Unterliegen Feuerwehrfahrzeuge einer Kennzeichnungspflicht?

6 Antworten

Hallo alphaclasch,

eine "Kennzeichnungspflicht" gibt es in Deutschland tatsächlich nicht.

Es gibt aber Vorschriften und Normen, wie Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr farblich auszusehen haben. Die Grundfarbe eines Feuerwehrfahrzeugs hat rot zu sein (d.h., ein gewisser Prozentsatz der Oberfläche muss mindestens in rot lackiert/foliert sein), auch die rote Farbe selbst ist bestimmt (RAL 3000 Feuerrot oder RAL 3020 Verkehrsrot oder RAL 3024 Leuchtrot oder RAL 3026 Leuchthellrot). Alle übrigen Flächen der Karosserie müssen reinweiß (RAL 9010) oder silber (Serienlackierung) sein, angebaute Teile wie Stoßstangen, Kotflügel, Kühlergrill usw. dürfen in der Farbe frei gewählt werden.

Allerdings gibt es auch hier ausnahmen. Beispielsweise dann, wenn eine Wehr ein gebrauchtes Fahrzeug geschenkt bekommen oder günstig erworben hat, dass dann einen abweichenden Rotton oder eine weiße, silberne, … Grundfarbe hat. Das bekommt dann aus Kostengründen häufig nur noch einen Schriftzug verpasst, vielleicht auch nen roten Streifen, eine Sondersignalanlage - und gut ist. Viele Zulassungsstellen drücken da dann mehr als ein Auge zu. Beispiele: https://www.facebook.com/FFW.Boerry/photos/a.344571495579675/1353469204689894/?type=3&theater
Oder anderes Beispiel: Ein Gemeindebus, der neben der Feuerwehr auch von anderen, zivilen Vereinen im Dorf genutzt wird und daher "neutral" beschriftet ist, z.B. hier: https://www.bos-pinneberg.de/f71/articles/id-71-mtw-1.html

Außerdem gibt es gerade in größeren Städten auch zivile Einsatzfahrzeuge. Führungskräfte führen diesen Pkw Tag und Nacht auch privat mit sich, deshalb ist es neutral gehalten und verfügt über eine verdeckte Sondersignalanlage und keinerlei Beschriftung, ist häufig nicht einmal rot lackiert. Einige findest Du hier: https://www.google.de/search?q=ziviler+kdow+feuerwehr&source=lnms&tbm=isch&sa=X&ved=0ahUKEwi_2oiVisnlAhXCDOwKHapWCMAQ_AUIESgB&biw=1344&bih=750

Das Problem dabei ist, dass Einsatzfahrzeuge irgendwann auch mal ausgemustert und verkauft werden. Gehen diese dann in private Hände über, gibt es kein Gesetz, welches z.B. ein Umlackieren verlangen würde. Die neuen Besitzer sind nicht einmal verpflichtet, Schriftzüge, Ortsnamen und Wappen zu entfernen, wenn dies nicht in den Kaufverträgen eindeutig geregelt wurde. Viele Kommunen stellen zwar die Auflage, die Beschriftungen zu entfernen - das wird aber selten hinterher kontrolliert und oft denkt da bei der Kaufabwicklung auch niemand dran.

"Früher" konnte man ein aktives Einsatzfahrzeug noch anhand des Behördenkennzeichens (XX-00000) erkennen. Seit mehr als zehn Jahren werden auf kommunaler Ebene aber keine Behördenkennzeichen mehr vergeben, sondern ganz normale Kennzeichen "XX-YY 0000".

Und zu den Blaulichtanlagen: Die müssen bei einem Verkauf an Privat entfernt bzw. unbrauchbar gemacht werden. Da die Bohrlöcher, Brücken usw. aber vorhanden sind, gehen heute viele Käufer dazu über, einen modernen LED-Dachbalken aufzusetzen, der neutrale weiße Kappen hat und je nach Bedarf z.B. gelbes Blinklicht oder weißes Arbeitslicht ausgibt. Ist von außen im Ruhezustand also schwer zu erkennen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Stv. Wehrführer und Zugführer bei der Freiwilligen Feuerwehr

Jeder kann ausgemusterte Fahrzeuge kaufen. Man muss im Straßenverkehr nur Blaulicht und die Beschriftung "Feuerwehr" verdecken. Am besten macht man noch ein Schild dran "Werkstattfahrt"...

Besser ist es, Blaulicht, Horn und Co alles abzubauen, darf man ja eh nicht benutzen.

Manche reflektierende Folierung muss auch ab, weil die extra für Feuerwehrfahrzeuge zugelassen ist.

(Es gibt aber auch Feuerwehrfahrzeuge ohne Blaulicht)

Nein, es muss nirgends "Feuerwehr" draufstehen. Es ist durchaus üblich, dass die Dienstfahrzeuge von höherrangigen Führungspersonen (Kreisbrandmeister, oberster Leiter...) einfach nur rot und ohne Beschriftung sind, dazu mit magnetischen Aufsetz-Blaulichtern.

Diese Personen nutzen diese Fahrzeuge nämlich ganz normal im Alltag, auch um abends was einzukaufen oder morgens die Kinder zur Kita zu bringen... Und das führt schnell zu Missverständnissen, wenn die Fahrzeuge leicht als Feuerwehrfahrzeuge zu erkennen sind. Da heißt es dann schnell "die Feuerwehr hat nichts besseres zu tun, als den Wocheneinkauf zu machen" oder "die Feuerwehr fährt erstmal zur Kita, während es woanders brennt".

Und ja, dieses Auto haben die Leute dann auch daheim vor der Garage stehen, denn sie müssen ja auch nachts die Möglichkeit haben, mit dem Dienstfahrzeug zum Großbrand am anderen Ende des Landkreises zu fahren.


RedPanther  01.11.2019, 11:23

In deinem Fall glaube ich aber tatsächlich, dass es ein ehemaliges Feuerwehrfahrzeug ist, das jetzt privat betrieben wird. Letztendlich muss nur die Aufschrift "Feuerwehr" und jedes eventuelle Hoheitszeichen unkenntlich gemacht und die Sondersignalanlage deaktiviert werden.

1
alphaclasch 
Fragesteller
 01.11.2019, 11:47

Ich schrieb ja “abgesehen von Privatfahrzeugen“, das die nicht gekennzeichnet werden müssen ist mir klar, mein Mann meint allerdings es sei ein offizielles Fahrzeug und ich bin der Meinung dass die offiziellen Fahrzeuge gekennzeichnet sein müssen.

0

Dann hat es wohl ein privater Interessent gekauft, nachdem das Fahrzeug ausgemustert wurde ... wenn es auf einem Privatgrundstück steht muß es nicht angemeldet sein

Du kannst sowas privat kaufen. Sobald alle Signaleinrichtungen entfernt sind, kannst damit ganz normal auf der Straße fahren.