Wann ummelden?
Folgendes ich habe ein Mietverhältnis auf den 1. August diesen Jahres gekündigt weil mein Ex und ich uns getrennt haben.
Ich habe bis jetzt noch keine neue Wohnung gefunden und würde dann wieder wenn's nicht anders geht zu meiner Mama zurückziehen. Aber bis dahin würde ich noch suchen.
Das Problem meine Mama ist krank bezieht ALG 2 und kriegt ihre Wohnung bezahlt, wann muss ich spätestens melden das ich zu ihr zurückgehe das sie keine Probleme bekommt? Weil es ist ja noch nicht sicher das ich zu ihr gehe weil ich ja eig in eine eigene Wohnung möchte.
Wie läuft das gesetzlich ab bzw. Wann muss ich mich endgültig ummelden? Man sagt ja das man paar Wochen bei jemand sozusagen auf Besuch sein kann, gilt des auch bei Leuten die ALG 2 beziehen in der Wohnung? Könnte ich zb. Ohne mich umzumelden bei meiner Mutter bleiben paar Wochen um zb. Eine Wohnung zu suchen?Möchte das korrekt machen deshalb Stelle ich hier die Frage. Bin ü25,
Liebe Grüsse
4 Antworten
Sobald Du (Dich) mehr als ein paar Tage pro Woche dort aufhältst/wohnst/übernachtest, muß Deine Mutter Deinen Zuzug melden. Du selbst mußt das nicht tun.
Deine Mutter sollte dem Jobcenter papierschriftlich die tatsächlichen Umstände mitteilen = ab wann Du (Dich) wie oft dort aufhältst/wohnst/übernachtest. Wie das Jobcenter darauf dann reagiert, wird sich erweisen.
Spätestens, wenn Du aus der jetzigen Wohnung raus bist, mußt Du Dich ummelden.
Das wäre nach meinem Erachten der 01.08.2022. Basierend auf Deinen Angaben aus der Fragebeschreibung.
Diese Antwort gibt nur meine persönliche Meinung wieder und stellt keine Rechtsberatung dar.
Bis zu 6 Wochen gibt es keine Probleme für deine Mutter, darüber hinaus muss sie melden, dass du bei ihr wohnst.
Besser wäre das, es gbt immer unliebsame Nachbar, die dem Jobcenter stecken, daß du jetzt bei deiner Mutter ein - und ausgehst.
Wenn diese Kündigung auch wirksam ist, wäre der 31.7.22 und nicht der 1.8.22 der letzte Miettag. Hattest du zusammen mit dem Ex einen Mietvertrag, dann wäre nur eine gemeinsame Kündigung möglich. Im Innenverhältnis müsstest du an den Ex weiter anteilig Miete bezahlen. Gegenüber dem Vermieter würdest du trotz Auszug gesamtschuldnerisch haften.
Wenn du zu deiner Mutter ziehst, musst du keine Miete bezahlen, denn als Tochter deiner Mutter darfst du bei ihr kostenfrei wohnen, müsstest aber einen getrennten Haushalt führen, weil deine Mutter ALG2-Empfängerin ist. Deine Mutter muss ihrem Vermieter über deinen Zuzug Mitteilung machen.
Gibst du deiner Mutter Geld für Miete, würdest du damit einen Untermietvertrag mündlich dokumentieren,
Ummelden musst du dich erst bei einem Aufenthalt von mehr als sechs Monaten. Wenn du also nur wenige Wochen bei deiner Mutter bist ist eine Meldung beim Amt nicht nötig.
Wenn du absehen kannst, dass du länger dort bleibst solltest du so bald wie möglich einen Termin machen und dich ummelden. Das macht aber erst dann Sinn, wenn du auch wirklich bei ihr eingezogen bist. Im Voraus kannst du da nicht viel tun.
Wenn du auf nummer sicher gehen willst kannst du aber natürlich Kontakt mit der für sie zuständigen Stelle aufnehmen und deine Lage schildern.
Es ist halt garnichts absehbar gerade weil die Lage ziemlich chaotisch ist, wenn ich bis 1 August nix gefunden habe muss ich ja auch theoretisch meine Post ummelden auf die Adresse von Mama , deshalb nicht das das Amt iwie Probleme macht
Versteh ich. Also du kannst bei der Post einen Nachsendeauftrag einrichten, dann leiten die deine Post an die Adresse deiner Mutter um. Ummelden musst du dich dafür theoretisch nicht.
Trotzdem kann es wie gesagt hilfreich sein das im Voraus anzusprechen. Oft sind auch die Ämter umgänglicher, wenn sie das Gefühl haben man würde nichts vor ihnen verstecken. Wenn das in deiner Region möglich ist, ruf doch mal bei der 115 an und frage an wen du dich da am besten wendest.
Okay also habe ich gut einen Monat Zeit sozusagen weiterzusuchen und wenn des nix wird kann ich mich bei ihr dann anmelden?