Vodafone Sonderkündigungsrecht?

2 Antworten

Von Experte MichaelSAL74 bestätigt

Das funktioniert gleich in mehrfacher Hinsicht nicht.

Es besteht kein Sonderkündigungsrecht, weil die Leistung am neuen Wohnort weiter erbracht werden kann. Dass dort bereits ein Internet-Anschluss vorhanden ist, spielt keine Rolle. (Verhält sich anders als bei Strom-Verträgen.)

Ebenfalls funktioniert es nicht, die "Leitung" durch einen anderen Anbieter zu belegen, weil es diese bei Kabelfernsehen in diesem Sinne nicht gibt (Bus-System, es kann quasi beliebig viele Anschlüsse pro Zuleitung geben).

Außerdem bestünde bei einem weiteren Kabel-Vertrag kein Widerrufsrecht gemäß Fernabsatzgesetz, weil bei derartigen Leistungen i.d.R. während des Bestellvorgangs auf eben dieses Recht explizit verzichtet werden muss. Ansonsten würde der Anbieter sicherlich eine Wartezeit von eben diesen 14 Tagen einbauen, damit genau das was Du vorhast nicht gemacht wird.

MichaelSAL74  16.04.2024, 07:56

Sehr gut auf den Punkt gebracht

0

Wenn dort von jemand anderes bereits ein Anschluss ist dann kann VO den nicht einfach als Umzug buchen und muss ihn dann kündigen

MichaelSAL74  16.04.2024, 07:56

Eben NICHT

allein schon weil DSL und Cable zwei paar Schuh sind

1
lisaloge  16.04.2024, 08:37
@MichaelSAL74

Selbst, wenn es sich 2x um DSL handeln sollte, ginge das, weil i.d.R. mehr als ein Adernpaar pro Wohnung vorhanden ist. Ein freies Paar im APL vorausgesetzt.

0
MichaelSAL74  16.04.2024, 10:48
@lisaloge

nö, es kommt auf die Wohnung an. werden heute keine zwei Hauptascnhlüsse in einer Wohnung geschaltet schon gar nicht in Sachen DSL...

0