Unterschrift gefälscht?
habe letztens an der Kasse eine retoure gehabt, da gibt es ein Beleg den der Kunde komplett ausfüllen muss bei uns und dann die Verkäuferin die kassiert hat unterschreiben muss und einmal die filialleitung unterschreiben muss, allerdings bin ich mir sicher das ich die retoure nicht unterschrieben hab und meine Chefin hat das meiste an der Kasse gemacht und ich stand dabei (war etwas komplizierteres) aber die retoure war mit meiner und ihrer Unterschrift unterschrieben und „meine“ Unterschrift sah auch anders aus als ich sie mache also sogar komplett anders und ich bin mir sicher das sie das gemacht hat
aber das darf sie nicht oder? Was würde theoretisch passieren wenn ich das melde? Ich denke nicht das ich das machen werde weil es nur einmal passiert ist und ich nicht weis ob die retouren Belege die aufbewahrt werden müssen, noch bei uns sind oder ob die weg geschickt werden bzw von dem „Geldmann“ mitgenommen werden, ich kenn das alles leider nicht da ich in der Ausbildung bin und so Sachen leider, obwohl ich in weniger als 2 Monaten fertig bin, nicht gelernt hab bzw. Dabei sein durfte (theoretisch bin ich noch auf dem Stand von dem 1. Lehrjahr) rein aus Interesse wollte ich mal fragen weil bei uns in der Filiale einiges nicht so läuft wie es laufen sollte
3 Antworten
Das darf deine Chefin nicht, völlig egal ob sie deine Chefin ist oder nicht.
Strafgesetzbuch (StGB) § 267 Urkundenfälschung
(1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Der Versuch ist strafbar.
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__267.html
Ich würde mir das auch gut überlegen, ob man sowas durchgehen lässt. Heute fälscht sie die Unterschrift hier und wo macht sie es morgen?
Fehlende Unterschriften dürfen nicht einfach durch irgendwelche ersetzt werden. Sollte eine Unterschrift fehlen, weil der Kunde beispielsweise verweigert oder einfach gegangen ist, muss dies entsprechend dokumentiert werden und dann unterschrieben.
Alles andere nimmt ein böses Ende...
Es wird sicher nicht jeder Beleg einzeln angesehen, sofern nicht ein dringender Verdacht besteht, sollte sich eine Unregelmäßigkeit herausstellen, wird sicher alles untersucht. Die Belege werden übrigend mindestens zehn Jahre aufbewahrt, aufgrund steuerlicher Relevants.
Deine Unterschrift darf man nicht fälschen, das was hier "rechtlich" vorliegt ist Urkundenfälschung.