Was ist hier genau der Unterschied? Ich kann es bis heute nicht verstehen? Muss nicht jeder so einen (Sicherheits)Abstand halten?
§ 4 Abstand
(1) Der Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug muss in der Regel so groß sein, dass auch dann hinter diesem gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird. Wer vorausfährt, darf nicht ohne zwingenden Grund stark bremsen.
(2) Wer ein Kraftfahrzeug führt, für das eine besondere Geschwindigkeitsbeschränkung gilt, sowie einen Zug führt, der länger als 7 m ist, muss außerhalb geschlossener Ortschaften ständig so großen Abstand von dem vorausfahrenden Kraftfahrzeug halten, dass ein überholendes Kraftfahrzeug einscheren kann. Das gilt nicht,
2 Antworten
1 ist geringer als 2
Bei 2 ist nicht nur der Sicherheitsabstand gemeint, sondern der doppelte Sicherheitsabstand, damit ein überholendes Fahrzeug einscheren kann und trotzdem noch davor und danach der Sicherheitsabstand vorhanden ist.
Wenn der Überholer so einschert, dass er zum Vorausfahrenden den Sicherheitsabstand einhält, ist das zunächst korrekt.
Wenn nun der LKW nicht den doppelten Sicherheitsabstand eingehalten hat, wird er für kurze Zeit den Sicherheitsabstand gewaltig unterschreiten, was er aber nicht darf, denn das ist als Ausnahme nicht in der folgenden Strichaufzählung in Absatz (2) vorgesehen.
WARUM