäter oder Führungskräfte benötigt. Bei uns ist es beispielsweise so, dass diejenigen, die tagsüber nicht so ohne weiteres den Arbeitsplatz verlassen können oder aber zu weit weg arbeiten, vorrangig nachts alarmiert werden und alle anderen vorrangig tagsüber. Bei größeren Dingen dann alle.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Stv. Wehrführer und Zugführer bei der Freiwilligen Feuerwehr

Grundsätzlich hat mal jedes Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr ein normales Arbeits-, Familien- und Sozialleben. Und geht eigentlich nur dann zum Feuerwehrhaus, wenn es einen konkreten feuerwehr-bezogenen Anlass dazu gibt.

Was regelmäßig stattfindet, sind Übungen. Oft ist das ein Abend pro Woche, manchmal werden auch ganze Samstage für Übungen eingeplant. Manchmal gibt es auch besondere Termine, wenn man sich z.B. zum jährlichen Frühjahrsputz des Feuerwehrhauses oder zur Mitgliederversammlung trifft.

Nach den Übungen und manchmal auch separat davon gibt es zumeist kameradschaftliches Beisammensein bei kohlensäurehaltigen Kaltgetränken. Die Zeiten, dass sich dabei kollektiv betrunken wurde, sind aber vorbei.

Auch die Jugendfeuerwehr trifft sich regelmäßig zu Übung, Spaß und Spiel - das ist eigentlich keine Ausbildungsveranstaltung, sondern soll wirklich eine Spaßveranstaltung mit Bezug zur Feuerwehr sein, damit die Jugendlichen beim Erwachsenwerden dann Lust haben, Einsatzkräfte der Feuerwehr zu werden. Es kann also zum regelmäßigen Termin auch eine Schnitzeljagd oder ein Filmabend gemacht werden, je nachdem was die Betreuer sich ausdenken.

Und falls man dann tatsächlich doch Einsätze fährt, ist das dann Pflicht oder kann man auch sagen man macht das nur für die Vereinstätigkeit?

Die Feuerwehr ist kein Verein wie der Musikverein oder Sportverein! Sondern eine Einrichtung der Gemeinde, wie der Bauhof oder das Rathaus. Eine Aufgabe, die die Gemeinde verpflichtend nach gewissen Standards erfüllen muss. Und die ehrenamtlich von Bürgern der Gemeinde erfüllt wird.

Das "Freiwillig" in Freiwilliger Feuerwehr bezieht sich darauf, dass du dir freiwillig überlegen kannst, ob du mitmachen möchtest oder nicht. Aber wenn du dich dazu entscheidest, mitzumachen, unterliegst du gewissen Vorschriften, Gesetzen und Verpflichtungen. Und zu diesen Vorschriften gehört in allen Bundesländern ein Gesetz, dass man sich bei einem Einsatz unverzüglich am Feuerwehrhaus einfinden muss.

So etwas wie "ich habe heute Hochzeitstag und das Candlelight-Dinner ist gebucht" ändert nichts an dieser Verpflichtung, zum Einsatz zu gehen. So etwas muss der Einsatzkraft klar sein und das muss auch seiner Familie klar sein.

Das klingt wahrscheinlich dumm, aber ich arbeite halt Schicht und kann oft nicht ohne weiteres weg...

Grundsätzlich sind die Arbeitgeber in allen Bundesländern verpflichtet, Feuerwehrleute in den Einsatz gehen zu lassen, ihnen anschließend eine entsprechende Ruhezeit zu gewähren und ihnen daraus keine Nachteile (z.B. Gehaltsabzüge) zu bereiten.

Dass es Arbeitsplätze gibt, von denen man nicht weg gehen kann, ist klar. Kein Chirurg kann seinen Patienten aufgeschnitten im OP-Saal liegen lassen, um in den Feuerwehreinsatz zu gehen. Und es ist auch klar, dass manche Arbeitsplätze so weit entfernt liegen, dass man nicht "mal eben" zu seiner Feuerwehr gehen kann.

Und es gibt auch Arbeitgeber, die ihre Kunden zufriedenstellen müssen oder die tatsächlich einfach kein Verständnis für die Feuerwehr haben. Die finden dann auch einen inoffiziellen Weg, jemanden loszuwerden der zu oft zu Feuerwehreinsätzen abhaut.

Da muss der Feuerwehrler sowohl mit Arbeitgeber als auch Feuerwehrführung sprechen, was geht und was nicht. Viele Feuerwehren arbeiten zum Beispiel mit Alarmierungsgruppen, sodass extern arbeitende Kameraden ihre Arbeitsplätze nicht wegen Kleinkram verlassen müssen.

Schichtarbeiter sind aber für die Feuerwehr wirklich wertvoll, weil sie zumindest einen Teil der Arbeitstage zu Hause sind und schnell als Einsatzkräfte zur Verfügung stehen, während viele andere wirklich tagtäglich 6-16 Uhr nicht kommen können.

Korrekt, es gibt festgelegte, regelmäßige Termine, an denen man gemeinsam übt. An Einsätzen nehmen Minderjährige in der Regel nicht teil. Die Gründe sind offensichtlich. Einsätzen, um Schaden abzuwehren oder zu begrenzen, sind die einzige Existenzberechtigung einer Feuerwehr. Die Teilnahme an solchen ist daher verpflichtend, falls nicht zwingende Gründe eine Teilnahme verbieten. Schichtdienstler bringen den Vorteil mit sich, zu Tageszeiten verfügbar zu sein, an denen andere nicht bereitstehen. ;)

An sich muss man unter aktiver Feuerwehr und dem Verein unterscheiden. Beides sind 2 komplett unterschiedliche Dinge mit unterschiedlichen Rechten und Pflichten.

