Vermieter fordert Mietminderung zurück?

6 Antworten

Der hat wohl auch zum ersten Mal vermietet, denn das was ihm passiert ist, sind Anfängerfehler.

  1. Hätte er Euch ohne wenigstens die erste Rate der Kaution zu haben gar nicht die Schlüssel geben sollen
  2. Kann man Bauarbeiten, die noch andauern gegen Mietminderung absichern, indem man sich zusichern lässt, dass eine Mietminderung wegen evtl. Unpässlichkeiten durch die Bauarbeiten ausgeschlossen sind.
  3. Kontodaten sind neben dem Mietvertrag mit das Wichtigste, was man einem Mieter auszuhändigen hat. Am besten direkt im Mietvertrag vermerken.

Für diese Fehler muss er nun büßen. Natürlich kann er nach Ende des Mietverhältnisses keine Kaution mehr einfordern, wenn er das zuvor nicht erfolgreich durchsetzen konnte. Das Mietverhältnis ist beendet und damit auch der Zeitpunkt für die Rückzahlung der Kaution erreicht, wenn auch im Normalfall bis zu 6 Monaten Zeit für die Rückzahlung eingeräumt werden müssen.

Er kann natürlich jetzt zu einem Anwalt gehen. Es gibt dann solche, die tatsächliche eine Klage einreichen, denn der Anwalt wird immer gewinnen und es gibt solche, die einem Vermieter dieser Art raten, die Mietminderung und die Kosten für die Rechtsberatung als Lehrgeld zu verbuchen und keinen weiteren Aufwand mehr zu betreiben. So ein Anwalt oder auch Anwältin würden sagen, er soll doch froh sein, dass er diese Mieter wieder los wird. Sicher hat er schon neue und da soll er eben aufpassen, dass ihm nicht nochmal solche Fehler unterlaufen.

Insofern könnt Ihr doch jetzt einfach in Ruhe abwarten, was da kommen wird und wenn was kommt, könnt Ihr immer noch reagieren.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – In diesen Bereichen selbst seit langer Zeit tätig.
Alexis97 
Fragesteller
 29.10.2020, 14:21

Vielen Dank für die Antwort :)

Also es geht mehr um die Mietminderung. Weil die Kaution glaube ich auch nicht dass er die zurückfordern kann.

also du meinst es wird sich nicht lohnen für ihn?

unsere Mängel wurden ja vom Anwalt geklärt: Der Baulärm ging halt seit über 6 Monaten und gerade in den Sommermonaten mit offenen Fenstern ist es nervig. Darum sind wir dagegen vergangen. Das andere war für 4 Monate kein Internet oder Fernsehen (während des Lockdowns).

und nein der Typ hat keine Ahnung vom Vermieten...und auch schon mehrere Gerichtsverfahren hinter sich und eines weiß ich dass er verloren hat.

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bwhoch2  29.10.2020, 14:30
@Alexis97

Klar, um die Mietminderung geht es. Da er keine Kaution von Euch hat und diese auch nicht mehr nachträglich verlangen kann, könnte er allenfalls die Minderung einklagen. Das wird für 3 Monate auch nicht die Welt sein.

Für einen Anwalt lohnt sich der Rechtsstreit natürlich. Da die Aussichten, dass der Vermieter vor Gericht obsiegen würde, aber sehr unsicher sind, riskiert der Ex-Vermieter, dass er am Ende noch viel mehr verliert. Jetzt kommt es allenfalls darauf an, welchen Rat ihm sein Anwalt gibt.

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Die Drohkulisse des Vermieters ist nicht erfolgversprechend für den Vermieter.

Die Mietminderung hast du hier zwar nicht in % angegeben, aber ich vermute, dass sie angemessen war. Zudem bedarf es nicht der Zustimmung des Vermieters, wenn der Mieter berechtigt eine Mietminderung vornimmt. Mangel gemeldet, Vermieter hat vom Mangel nachweisbar Kenntnis und sogleich tritt die Minderung tagfertig ein. Der Vermieter geht nicht sofort gegen die Minderung vor >>> damit erfolgte konkludent deren Anerkenntnis.

Die nachträgliche Forderung der Kaution nach Mietende ist auch nicht von Erfolg gekrönt, weil der Vermieter die Übergabe nicht sofort gefordert hat. Spätestens am 01.04.20 war die Forderung der Kaution überfällig. Dein Weigerung die Kaution aufgrund fehlender Kontodaten zu übergeben ist aber trotzdem fragwürdig, weil in erster Linie es dir um die Quittung der Kaution ging. Die hätte auch auf einem Fetzen Papier erfolgen können, wenn du sie dem Vermieter bar übergeben hättest.

In zweiter Linie erst müsste der Vermieter dir nachgewiesen haben, dass er die Kaution auf einem pfändungssicheren Konto angelegt hat.

Angeblich hätte er das nie akzeptiert

muss er auch nicht, er hat es auch nie eingefordert

bzgl. Kaution - du hast eine Kontoangabe - da hättest die Kaution auch in 3 Raten zahlen können.

Da wir nie Kontodaten bekommen haben

komisch, und wohin habt ihr die Miete überwiesen?

dem würde ich gelassen entgegensehen

Alexis97 
Fragesteller
 29.10.2020, 14:05

Hey :)

ah Ok, also ist eine Akzeptanz der Mietminderung nicht wichtig?

ja die wollte er bar haben :D und hätte uns jetzt von der Kaution die Mietminderung abgezogen. Ich denke er ist jetzt einfach sauer :D

Aber wirklich Geld für einen Anwalt ist halt gerade auch nicht da. Daher die Frage ob er das überhaupt darf/kann

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peterobm  29.10.2020, 14:12
@Alexis97

Wir haben im Mietvertrag darauf bestanden dass wir diese überwiesen und nicht bar geben.

das steht auch dort?

Mietminderung wurde angekündigt und entsprechend gehandelt?

solange er nur droht, Einschüchterungsversuch; ich würd´s drauf ankommen lassen

gute Chancen

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Alexis97 
Fragesteller
 29.10.2020, 14:16
@peterobm

@peterobm jap wurde händisch ergänzt. Aber wie gesagt wir haben die nie bezahlt von daher.

jap einmal Brief von uns, deine Antwort, dann Brief vom Anwalt und nochmal von uns wo wir ganz der Urteile in Gerichten die Mietminderung für 4 Monate ohne Internet oder Fernsehen berechnet haben. Und das war Anfang August. Seitdem kam nichts mehr und er hat auch den anderen Überweisungen hat er nichts gesagt.

ja denke ich auch...er hat nichtmal die neue Adresse...aber na ja man macht Sicht halt Gedanken 😁

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Wenn die Minderung angemessen war, gibt es keine Veranlassung, diese nachträglich zurückzunehmen.

Nach geltendem Recht ist die Miete kraft Gesetz automatisch gemindert, wenn die Mietsache in ihrem Gebrauch gemindert ist.

Hat er bei der Abnahme Mängel festegestellt? Wenn Nein darf er die Kaution sowieso nicht behalten etc.

Zur not wieder an den Mieterbund wenden