hartz 4 und unterhalt

6 Antworten

Das ist schon sehr schwierig. Unterhaltsvorschuss gibt es nicht, wenn ihr zusammen wohnt, das ist klar. Und fuer das Amt seid ihr erst mal eine Bedarfsgemeinschaft.

Den Kindesunterhalt kannst Du über das Jugendamt titulieren lassen, das kostet nichts. Der Vater muss hierfuer seine Gehaltsnachweise vorlegen und dann wird das dort errechnet und ein Titel geschrieben, wo drinsteht, was er zu zahlen hat und den muss er dann unterschreiben und gut ist es. Würde er nicht mitwirken, dann geht es zum Gericht und am Ende kommt das gleiche bei raus, ein Unterhaltstitel, dauert nur länger und kostet einiges.

Bei gemeinsamen Kind ist das mit einer offiziellen WG sehr schwierig, da man da schummeln fast voraussetzt. Und getrennt heisst Getrennt von Tisch und Bett. Das bedeutet faktisch, dass Du ihm weder was zu essen kochen darfst, noch für ihn einkaufen gehst, noch gemeinsam wirtschaftet (getrennte Ecke im Kühlschrank, jeder kauft, zahlt selbst und wirtschaftet komplett getrennt). Und jeder hat sein eigenes Zimmer, eine eigene Ecke im Bad. Du müsstest dann schon einen Untermietvertrag mit ihm schliessen und alles genau festhalten mit Miete und Nebenkostenregelung versteht sich. Da könnte man auch reinschreiben, dass der Untermieter selten anwesend ist und der Hauptmieter in der Zeit das Zimmer gelegentlich lüftet.

Die Miete würde Dir dann angerechnet und die Wohnung wird dann vom Amt finanziert. Wäre ein gute Erklärung, wenn die Wohnung für euch 2 zu gross wäre und ihr sie nur mit Untermiete halten könntet. Dann könnte es vielleicht durchgehen, wenn Du Glück hast und wirklich glaubhaft machen kannst, dass er nunmehr nur noch Dein Untermieter ist. Aber leicht wird das sicher nicht.

Weiterhin ist dein Ex Dir auch mindestens bis zum 3. Lebensjahr des Kindes zu Unterhalt verpflichtet, so weit er ausreichend verdient und meistens ist das auf Montage ja gar nicht so schlecht mit dem Verdienst. Das Amt könnte sich also das HartzIV von ihm zurückholen, es zumindest versuchen. Sobald Du für ihn auch nur einkaufen gehst oder die Wäsche machst oder so, würden sie Dir zumindest die Dienstleistung für ihn in Geldwert umrechnen und das bekämst Du als Hartz Iv wiederum weniger.

Wenn er so selten da ist, kann er nicht irgendwo ein möbiliertes kleines Zimmer nehmen oder bei den Eltern ein Zimmer haben oder bei Freunden gemeldet sein oder so. Das würde vieles einfacher machen. Zumindestens die offizielle Anmeldung. Wenn er mal in Deiner Wohnung anzutreffen sein sollte, dann ist das okay, er besucht dann halt sein Kind. Somit bräuchte er eigentlich nur einen Ort, wo er sich anmelden könnte. Oder könnte er sich da melden, wo er auf Montage ist. Wenn er sein Kind besucht, dann kann er ja auch bei Dir übernachten. Er würde dann ja nicht bei Dir wohnen.

solange ihr zusammen lebt seit ihr eine bedarfsgemeinschaft. die aussage ihr wohnt aus freundschaft zusammen, weil er sich eine eigene wohnung nicht leisten kann ist irrelevant. solange ihr zusammen lebt bekommst du keinen unterhaltsvorschuss. setz ihm einen termin zum auszug und stell ihm bis dahin seine sachen vor die tür. irgendwo wird er eine wohnung bekommen, da muss er sich halt kümmern. zudem ist er für das kind als auch für dich unterhaltspflichtig. vorrangig ist erstmal das kind. dieses hat anspruch auf mind. 225 euro unterhalt. statt zur unterhaltsvorschusstelle zu gehen, wende dich ans jugendamt und eröffne eine beistandschaft und lass dort den unterhalt errechnen und festlegen in form eines titels. diesen muss er dann monatlich bedienen. wenn du dies nicht tust, wirst du damit leben müssen monatlich auf geld verzichten zu müssen. mind. 133 euro unterhaltsvorschuss oder gar 225 euro unterhalt so er genügend verdient. darüber soltlet ihr euch ganz dringend unterhalten. der unterhalt steht dem kind zu und das jobcenter wird auch bei genügend verbleibenden einkommen unterhalt für dich einfordern.

dein neuer freund interessiert das jobcenter nicht im geringsten. da er nicht bei dir wohnt, ist er auch nicht existent. dem gefällt doch sicher auch nicht, das dein ex bei dir weiterhin selbstverständlich ein und aus geht.

simmsallabim 
Fragesteller
 26.11.2012, 19:22

wir sind ja im moment als getrennt angegeben beim amt und ich bekomme mein eigenes geld (was vor der trennung nicht so war da musste er für mich zahlen) er will ja auch für den kleinen zahlen , das ist ja nicht das problem,

naja es wird wohl darauf hinauslafen das er sich eine wohung suchen muss....

mein freund und ich sind erst paar wochen zusammen,ich bin wochenende wenn mein ex da ist immer bei ihm...