Man kann in einem davon oder auch in beiden Mitglied sein.

Im Verein geht es oft um Veranstaltung, Pflege des Hauses, etwas für die Mitglieder zu machen und auch oft, sich finanziell an Beschaffungen zu beteiligen (ist von Verein zu Verein unterschiedlich geregelt). Man kann problemlos nur dem Verein beitreten oder was es oft sich gibt, nur als finanzieller Unterstützer, ohne dass man sich aktiv beteiligt. Auch dies hilft der Feuerwehr etwas. Im Verein hat man dann das Recht, den Vorstand zu wählen, aber nicht den Kommandanten, 2, 3, usw.

Zur aktiven Wehr: hier kann man beitreten, auch ohne dem Verein beitreten. Hier muss man dann in regelmäßigen Abständen zu den Übungen erscheinen (wann und wie viele Übungen es gibt, ist von Wehr zu Wehr unterschiedlich). Dies ist schon alleine wegerm Unfallschutz vorgeschrieben. Hier muss man zum Schutz anderer und vor allem zum eigenen Schutz in die Nutzung und Gefahren der Geräte und Situationen unterwiesen werden.

Zu den Einsätzen:

Schichtarbeit ist hier kein Problem. In der Theorie ist jeder Arbeitgeber dazu verpflichtet, den Arbeiter bei Alarmierung gehen zu lassen. Wie und ob dies umsetzbar ist, ist von Einzelfall zu Einzelfall abzuklären.

Man ist an sich verpflichtet zu Einsätzen zu gehen, wenn es keinen triftigen Grund gibt, nicht weg zu können (Kinderbetreuung, gefährliche Situation wird unbeaufsichtigt gelassen, Erntearbeiten).

An sich darfst du durch den Dienst bei der Feuerwehr nicht benachteiligt, aber auch nicht bevorzugt werden. (Beides ist schwer zu kontrollieren) auch darf dir kein schaden entstehen.

Ob und wann du zu Einsätzen gehen kannst (zum Beispiel macht es oft keinen Sinn, zum Einsatz zu gehen, wenn du z.b. >10min weit weg arbeitest) sollte man unbedingt vorher mit dem Kommandanten und mit dem Chef abklären. Im Normalfall findet man immer einen Weg, der für beide Parteien zufriedenstellend ist, denn geschäftsschädigend sollte man auch nicht handeln, denn am Ende verdient man mit der Arbeit seine Brötchen und nicht mit der Feuerwehr.

Hier kommt es auch immer darauf an, wie viele Einsätze die Feuerwehr hat. Reden wir von einem Einsatz im Jahr, dann ist die eigentlich kein Problem. Reden wir aber von 2 Einsätzen am Tag, dann wird es schon komplizierter.

Wie gesagt, einfach mal miteinander Reden, dann findet man schon eine Lösung. Und zwischen deine Schichten hast ja auch noch Zeit 😉

Und um so mehr Leute aktiv mitmachen, um so weniger schlimm ist es, wenn mal einer nicht kann.


26Sammy112  22.05.2022, 13:31
An sich muss man unter aktiver Feuerwehr und dem Verein unterscheiden.

Jein... beispielsweise in Schleswig-Holstein sind "Feuerwehr-Vereine" ziemlich unbekannt und werden erst jetzt aufgrund einer Gesetzesänderung und damit verbundenen, steuerlichen Auflagen als Fördervereine gegründet.

Grundsätzlich sieht das Gesetz hier aber die Kameradschaft, also den "Vereinsteil" als festen Bestandteil der Einsatzorganisation an, da eine funktionierende Kameradschaft ein elementarer Bestandteil einer funktionierenden Feuerwehr ist. Aus diesem Grund sieht das Brandschutzgesetz hier auch die Einrichtung einer Kameradschaftskasse (Sondervermögen der Stadt/Gemeinde) vor, Wahlen für Funktionsträger und die Übernahme von Feuerwehrleuten auf Probe (Anwärtern) durch die Mitgliederversammlung.

Eine Unterscheidung zwischen der Einsatzorganisation und einem zwingend zu bildenden Feuerwehrverein, welcher dann das Personal für die Feuerwehr stellt, gibt es hier nicht.

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fubar1871  22.05.2022, 19:16
@26Sammy112

Dann ist es bei euch anders.

Bei uns in Bayern kann man auch nur in einem davon Mitglied sein.

So können Leute, die aus dem aktiven Dienst fallen, trotzdem weiterhin im Verein aktiv bleiben. Anderseits, muss man nicht dem Verein beitreten, wenn man aktiv bei der Wehr ist.

Bei uns entschiedet auch der Kommandant, wer bei der aktiven Wehr mitmachen darf und nicht der Verein.

Das Geld des Vereines ist in gewissen Maßen für die Aktive Wehr gedacht, aber auch für die Vereinsmitglieder (z.b. ein neuer Grill)

16 Bundesländer => 16 verschiedene Antworten

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Als Jugendlicher ist man in der Jugendfeuerwehr. Dann so zwischen 16 und 19 macht man die grundausbildung und kann dann auch mit zu Einsätzen fahren und weitere Ausbildung machen. Wie wann wo wie oft sich getroffen wird ist überall anders. Jeder Wehr oder jeder Zug hat aber bestimmte Ausbildungsveranstaltungen. Mal abends in der Woche oder Samstags. ja normal wird man wenn man in der nähe arbeitet und ein Einsatz ist, vom Arbeitgeber freigestellt...