Was bedeutet Üble Nachrede?

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Strafgesetzbuch (StGB) § 186 Üble Nachrede

Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


Zwugl 
Fragesteller
 28.05.2022, 11:14

Danke für deine Antwort

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strafrechtlich:

Üble Nachrede ist ein Straftatbestand laut Strafgesetzbuch (StGB). Er ist im § 186 StGB beschrieben und gehört im 14. Abschnitt des Strafgesetzbuchs zu den sogenannten Ehrdelikten. Ein Ehrdelikt liegt vor, wenn die strafbare Handlung die persönliche Ehre eines anderen Menschen verletzt. (aus https://rightmart.de/strafrecht/ueble-nachrede )

umgangssprachlich:

Der Ruf des Betroffenen ist nachhaltig geschädigt.


Zwugl 
Fragesteller
 28.05.2022, 11:15

Danke für deine Antwort

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Üble Nachrede bedeutet, dass du jemandem etwas Unwahres unterstellt hast und dieses Gerücht in Umlauf gebracht hast.

Hast wohl über eine Person unwahre Behauptungen aufgestellt


Zwugl 
Fragesteller
 20.03.2022, 12:18

Eigentlich nicht. Ich habe nur meinen Freund geprankt. Hab aber nie eine Unwahrheit erzählt.

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