Unterschrift im Mietvertrag gefälscht. Ist es Automatisch ein mündlicher Mietvertrag?
Folgender Sachverhalt.
Ich lebe seit 2013 in einer 2 Zimmer Wohnung. Auf dem Original Mietvertrag, den ich besitze, hat nur der Vermieter unterschrieben - meine Unterschrift fehlt. Ich zahle seit 6 Jahren Miete auf das Konto der Hausverwaltung.
Die Hausverwaltung hat mir vor dem Hausverkauf den Mietvertrag per PDF Datei geschickt, auf dem zu sehen ist, dass es das gleiche Dokument ist, kopiert und mit meiner Unterschrift.
Ich habe das Original mit
Hausverwaltung die Kopie
Das Haus wurde verkauft und die neuen Besitzer verlangen jetzt eine Nutzungsentschädigung, wegen einem nicht gemieteten Schuppen und haben mir meinen Mietvertrag Fristlos gekündigt. Der Schuppen steht nicht im Mietvertrag.
Jetzt ist ist mir etwas im Mietvertrag aufgefallen und zwar, die Unterschrift im Mietvertrag ist zu 100% nicht meine! Ich habe diesen Mietvertrag damals nicht unterschrieben und mit dem verstorbenen Besitzer wurde ausgemacht das ich den Schuppen ebenfalls zur miete habe.
Ich weiß nicht wer meine Unterschrift gefälscht hat aber ich weiß das dies Urkundenfälschung ist.
Meine Frage
Ist der Mietvertrag gültig obwohl ich nicht unterschrieben habe?
Falls der Mietvertrag ungültig ist habe ich dann automatisch einen mündlichen Mietvertrag?
7 Antworten
und mit dem verstorbenen Besitzer wurde ausgemacht das ich den Schuppen ebenfalls zur miete habe.
Das versteh ich nicht. Heißt das, dass der Schuppen im Mietpreis der Wohnung enthalten ist ?
Grundsätzlich gilt, dass ein neuer Besitzer die bestehenden MV übernimmt, beim Kauf weiß er, worauf er sich einlässt. Zitat : " Kaufrecht bricht Mietrecht nicht ".
Die Kündigung ist ungültig, weil u.a. kein Nachweis der Fremdbelegung vorliegt. Des weitern ist ein fristlose Kündigung im vorliegenden Fall nicht rechtskräftig. Die würde beispielsweise nur vorliegen, wenn 2 aufeinander folgende Mieten nicht bezahlt wurden.
Ich habe diesen Mietvertrag damals nicht unterschrieben.
Ist der identisch mit dem, welchen du vorliegen und unterschrieben hast ?
Wenn du dort gern wohnst sowie weiterhin dort wohnen möchtest, solltest du dich mit dem neuen VM in Verbindung setzen und die Angelegenheit in einem vernünftigem Gespräch klären.
Wenn du meinst, es ist Urkundenfälschung ( seitens des VM ), konfrontiere ihn damit und erhebe den Anspruch auf einen Grafologen zwecks Bestimmung der Echtheit, und zwar auf seine Kosten, denn der VM ist in der Beweispflicht. Diesen Tipp würde ich nur im äußersten Notfall anwenden.
Aber es gelten auch mündliche Verträge. In diesem Fall liegt keine Möglichkeit vor es zu beweisen, da der letzte Eigentümer verstorben ist. Vllt. hatte die FS seinerzeit einen Zeugen dabei der den Vorgang bestätigen kann.
Evtl. besteht auch die Möglichkeit des Gewohnheitsrechts, denn bislang wurde nichts beanstandet bzw. gefordert.
Ein mündlicher Mietvertrag über den Schuppen kann nur durch Mietzahlung und Inbesitznahme bewiesen werden. Ich fan d bis jetzt keinen Hinweis, dass der Verkäufer des Grundstückes verstorben sei. Im Kommentar des FS wird nur vom Verkauf gesprochen. Wenn ein Mietnachweis nicht möglich ist, dann wäre es einer mündlichen Leihe gleichzusetzen. Ein Gewohnheitsrecht kommt hier ganz und gar nicht in Betracht.
Der vorige Besitzer ist verstorben, kannst du nachlesen.
und mit dem verstorbenen Besitzer wurde ausgemacht
Bei uns war es ähnlich. Der Schuppen stand nicht im Mietvertrag, aus dem einfachen Grund, weil ich dort meine Werkstatt hatte.
Der Garten stand auch nicht im Mietvertrag. Aus dem einfachen Grund, weil ich dort meine Apfel- und Birnbäume hatte.
