Wann darf die Polizei oder das SEK ihre Schusswaffe einsetzen?
Ich sehe oft in Krimis dass die Beamten erst warten, bis der Angreifer geschossen hat , bevor sie selbst von der Schusswaffe Gebrauch machen.
Zwei Gangster wollen ein junges Mädchen erschießen, Polizei ruft , dann schießen sie und ermorden das Mädchen, schießen auf die Polizisten und erst dann versucht die Polizei selber zu schießen aber die Gangster hauen ab.
Also ich persönlich würde nicht erst warten bis jemand auf mich schießt oder auf Opfer, wieso können die Polizisten nicht sofort schießen wenn jemand mit einer Waffe andere bedroht, die Täter sind bewaffnet und stellen doch eine Gefahr dar, man kann doch nicht erst warten bis die Täter schießen oder jemanden erstechen!
2 Antworten
Das ist schlichtweg eines, nämlich Unfug!.
Der Schusswaffengebrauch durch Polizeibeamte, bestimmt sich zum einen aus den Polizeigesetzen (PolG) der Bundesländer bzw. bei der Bundespolizei aus dem Bundespolizeigesetz und zum anderen aus den allgemein gültigen Vorschriften der Notwehr gemäß §32 Strafgesetzbuch (StGB), welche auch die sogenannte "Nothilfe", d.h. wenn Dritte bedroht sind mit einschließt. Die Notwehr verlangt einen "gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff". Ein "gegenwärtiger Angriff" liegt gemäß der höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) dann vor, wenn der Angriff unmittelbar bevorsteht, gerade stattfindet oder noch anhaltend ist. Sobald also jemand mit der Schusswaffe auf einen Polizeibeamten oder auf dritte Personen zielt, handelt es sich um Notwehr gemäß §32 StGB, da dann ein rechtswidriger Angriff unmittelbar bevorsteht und damit "gegenwärtig" ist. Die Polizei muss demnach NICHT erst warten, bis der Täter den ersten Schuss abgegeben hat und darf dann erst selber schießen. Bei Schlägen ist es genauso, man muss nicht erst abwarten, bis der Angreifer einem zuerst geschlagen hat, sobald er die Faust gegen einem erhebt, ist der Angriff gegenwärtig und man darf sich dagegen verteidigen.
Mfg
Einfach mal ins Polizeigesetz des Bundeslandes bzw. der Bundespolizei schauen. Da gibt es extra §§ wo das geregelt ist.
Perfekt und absolut korrekt erklärt 👌🏻