urkundenfälschung?


28.08.2021, 04:06

ich weiß das dies dann urkundenfälschung wäre aber ich würde gerne die folgen wissen für eine minderjährige:)

4 Antworten

Du willst einen Ausweis am Handy fälschen & diesen dann in einer Bar zeigen? Du weißt schon das du deinen Ausweis dabei haben musst, du kannst den nicht einfach ein Bild davon zeigen xD


kkkmk 
Fragesteller
 28.08.2021, 04:11

hat bei freunden schon des öfteren geklappt 😂 aber trotzdem danke:)

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YellowJello  28.08.2021, 04:12
@kkkmk

Das glaube ich kaum, deine Freundin erzählt Geschichten.

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kkkmk 
Fragesteller
 28.08.2021, 04:14
@YellowJello

nein ich war dabei haha ich bin schon 18 und durfte legal rein und die durften mit handy ‚,ausweis‘‘ rein, aber das hat auch nur bei einer bar geklappt.

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Tatsächlich wäre das keine Urkunde. Handy und Bild des Ausweises könnte zwar eine zusammengesetzte Urkunde sein, allerdings fehlt dem Handy jegliche Eignung um im Rechtsverkehr gelten zu können und da Fotokopien nach herrschender Ansicht auch keine Urkunden sind, wäre es zwar überhaupt nicht ratsam, aber dennoch, keine Urkundenfälschung.

Allerdings machst du dich wahrscheinlich strafbar wegen dem Fälschen beweiserheblicher Daten.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

ZuumZuum  28.08.2021, 05:11

Ich widerspreche.

BGH, Beschl. v. 21.07.2020 – 5 StR 146/19: Auch Kopie eines Ausweises für das Gebrauchen zur Täuschung im Rechtsverkehr nach § 281 Abs. 1 Satz 1 StGB ausreichend

Amtlicher Leitsatz:

1. Auch durch Vorlage der Kopie oder durch elektronische Übersendung des Bildes eines echten Ausweises zur Identitätstäuschung kann ein Ausweispapier im Sinne von § 281 Abs. 1 S. 1 StGB zur Täuschung im Rechtsverkehr gebraucht werden.
2. Zur Fälschung beweiserheblicher Daten durch Anmeldung bei einer Auktionsplattform und durch Online-Verkaufsangebote unter falschem Namen.
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Rumino  28.08.2021, 07:00
@ZuumZuum

Das ist ein ganz anderer Straftatbestand. Das Urteil befasst sich mit dem Missbrauch von Ausweispapieren, also dem Benutzen von Ausweisdokumenten, die eigentlich für einen anderen ausgestellt sind hahaha.

Hier geht es um Urkundenfälschung. Ob Fotokopien Urkunden sind ist schon heftig umstritten, die herrschende Ansicht verneint jedoch die Urkundenqualität. Oftmals wird aber die Fotokopie in Verbindung mit amtlichen Dokumenten als sogenannte unechte Urkunde eingeordnet.

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ZuumZuum  28.08.2021, 07:11
@Rumino

Was sagt dir der Tatbestand ZUR TÄUSCHUNG IM RECHTSVERKEHR?
Und nur um diesen Streitpunkt geht es. Der spezielle Fall ist uninteressant, das es um ein Grundsatzurteil geht.

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Rumino  28.08.2021, 07:37
@ZuumZuum

Das richtige Grundsatzurteil zu Fotokopien und Urkunden ist vom BGH aus dem Jahre 1971. Außerdem geht es um das elektronische versenden des Bildes eines Ausweises und nicht um das zeigen eines solchen auf einem Smartphone. Das hat einfach garnichts miteinander zu tun. Weder der Straftatbestand, noch der Sachverhalt. Man kann keine Tatbestandsmerkmale eines Straftatbestandes auf einen anderen übertragen. Das zeigt beispielsweise schon die unterschiedliche Auslegung des Tatbestandsmerkmals des gefährlichen Werkzeugs im § 224 StGB, im Vergleich zum § 250 StGB. Urteile und die Auslegung der verschiedenen Tatbestandsmerkmale sind immer nur spezifisch auf den exakten Straftatbestand anzuwenden. Peinlich.

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Urkundenfälschung ist auf jeden Fall kein Kavaliersdelikt! Ab 14 Jahren ist man strafmündig und man kann für seine vergehen belangt werden. Als erstes würdest du dafür eine Anzeige kassieren und deine Eltern werden informiert, wenn der Betrug auffliegt und es würde unangenehme Folgen geben, schlimmstenfalls wirst du dich vor einem Richter verantworten müssen, der dir auch dementsprechend eine angemessene Strafe erteilt! Die Strafen können unterschiedlich ausfallen, von Sozialstunden bis hin zu hohen Geldstrafen und teilweise kann das Jahre dauern bis diese abbezahlt sind! Naja zudem wird häufig ein echter Ausweis verlangt, da der Verdacht auf Fälschung viel höher liegt wenn man nur ein Bild von dem "Ausweis" zeigt! Desto älter du bist desto höher und härter fallen die Strafen aus, hab auch gelesen das es für Urkundenfälschung Freiheitsstrafen bis zu 5 Jahren geben kann! Allerdings bezieht sich das glaube ich, eher auf volljährige Täter.