Was ist der genaue Unterschied zwischen einer Honorarkraft, Freiberuflern, Selbstständigen und Nichtselbstständigen?
Wir unterscheiden die Selbständigkeit(unternehmer) und die Nichtselbständigkeit (Arbeitnehmer).
Der Selbständige ist entweder Freiberufler oder Gewerbetreibender. Freiberufler sind z.b. Ärzte, Lehrer, Erzieher. Gewerbetreibende sind z.B. Lebensmittelhändler und Handwerker. Die Abgrenzung ist nicht immer eindeutig.
Eine Honorarkraft ist gesetzlich nicht definiert. In der Regel versteht man darunter aber einen Selbständigen (Freiberufler oder Gewerbetreibender)
" Wie muss der Arbeitsvertrag und die Arbeit gestaltet sein, damit nicht der Verein sich um Lohnsteuer, Abgaben, Anmeldung beim Finanzamt und Versicherungen kümmern muss, sondern die Hilfskraft selbst? "
Bei einem Arbeitsvertrag kommt ein Vertrag mit einem nichtselbständigen Arbeitnehmer zustande. Dann ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge abzuführen und darüber Buch zu führen. Das kann man vertraglich nicht abändern. da gibt es verschiedene Lösungen.
"Gibt es eine Möglichkeit, die Kraft als Honorarkraft einzustellen, so dass diese Kraft sich selbst um die Formalitäten kümmern muss? Welchen Status muss der Bewerber dann haben? Selbständiger? Der Verein kann in keinem Fall Lohnabrechnungen erstellen, dazu fehlt es an kundigen Helfern und Zeit.
Ja, als Honorakraft ist er selbständig (Freiberufler oder Gewebetreibender), und muss sich um die Formalitäten selber kümmern, Gewinnrechnung gegenüberr dem Finanzamt, Umsatzsteuererkärung gegenüber dem Finanzamt, Haftpflichtversicherung. Rechnungen erstellen gegenüber dem Auftagggeber (hier Förderverein)-Es besteht dann aber die Gefahr der Scheinselbständigkeit bzw. Schwarzarbeit,.
"Ist das zu bewerkstelligen, so dass der Verein ausschliesslich die Stunden bezahlt "
Ja, bei einem Vertrag mit einem Selbständigen. Wie gesagt, es besteht dann nier die Gefahr der Scheinselbständigkeit.
"Kann man den Bewerber z.B. vertraglich festnageln, die Anmeldungen beim Finanzamt, Versicherungen etc dem Verein vor Arbeitsantritt nachzuweisen?"
Wäre unüblich.