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hmdada  26.11.2012, 19:31
@simmsallabim

das ist nur so, weil du ihn nicht als vater angegeben hast. wenn du das getan hättest, dann würdest du heute noch keine leistungen bekommen, da ihr eine bedarfsgemeinschaft seit. er lebt mit dir und dem kind zusammen, mehr fakten bedarf das jobcenter nicht. hier solltest du ganz zügig handeln und sehr vorsichtig sein. die vaterschaft ist doch aber bereits anerkannt oder etwa nicht? die musst du doch auch abgeben und den unterhaltstitel oder zumindest einkommen des vaters. mach nägel mit köpfen. wenn nötig meld dich nochmal.

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Wieso denn Unterhaltsvorschuss? Dein Ex arbeitet doch, also kann er doch wohl Unterhalt bezahlen! Die Unterhaltshöhe kannst du der Düsseldorfer Tabelle entnehmen!

simmsallabim 
Fragesteller
 26.11.2012, 18:44

ich habe ihn ja bis jetz noch nich angegeben aus angst das das arbeitsamt uns wieder als bedarfsgemeinschaft zählt und er dann auch für mich zahlen muss weil wir noch zusammen wohnen... dann bekomme ich garnichts vom amt dh das ich dann garkein geld habe zum leben..., da wir aber getrennt sind wird mein ex mir auf keinen fall geld geben......(für den kleinen würde er auf jeden fall zahlen)... meine frage ist jetz darf das arbeitsamt uns einfach wieder als bedarfsgemeinschaft zählen obwohl wir nicht zusammen sind wenn ich ihn angebe als vater? (wir waren ja schon als bedarfsgemeinschaft gemeldet,und jetz wohnen wir immernoch zusammen und haben ein kind,das arbeitsamt wird mir nich glauben das wir wirklich nich zusammen sind...) er will ja das ich ihn angebe als vater,aber was ist wenn ich dann garnichts mehr bekomme?

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user1792  26.11.2012, 18:49
@simmsallabim

Du solltest klare Verhältnisse schaffen, das heißt, dein Ex muss ausziehen und Unterhalt zahlen! Meinst du, das Amt läßt sich von euch auf der Nase rumtanzen?

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simmsallabim 
Fragesteller
 26.11.2012, 19:07
@user1792

warum den auf der nase rumtanze wenn das aber die wahrheit ist? es hatte sich eben so ergeben und da mein ex ja eh fast nie hier ist war es für mich auch besser weil er die hälfte miete zahlt. naja ich hab schon drüber nachgedacht das jeder sich lieber eine wohnung nimmt,worauf er wiederum meinte er hat keine zeit wegen seiner arbeit und negative schufa, naja und weil wir uns so gut verstehen und er mir auch schon sehr viel geholfen hat hab ich dann gesagt das wir hier wohnen bleiben...aber es wird uns ja dann nichts anderes übrig bleiben als getrennte wohnungen

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hmdada  26.11.2012, 19:16
@simmsallabim

das du ihn nicht als vater angegben hast ist mehr als problematisch. du hast damit leistungen erschlichen und dir könnte ein strafverfahren drohen deswegen. er ist nicht nur dem kind, sondern bis zum dritten lebensjahr auch dir unterhaltsverpflichtet. man wird nun also rückwirkend unterhalt von ihm fordern für das kind, für dich und auch unter umständen für die erstausstattung so du welche bekommen hast.

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Du würdest auch kein Unterhaltsvorschuss bekommen, wenn er nicht bei dir Wohnen würde. Er geht ja schliesslich Arbeiten, und muss den Unterhalt selbst Zahlen. Wieviel das ist, kannst du der Düsseldorfer Tabelle entnehmen. Das mit der Bedarfsgemeinschaft, kann man dadurch "Umgehen", in dem es eine WG wird. Ihr müsst auf jeden fall, von "Tisch" und Bett getrennt sein.

Nein, man kann nicht mit dem Vater des Kindes zusammen leben, ohne eine Bedarfsgemeinschaft zu sein. Es reicht, daß es ein gemeinsames Kind im Haushalt gibt. Es kommt überhaupt nicht darauf an, ob es noch eine funktionierende Beziehung gibt. Auch die Nummer "wir machen jetzt nur noch ne WG" ist nen uralter Hut und wird frühestens beim Landessozialgericht ernst genommen. Vorher wird euch das keiner glauben...

Die Unterhaltshöhe wird am Einfachsten dadurch festgelegt, daß Du beim Jugendamt einen Unterhaltstitel erwirkst. Den gibts für umsonst.

simmsallabim 
Fragesteller
 26.11.2012, 19:00

danke für die andwort ...dann muss er sich wohl doch eine wohnung nehmen.

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