Erbe und Jobcenter?

8 Antworten

Nein, das Jobcenter kann nicht fordern , dass er das Haus verkauft. Es kann noch nicht mal fordern, dass er den Sohn auszahlt.

Aber es kann bei den Berechnungen der Leistungen den Wert des Erbes als Vermögen annehmen und dadurch seine Bezüge kürzen oder gar streichen.

Zunächst wäre zu klären, wie hoch dei Restbelastung des Hauses ist. Haben beide zu gleichen Teilen den Kredit bedient?

Der Erbe hat gegen den Lebensgefährten, wenn der im Haus wohnen bleibt, den Anspruch auf Nutzungsentschädigung in Form der halben Miete für ein adäquates Objekt. Diesen Teil muss er ggf. dann einsetzen um den Kredit mitr zu begleichen, wobei das Jobcenter nur die Zinsen, nicht die Tilgung anerkennt. D.h. den Teil der Tilgung muss er sich als Einkommen anrechnen lassen.

Daher sollte er sich überlegen, wie er das stemmen kann.

Evtl, kann er ja auch dort einziehen?

SophiaD 
Fragesteller
 31.01.2020, 22:29

Nein, einziehen kann er da nicht. Das Haus hat nur einen Eingang, eine Küche, ein Badezimmer, ein Wohnzimmer, ein Schlafzimmer und ein weiteres kleines Zimmer. Es ist nicht zu zwei Wohnungen umbaubar.

Beide zu gleichen Teilen gekauft, im Grundbuch, Kredit.

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sassenach4u  01.02.2020, 09:03
@SophiaD

Dann würde die Nutzungsentschädigung greifen. Die MUSS er geltend machen, das wird das Jobcenter fordern, da es Einnahmen sind. Allerdings muss er sich im Gegenzug an den Betriebskosten für das Haus hälftig beteiligen: Grundsteuer, Versicherung, ggf. Reparaturen, die der Erhaltung dienen etc. Müllabfuhr, Strom und Heizung natürlich nicht, das obliegt dem dort Wohnenden.

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Was das Jobcenter in der Konstellation auf jeden Fall machen könnte: den Anteil des Sohnes mit einer Sicherungshypothek belasten.

Der Sohn erbt den Wert eines halben Hauses plus vermutlich die Hälfte der noch zu zahlenden Schulden. (sofern Mutter und Lebensgefährte beide Kreditnehmer sind) plus evtl noch weiteres Vermögen der Mutter.

Was der Sohn auch machen kann, sofern er das Erbe annimmt: die Teilungsversteigerung betreiben.

Wann ist die Mutter gestorben?

SophiaD 
Fragesteller
 31.01.2020, 22:30

Dezember 2019

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kabbes69  01.02.2020, 15:18
@SophiaD

dann hat sich das mit dem Erbe ausschlagen vermutlich erledigt.

Hier hilft wohl nur noch der von sassenach vorgeschlagene Weg.

Sofern die Nutzungsentschädigung für den Halbanteil nicht die Tilgung übersteigt.

Alternativ vielleicht mit einem Beratungsschein zum Anwalt.

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Wenn das Jobcenter etwas von der Erbmöglichkeit erfährt , kann es seinerseits nur an den erbenden Leistungsempfänger mit seiner Forderung herantreten , sich das Erbe oder den Erlös daraus zu beschaffen.

Gegen den Miterben müßte der Sohn davon abgesehen ansonsten vollkommen alleine vorgehen, bzw. vollkommen alleine die Erbsituation klären. Wie der Miterbe die Auszahlung an den erbberechtigten Sohn der Mutter realiesiert , müßte er dann selbst überlegen.

Notfalls müßte der erbberechtigte Sohn die Auszahlung seines Erbanteils gerichtlich gegen den Miterben einklagen .

hilflos99  03.02.2020, 12:55

der Sohn kann die Auszahlung seines Anteils nicht verlangen, auch gerichtlich nicht. Nur eine Zwangsversteigerung

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Parhalia2  03.02.2020, 13:32
@hilflos99

Gerichtlich kann auch eine Teilungsversteigerung beantragt werden.

Nur halt das Jobcenter selbst kann sich da nicht direkt einmischen .

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Nein - dem Jobcenter ist es vollkommen egal, woher das Geld kommt, womit das Erbe ausgezahlt wird.