Unterschrift gefälscht?

3 Antworten

Das darf deine Chefin nicht, völlig egal ob sie deine Chefin ist oder nicht.

Strafgesetzbuch (StGB) § 267 Urkundenfälschung

(1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Der Versuch ist strafbar.

Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__267.html

Ich würde mir das auch gut überlegen, ob man sowas durchgehen lässt. Heute fälscht sie die Unterschrift hier und wo macht sie es morgen?

Fehlende Unterschriften dürfen nicht einfach durch irgendwelche ersetzt werden. Sollte eine Unterschrift fehlen, weil der Kunde beispielsweise verweigert oder einfach gegangen ist, muss dies entsprechend dokumentiert werden und dann unterschrieben.

Alles andere nimmt ein böses Ende...

Es wird sicher nicht jeder Beleg einzeln angesehen, sofern nicht ein dringender Verdacht besteht, sollte sich eine Unregelmäßigkeit herausstellen, wird sicher alles untersucht. Die Belege werden übrigend mindestens zehn Jahre aufbewahrt, aufgrund steuerlicher Relevants.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

Deine Unterschrift darf man nicht fälschen, das was hier "rechtlich" vorliegt ist Urkundenfälschung.