Vollzeitjob und nebenjob 150€ was ändert sich?
Ich Arbeite vollzeit und möchte gerne ein nebenjob machen. Mich würde es interessieren ob sich was ändert zb. Wohngeld, Steuer Nr, kinderzuschlag usw.
2 Antworten
Für die Berechnung des Wohngeldes ist das monatliche Gesamteinkommen, also die Summe der monatlichen Nettoeinkünfte abzüglich etwaiger Freibeträge und Unterhaltspflichten aller für das Wohngeld zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder zu berechnen.
Falls dein Minijob-Arbeitgeber für dich die 2% Pauschalsteuer entrichtet, mußt du diesen Minijoblohn nicht in deiner Ek-Steuererklärung angeben, da ja dann bereits pauschalversteuert. Ansonsten rechnet das Lohnbüro mit der Lohnsteuerklasse 6 deinen Minijoblohn, da für dich als Single bereits die Lohnst.klasse 1 für den Vollzeitjob gerechnet wird: Gut zu wissen
Die einheitliche Pauschsteuer von zwei Prozent stellt die endgültige Besteuerung des Arbeitslohns dar und wird bei der Einkommensteuerveranlagung des Minijobbers nicht berücksichtigt. Dieser kann daher keine Aufwendungen als Werbungskosten abziehen, die bei dem pauschalversteuerten Minijob anfallen.
Danke. Ich habe die Lohnsteuer 3.2 bin verheiratet und 2 Kinder
Einen Nebenjob bis zu 450 € kannst du abgabenfrei ausführen. Aber du musst deinem Hauptarbeitgeber das mitteilen. Dieser hat auf die Einhaltung der Höchstarbeitszeit zu achten.