Vermieter "bestechen" illegal?

Das Ergebnis basiert auf 5 Abstimmungen

Nein. 80%
Das hängt davon ab. 20%
Ja, auf jeden Fall! 0%

6 Antworten

So, wie der Vermieter innerhalb bestimmter Grenzen die Miete frei festlegen kann, ist es ihm auch nicht verboten, nur solche Bewerber zu zu lassen, die bereit sind, eine bestimmte Gebühr zu bezahlen. Man kann so etwas ohne weiteres dann in den Mietvertrag rein schreiben.

Steuern muss er natürlich für diese Sondereinnahmen bezahlen. Er muss diese genauso in seiner Anlage V angeben, wie alle anderen Einnahmen im Zusammenhang mit der Vermietung auch. Selbst, wenn der Vermieter das zusätzliche Geld in bar verlangt, bedeutet das noch lange nicht, dass er diese Einnahmen nicht auch versteuert.

Solche "Gebühren" werden aber meistens nicht ohne eine Form von Gegenleistung verlangt. Bspw. als Ablöse für eine Einbauküche oder andere Einrichtungsgegenstände. Es werden also bspw. nur solche Interessenten zu einer Besichtigung eingeladen, die bereit sind, die vorhandene Einbauküche, Waschmaschine oder anderes dann auch abzulösen. Wenn dann die Ablöse in keinem Verhältnis zum Wert der Sache steht, weiß man als Mietinteressent Bescheid und dann kommt es in erster Linie darauf an, ob man wirklich und unbedingt diese Wohnung haben will.


Anna5050  20.04.2023, 16:26

Aber gehen diese Ablösen nicht immer an den Vormieter?

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bwhoch2  20.04.2023, 17:11
@Anna5050

Mal angenommen, ein Vormieter zieht aus und will seine Küche nicht mitnehmen. Dann könnte der Vermieter fragen, wie viel er dafür haben will und sie einigen sich bspw. auf einen Preis von 500 €. Dann kauft der Vermieter die Küche zu diesem Preis ab.

Nun vermietet er die Küche neu und will aber nur jemanden, der ihm diese Küche für 1000 € abkauft, denn er will danach nicht etwa im Lauf der Zeit für irgendwelche Schäden oder Abnutzungen aufkommen. Dann kommt es auf die Attraktivität der Wohnung, der Lage und der Preisklasse an, in der die Wohnung angeboten werden soll. Gibt es einen großen Andrang an Mietinteressenten, kann er natürlich diese Bedingung stellen.

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Anna5050  20.04.2023, 17:55
@bwhoch2

Stimmt, so habe ich es noch nicht erlebt, aber theoretisch könnte man es so machen. Ich habe es immer so erlebt, dass der Vormieter den Nachmieter sucht, damit er schneller raus kann und der Vermieter in diese Ablösesachen überhaupt nicht involviert ist. Denn der Vormieter zeigt ja auch immer die Wohnung und da wird ja sowas direkt besprochen.

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bwhoch2  20.04.2023, 17:58
@Anna5050

Bei uns zeigt nicht der Vormieter die Wohnung, sondern ausschließlich der Vermieter. Wir suchen uns unsere Mieter gerne selbst aus, aber wenn ein Mieter jemand vorschlägt, prüfen wir das natürlich auch.

Wir kaufen normalerweise keine Einrichtung von Vormietern ab. Diese sollen sich selbst mit evtl. Nachmietern bezüglich Ablöse einigen.

Wir verlangen grundsätzlich keine "Gebühren" von Nachmietern. Wir suchen uns Mieter aus, die zur Wohnung und zum Haus passen und machen das nicht von Geldleistungen abhängig, die sie zahlen sollen, um bessere Chancen zu haben.

In der Regel will man ein längerfristiges gutes Verhältnis zu den Mietern haben und da sollte man von Anfang an fair sein. Andere Kriterien sind uns wichtiger.

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Anna5050  20.04.2023, 18:09
@bwhoch2

Okay, wenn ihr selbst als Vermieter die Wohnung zeigt, muss sie ja leer stehen. Hab es immer anders erlebt. Aber kann ich auch nachvollziehen, dass ihr die Leute als Menschen selbst Kennenlernen wollt.

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bwhoch2  20.04.2023, 18:11
@Anna5050

Nein, muss sie nicht. Mieter, die in der gekündigten Wohnung noch wohnen, müssen Besichtigungstermine zulassen. Diese werden vereinbart und dann wird mit uns besichtigt, auch wenn die Wohnungen noch bewohnt sind. Wir wissen, wie man sich in einer "fremden" Wohnung zu benehmen hat und kommen in der Regel auch mit den aktuellen Mietern somit ganz gut klar.

