Was bedeutet deklaratorisch, was konstitutorisch, und was hat das mit der OHG als Handelsgewerbe zu tun?

2 Antworten

Eine OHG betreibt immer ein Handelsgewerbe, ist also Kaufmann. Paragraph ,105 Abs.1 HGB. Mit Aufnahme, der Geschäfte ist sie Kaufmann. Sie ist verpflichtet, sich in HR eintragen zu lassen. Die Eintragung hat aber nur deklatorische Wirkung, ein Rechtszustand, der schon besteht, wird lediglich angezeigt.

Betreibt die Gesellschaft kein Handelsgewerbe, sondern ein sogenanntes Kleingewerbe, dann ist es eine GBR. Die GBR kann sich aber freiwillig ins HR eintragen lassen, und wird somit zum Kaufmann. Die Eintragung hätte dann konstituve Wirkung, rechtsbegruendende Wirkung. Erst mit der Eintragung entsteht die OHG.

Soweit mir bekannt ist entsteht eine OHG die ein Handelsgewerbe betreibt, bereits mit der Aufnahme ihrer Tätigkeit;

Wird sie ins Handelsregister eingetragen ist das nur deklaratorisch dh rechtsbezeugend;

Betreibt sie kein Handelsgewerbe entsteht die OHG dagegen erst mit Eintragung im Handelsregister = rechtserzeugend, konstitutiv