Hallo, da ihr, wie Du bereits geschrieben hast, erst seit kurzer Zeit getrennt seid, müsste er doch wissen, dass Du keine Drogen nimmst;
behauptet er es dennoch wider besseres Wissen, macht er sich der Verleumdung schuldig:
§ 187 VerleumdungWer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
im Übrigen brauchst Du ihm gar nichts beweisen; scheue Dich nicht ihn anzuzeigen;
wenn Du das nicht willst, sage ihm wenigstens, dass Du solche Behauptungen zur Anzeige bringen wirst und eine einstweilige Verfügung auf Unterlassung dieser Behauptung gegen ihn erwirken wirst;
(nur ganz allgemein: niemand muss aufgrund unwahrer Behauptungen seine Unschuld beweisen - das sind nur Märchen aus irgendwelchen TV-Serien - ganz im Gegenteil: der die Gerüchte streut muss sie beweisen, ansonsten kann das ganz schnell ganz teuer für ihn werden)