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Rotfuchs716  17.11.2023, 22:15
@Anna5050

wenn die Einrichtungsgegenstände Eigentum des Vormieters sind dann gehen sie an diesen.

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Warum sollte ich das als Vermieter machen ? Ich strebe grundsätzlich ein harmonisches Mietverhältnis an. Das geht bei einer ausgiebigen Einzelbesichtigung los. Ich möchte Einzelheiten vom Interessenten hören. Er bekommt sie natürlich auch von mir. Ich entscheide dann aus dem Bauch und bin damit bisher auch immer sehr gut gefahren. Ein Interessent, der mir einen Umschlag zustecken möchte, sollte ihn ganz schnell zurück nehmen. Er läuft sonnst Gefahr, dass ich den Betrag umgehend Spende und er keinen Vorteil daraus haben würde. So fängt man kein ordentliches Mietverhältnis an.


Rothko752 
Fragesteller
 20.04.2023, 16:35

Ja, so muss das sein und so lief es bisher bei mir!

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Nein.

Nicht illegal, aber im Zweifel könnte man den Vertrag unterschreiben, einziehen und den Bestechungsbetrag von der ersten Miete wieder abziehen.

Das dürfte - je nach Ausgangslage - sittenwidrig sein, wenn du die Wohnung brauchst und der Vermieter das ausnutzt.

Nein.

Bestechen kann man nur Amtsträger oder sonstige Staatsdiener und keine Privatleute.


Rothko752 
Fragesteller
 20.04.2023, 16:02

Danke, macht Sinn! Muss dieser Betrag nicht auch versteuert werden? Ansonsten könnte man ja theoretisch ein gutes Geschäft, nicht mit der eigentlichen Vermietung, sondern mit einem Wettbewerb um "Vorabgebühren" gestalten.

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Rothko752 
Fragesteller
 20.04.2023, 16:06
@Anna5050

Genau! X bietet 3000 Euro für Vermietung, Vermieter sagt, Y muss auf 3500 Euro, ansonsten geht Wohnung an X und so weiter.

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Anna5050  20.04.2023, 16:09
@Rothko752

Ja, krasse Sache, eigentlich erstaunlich, dass es das beim derzeitigen Wohnungsmarkt noch nicht gibt... Man handelt dann mit der Zusage zur Anmietung der Wohnung. Vielleicht kann man die Zusage ersteigern und dann wieder weiterverkaufen.

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Rothko752 
Fragesteller
 20.04.2023, 16:12
@Anna5050

Ich bitte sehr zu entschuldigen, wenn ich Menschen, die zum Teil verzweifelt auf der Wohnungssuche sind, mit solchen "Ideen" in eine noch schwierigere Lage bringe, wenn Immobilienverwalter sowas machen. Ich habe einen sehr guten! Ich hatte mich einfach eher aus einem Gerechtigkeitssinn für die Sachlage interessiert und bin absolut kein Freund von "Korruption", auch, wenn es sich hier nicht um den juristischen Tatbestand handelt.

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MaxMusterman249  20.04.2023, 16:14
@Rothko752

Trotzdem ohne Erfüllung des Straftatbestands auch keine Straftat. Vielleicht macht der Vermieter sich anderweitig kriminell - ist er nur Mitarbeiter bei einer Wohnungsgenossenschaft zum Beispiel der Unterschlagung.

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Anna5050  20.04.2023, 16:19
@Rothko752

Ich verstehe, was du meinst. Ich denke, dass so eine Praxis verboten werden würde, auch, wenn es nicht Korruption ist. Aber wenn man den Kapitalismus auf die Spitze treiben will, kann man versuchen, so ein Business aufzubauen. Wenn man sich Eigentum kauft zur Selbstnutzung, und das Objekt ist sehr begehrt, kann der Preis auch ins Unermessliche gehen, weil sich die Interessenten gegenseitig überbieten. Oder der Makler macht von vornherein Bieterverfahren. Und das Maklertum ist auch nicht verboten. Jedenfalls eine interessante Frage die du da gestellt hast.

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lasse es lieber, dann nimm das Papiergeld stattdessen zum Anzünden eines Holzkohlegrills, dann hast Du wenigstens etwas davon


Rothko752 
Fragesteller
 20.04.2023, 16:23

Ja, leider. Bin immernoch davon überzeugt, dass ein langfristiges Arrangement für beide Parteien am besten ist. Dazu gehört eher ein passendes Profil als 50 Euro plus oder minus in Bar unter dem Tisch. Musste solche "Gebühren" zum Glück noch nie bezahlen.

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