mitarbeiter einstellen ohg?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Grundsätzlich ja. Nach §125 ivm 115 HGB ist jeder Gesellschafter einzeln zur Vertretung der ohg berechtigt. Kann also Verträge für die ohg abschließen. Darunter auch Arbeitsverträge.

dies kann im Gesellschaftsvertrag aber eingeschränkt werden. Dies gilt aber nur im innenverhätniss. Der Vertrag ist also auf jeden Fall gültig aber der Gesellschafter der entgegen des Vertrags gehandelt hat ist ggf Schadenersatzpflichtig


anonymos331 
Fragesteller
 15.01.2021, 01:15

Dankee

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Nach 125 HGB wohl im Außenverhältnis ja.


anonymos331 
Fragesteller
 15.01.2021, 01:14

Danke

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Kommt darauf an, welche Kompetenzen er hat.