Versehentlich Urkundenfälschung? HILFE!?

8 Antworten

Straftat kann ich hier keine erkennen.

Ob Deine Chefs von dieser Aktion begeistert sind, kann ich nicht einschätzen. Wenn sowas nicht laufend vorkommt, sähe ich dies aber auch nicht als Kündigungsgrund.

Ich würde es bei einer Ermahnung belassen, zukünftig sorgfältiger und konzentrierter zu arbeiten.

Wie hast du eine Urkundenfälschung begangen wenn du das Unterschreiben vergisst?

Die Kundin guckt warscheinlich gar nicht auf den Namen und liest einfach die Prospekte xD


Saphira95 
Fragesteller
 24.07.2019, 01:13

Name steht im Brief, da es so ausgedruckt wurde...

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Hallo Saphira95

Das wäre nicht strafbar, da es ohne Vorsatz begangen wurde und die fahrlässige Begehung einer Urkundenfälschung in 267 StGB nicht ausdrücklich unter Strafe gestellt ist.

https://dejure.org/gesetze/StGB/267.html

Interne Konsequenzen bei der Arbeit wären aber je nach Folgen des Vorfalls durchaus denkbar ob es auch ein Kündigungsgrund ist dürfte davon abhängen ob schon andere Dinge vorgefallen sind und ob du evtl noch in der Probezeit bist.

LG

Darkmalvet

Woher ich das weiß:Hobby – Disclaimer: Meine Antwoten stellen keine Rechtsberatung dar

Das ist überhaupt keine Urkunde, bzw. die Erklärung, der Kundin die Prospekte anliegend zu übersenden, ist ja nicht falsch.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Fachanwalt für Straf- und Verkehrsrecht

Es müsste jemand wissen, dass Frau Müller gar nicht in eurer Firma arbeitet, also ist das bei einem Schreiebn, was sowieso nur pro forma beiliegt, wohl ziemlich egal.

Grundsätzlich wäre es wohl schon Urkundenfälschung, weil auch maschinell geschriebene Briefe als "unterzeichnet" angesehen werden. Ich bin aber kein Jurist.