Vormieter hat seinen Gasvertrag nicht gekündigt?

5 Antworten

Wenn Du in eine Wohnung einziehst, was sich durch die Vermieterbescheinigung beweisen lässt, machst du einen Vertrag bei einem Gasanbieter, gibst den aktuellen Zählerstand an und zahlst ab da einen geschätzten Abschlag. Der richtet sich oft nach dem des Vormieters, oder nach Wohnungsgröße.

Der Vormieter scheint ja dann die ganze Zeit bezahlt zu haben, oder es müssten Mahnungen an Deine Adresse gekommen sein, bzw. dann an den Vermieter.

Wenn der Vormieter damals seinen Vertrag nicht gekündigt hat, dann hat er wohl auch die ganze Zeit über die Vorauszahlungen per SEPA-Lastschrift bezahlt, sonst wäre der Anschluss doch längst gesperrt worden.

Gahasld 
Fragesteller
 09.10.2022, 21:31

Stimmt nicht, Mahnung sollte zugestellt werden und wenn sie nicht zugestellt werden kann, ist es nicht einfach, die Gaszufuhr zu unterbrechen.

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bwhoch2  10.10.2022, 08:57
@Gahasld

An wen soll die Mahnung zugestellt werden? Nachsendeauftrag ins Ausland? Empfänger interessiert sich aber nicht mehr?

Dann wird eben doch recht bald gesperrt.

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wenn der Gasliefervertrag nicht gekündigt wird, läuft der anscheinend immer noch. und solange wird sich nix dran ändern. der Nachmieter freut sich

Der neue Mieter fällt im Normalfall in die Grundversorgung und muss ab dem Einzug das Gas bezahlen. Da der Zählerstand nicht dokumentiert wurde wird es spannend, was der Grundversorger da wohl annimmt.

Schöne Grüße

Gahasld 
Fragesteller
 09.10.2022, 22:00

Wie bist Du auf diese gekommen? Dass der Fall des ehemaligen Mieters seinen Vertrag gekündigt hat

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BurgN  09.10.2022, 22:00
@Gahasld

Der muss ihn nicht kündigen, der endet mit Auszug.

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Gahasld 
Fragesteller
 09.10.2022, 22:42
@BurgN

Dies ist nur der Fall, wenn der Vormieter seinen Vertrag gekündigt hat und der neue Mieter sich nicht angemeldet hat. Was hier nicht der Fall ist

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BurgN  10.10.2022, 06:16
@Gahasld

Der Vermieter kann keinen Vertrag für andere abschließen.

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Gahasld 
Fragesteller
 10.10.2022, 06:50
@BurgN

VORmieter nicht Vermieter

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Hallo,

üblicherweise gibt es ein Übergabeprotokoll, in dem die Zählerstände bei Ein- und Auszug dokumentiert werden.

Der Neue Mieter muss nur Gas- und Strom ab Einzug zahlen und das an den Lieferanten seiner Wahl.

Schöne Grüße

Gahasld 
Fragesteller
 09.10.2022, 20:27

Er hat kein Übergabeprotokoll erhalten, als er vor 4 Jahren umgezogen ist.

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BurgN  09.10.2022, 20:29
@Gahasld

Um wen machst Du Dir Gedanken? Den neuen oder den alten Mieter? Hat keiner von denen je ein Übergabeprotokoll bekommen?!

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Gahasld 
Fragesteller
 09.10.2022, 21:32
@BurgN

Beides? Keiner hat das Übergabeprotokoll

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Gahasld 
Fragesteller
 09.10.2022, 21:35

Und ich glaube nicht, dass derjenige, der den Vertrag hat, bezahlen muss.

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