Das darf deine Chefin nicht, völlig egal ob sie deine Chefin ist oder nicht.

Strafgesetzbuch (StGB) § 267 Urkundenfälschung

(1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Der Versuch ist strafbar.

Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__267.html

Ich würde mir das auch gut überlegen, ob man sowas durchgehen lässt. Heute fälscht sie die Unterschrift hier und wo macht sie es morgen?

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