Was ist der genaue Unterschied zwischen einer Honorarkraft, Freiberuflern, Selbstständigen und Nichtselbstständigen?

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Was ist der genaue Unterschied zwischen einer Honorarkraft, Freiberuflern, Selbstständigen und Nichtselbstständigen?

Wir unterscheiden die Selbständigkeit(unternehmer) und die Nichtselbständigkeit (Arbeitnehmer).

Der Selbständige ist entweder Freiberufler oder Gewerbetreibender. Freiberufler sind z.b. Ärzte, Lehrer, Erzieher. Gewerbetreibende sind z.B. Lebensmittelhändler und Handwerker. Die Abgrenzung ist nicht immer eindeutig.

Eine Honorarkraft ist gesetzlich nicht definiert. In der Regel versteht man darunter aber einen Selbständigen (Freiberufler oder Gewerbetreibender)

" Wie muss der Arbeitsvertrag und die Arbeit gestaltet sein, damit nicht der Verein sich um Lohnsteuer, Abgaben, Anmeldung beim Finanzamt und Versicherungen kümmern muss, sondern die Hilfskraft selbst? "

Bei einem Arbeitsvertrag kommt ein Vertrag mit einem nichtselbständigen Arbeitnehmer zustande. Dann ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge abzuführen und darüber Buch zu führen. Das kann man vertraglich nicht abändern. da gibt es verschiedene Lösungen.

"Gibt es eine Möglichkeit, die Kraft als Honorarkraft einzustellen, so dass diese Kraft sich selbst um die Formalitäten kümmern muss? Welchen Status muss der Bewerber dann haben? Selbständiger? Der Verein kann in keinem Fall Lohnabrechnungen erstellen, dazu fehlt es an kundigen Helfern und Zeit.

Ja, als Honorakraft ist er selbständig (Freiberufler oder Gewebetreibender), und muss sich um die Formalitäten selber kümmern, Gewinnrechnung gegenüberr dem Finanzamt, Umsatzsteuererkärung gegenüber dem Finanzamt, Haftpflichtversicherung. Rechnungen erstellen gegenüber dem Auftagggeber (hier Förderverein)-Es besteht dann aber die Gefahr der Scheinselbständigkeit bzw. Schwarzarbeit,.

"Ist das zu bewerkstelligen, so dass der Verein ausschliesslich die Stunden bezahlt "

Ja, bei einem Vertrag mit einem Selbständigen. Wie gesagt, es besteht dann nier die Gefahr der Scheinselbständigkeit.

"Kann man den Bewerber z.B. vertraglich festnageln, die Anmeldungen beim Finanzamt, Versicherungen etc dem Verein vor Arbeitsantritt nachzuweisen?"

Wäre unüblich.

Rosenmary 
Fragesteller
 04.09.2019, 06:56

Vielen Dank für deine Geduld.

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Selbständige = arbeite auf eigene Rechnung, sind keine Angestellten , Beamten oder Arbeiter

Honorarkraft: Sie vereinbaren welche Aufgaben sie konkret zu erledigen hat, wie viele Stunden, Betrag pro Stunde,  evtl. auch die Zeiten, an welchem Ort (.......),  sie schreibt Rechnung (Stunden x Stundensatz), die wird überwiesen.

Freiberufler = Selbständige  die  kein Gewerbe betreiben (Unterschiede kannst du googeln )

Für Steuern.... sind sie selber verantwortlich, da

Man könnte eine solche stundenweise Hilfskraft als Betreuer/in beschäftigen, bis 2400 EUR im Jahr steuerfrei.

Eine andere Möglichkeit im Rahmen der Ehrenamtspauschale, z.Z. 720 EUR im Jahr ebenfalls abgabenfrei. Erkundige dich mal bei einem Betreuungsverein im Nachbarort oder bei der AWO oder einer anderen sozialen Organisation - wie die das machen. Musterverträge gibt es im Internet, auch für die Ehrenamtspauschale.

Ich hoffe, ich konnte weiterhelfen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung