450€ Job und Vollzeit Job?

3 Antworten

Der Minijobarbeitgeber meldet Dich mit der letzten Gehaltsabrechnung ab - dann erhälst Du wieder die Steuerklasse IV bei Deinem Hauptjob.

Die Steuerklasse VI ist immer das Problem, wenn man zwei Beschäftigungen hat und der Minijobarbeitgeber mit Steuermerkmalen (anstatt mit Pauschalbesteuerung = 2%) anmeldet.


vielefragen2015 
Fragesteller
 11.09.2019, 10:59

Ich hatte davor aber Steuerklasse 4, kann es sein, dass ich jetzt weniger Gehalt bekommen (weil ich ja Steuerklasse 6 war)

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Dea2019  11.09.2019, 11:08
@vielefragen2015

Ja, die Abzüge sind höher. Der Minijobarbeitgeber soll eine Korrektur melden.

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Einen Nebenjob neben dem Hauptjob muss man immer am Hauptjob melden. Er DARF untersagt werden vom Hauptarbeitgeber, wenn:

  1. die Tätigkeit in Konkurrenz zum Hauptjob steht
  2. die gesetzlich erlaubte Höchstwochenstundenzahl (48 Std) überschritten wird mit beiden Jobs
  3. deine Arbeitskraft/Leistung im Hauptjob durch den Nebenjob beeinträchtigt wird

DU machst jetzt folgendes:

Als erstes geh aufs Finanzammt mit den Unterlagen aus beiden Jobs ... und lass das mit den Lohnsteuerklassen korrigieren!

Dann geh zu deinem Personaler und bitte ganz offiziell um Genehmigung eines Nebenjobs... Begründung: Du brauchst das Geld. Wenn die auf ihrem NEIN beharen, dann um Gesprächg mit Vorgesetztem bitten und dort dann um eine kleine Gehaltserhöhungb bitten... weil.... du brauchst ja Geld. Und die Mieterhöhung/Preiserhöhung an Strom/Fahrtkosten etc muss ja irgendwie bezahlt werden... du bist jetzt schon xy im Betrieb, du leistest xy über die normalen Aufgaben hinaus (Projekte/Aufgaben benennen, NIEMALS Arbeitszeit!)...

So bin ich vorgegangen...ich bekam einen monatlichen Fahrtkostenzuschuss fix zugesagt und bezahlt... und die Erlaubnis für den Nebenjob. Den mach ich jetzt schon recht lange.... zahle übrigens davon AUCH in die Rente ein... und so passt es prima.

Nur Urlaubstermine koordinieren ist immer etwas tricky, geht aber.


vielefragen2015 
Fragesteller
 11.09.2019, 10:58

Mehr Gehalt oder sonstiges brauche ich nicht, es war auch ein Gefallen den bekannten gegenüber, der mich dafür bezahlt hat.

Das Steuerbüro von meinen Arbeitgeber hatte im August meine Steuerklasse 6 zurück gemeldet bekommen.

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Dea2019  11.09.2019, 11:07
@vielefragen2015

Dan hast du schlicht vergessen, den Nebenjob zu melden... dazu bist du verpflichtet. Lass ihn dir nachträglich genehmigen und vom Finanzamt die Steuerklassen korrigieren, dann ist alles in Butter.

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Familiengerd  11.09.2019, 14:23
Einen Nebenjob neben dem Hauptjob muss man immer am Hauptjob melden.

Das ist falsch!

Die Aufnahme eines Nebenjobs muss dem Arbeitgeber nur mitgeteilt werden, wenn das vertraglich so vereinbart wurde oder einer der möglichen Verbotsgründe gegeben sein könnte.

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Familiengerd  12.09.2019, 09:25
@Dea2019

Ja, und?

Was soll der Link mir sagen?

Da steht schließlich nichts, was meinen Feststellungen widerspricht! Im Übrigen ist mir das dort Gesagte selbstverständlich bekannt.

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Jetzt habe ich von meinem Arbeitgeber eine Meldung erhalten, dass meine Steuerklasse von 4 auf 6 gestiegen ist

Stellt sich doch eher die Frage - was ist bei der Anmeldung zu diesem ! einen ! Minijob falsch gelaufen?

Denn bei einem Minijob übernimmt i.d.R. ein Arbeitgeber die 2%ige pauschalierte Lohnsteuer - dahingehend solltest Du einmal diesen Freund fragen, weshalb er diese nicht übernimmt.

Desweiteren solltest Du diesen AG fragen, ob Du seinerseits wieder beim FA abgemeldet bist, damit Du wieder in LStKl IV kommst.


DerSchopenhauer  11.09.2019, 10:51

Ein Minijob kann auch mit Steuermerkmalen ausgeübt werden - wenn man kein anderes Arbeitseinkommen hat, hat man zwar keinen Lohnsteuerabzug, aber dennoch die Steuerklasse I und wenn dann später ein neuer Hauptjob als Hauptarbeitgeber angemeldet wird, dann Steuerklasse VI mit Lohnsteuerabzug.

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