Im Mietvertrag stand lediglich, dass das Haus vermietet wird.
Eines schönen Tages kam der Mieter auf die Idee, eben weil nichts im Mietvertrag stand, dass er das gesamte Gründstück, mit allem, was sich darauf befindet, gemietet hat. Er begann also damit, meine Werkstatt auszuräumen und den Schuppen als Partyraum zu verwenden.
Ich sagte, so haben wir aber nicht gewettet, wenn er den Schuppen nutzen wolle, so solle er dafür gefälligst Miete zahlen. Der Mieter erklärte sich damit mündlich einverstanden.
Ich sage dies, weil in Deutschland theoretisch mündliche Verträge rechtlich genauso bindend sind, wie schriftliche. Das hat man extra so eingerichtet, damit man nicht bei jedem kleinen Verkauf einen 2o-seitigen Vertrag aufsetzen muss.
Ich sage theoretisch, denn ohne schriftlichen Vertrag ist man in Deutschland fast immer angeschissen. Aus gutem Grund gibt es deshalb auch keine mündlichen Testamente oder Grundverschreibungen.
Was nun folgte, war recht interessant und lehrreich, was das deutsche Mietrecht anbetrifft.
Unser Mieter began damit, Mängellisten auszufüllen - von in den Schuppen regnet es herein, bis zu die Bolen sind verschimmelt war alles dabei, was als Begründung herhalten konnte, warum er die Miete für den Schuppen leider nicht zahlen könne; jedenfalls nicht bevor diese Mängel beseitigt seien.
Inzwischen nutzt der Mieter den Schuppen wie gesagt als Partyraum. Und seitdem regnet es auch nicht mehr herein.
Inzwischen frisst der Mieter auch meine Äpfel und Birnen. Dabei scheint er von der folgenden Theorie auszugehen, wenn es ums Ernten der Früchte geht, sind das seine Bäume, die er gemietet hat.
Wenn es darum geht, den Garten zu bewirtschaften und zu bearbeiten, scheint er hingegen selbstverständlich davon auszugehen, dass dies Aufgabe dessen sei, dem der Garten gehöre, also dem Vermieter. Man kann hier also von einer Arbeitsteilung sprechen.
Warum lässt man sich (als Vermieter) dies alles bieten?
Weil in Deutschland 1.) jede Klageerhebung Kosten verursacht, die in keinem Verhältnis mehr zum eigentlichen Streitwert stehen.
Und 2.) weil das Eintreiben des Geldes (im Falle einer erfolgreichen Klage) selbst bei Aussicht auf Erfolg mit weiteren Kosten verbunden ist.
Jetzt bin ich leider etwas vom Thema abgeschweift.
Fazit:
Ja, in diesem Fall ist es leider möglich, dass der Vermieter aufgrund der Schuppennutzung eine Mieterhöhung durchsetzen will.
Nein, es ist nicht möglich deshalb eine Kündigung auszusprechen, auch keine fristgerechte.
Es gibt in Deutschland nur 3 Möglichkeiten für eine Kündigung:
Eigenbedarf
Mieter zahlt nicht
Vandalismus, unerlaubte Untervermietung, gewerbliche Nutzung
Daher Kündigung nicht rechtskräftig.
So ist es. Du hättest einen mündlichen MV. Du bist eingezogen und hast Miete gezahlt. Allerdings gelten für mdl. Mietverträge andere Regeln als für schriftliche. Z. B. für die Berechnung von Betriebskosten.
Ich glaube, dass bei dieser 6jährigen Mietzeit hier aber alle Messen gesungen sind. Du hast bezahlt was im MV steht ohne zu reklamieren.
Also finde dich mit den Gegebenheiten ab.
Wenn du mal ausziehst, könnte hier allerdings die Problematik aktuell relevant werden, besonders in Hinsicht auf Schönheitsreparaturen.
Der Vertrag ist rechtsgültig, wenn beide Parteien unterzeichnet haben.
... oder wenn sich aus schluessigem Handeln ergibt, dass beide zugestimmt haben (wie hier).
... so etwas gibt es nicht. Wenn es Deine Unterschrift ist, so die Frage, ist es Deine, und keine Fälschung.
Das ist nicht meine Unterschrift.. Was verstehst du daran nicht?
... dann ist es nicht Deine, aber keine gefälschte von dem, der unterschrieben hat.
Der der wird sich nicht fälschen, wozu auch.
Das Ganze macht nur Sinn, wenn der Schuppen im schriftlichen Mietvertrag aufgeführt wurde und in die Grundmiete eingepreist ist.