Muss man sich Ummelden beim Umzug wenn man noch eine Anschrift an der alten Wohnadresse hat?

7 Antworten

Ja musst Du, da sich Dein Hauptwohnsitz geändert hat; ansonsten machst Du Dich ggf. strafbar. Die alte Anschrift kannst Du aber als Zweitwohnsitz angeben.

Woher ich das weiß:Hobby – Habe ein Faible für Paragraphen, Vorschriften & Verordnungen

schleudermaxe  17.01.2021, 09:28

Warum Zweitwohnsitz und dann vielleicht auch noch Steuern darauf bezahlen, wozu?

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schleudermaxe  17.01.2021, 09:36
@diewoelfin0815

Ich kenne keine, hast Du ein Beispiel?

Bei der Berufsgenossenschaft z.B. gibt es eher Nachteile.

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schleudermaxe  17.01.2021, 09:41
@diewoelfin0815

Und, was hat ein Gewerbe mit einer Wohnung zu tun?

Ich kenne viele, die nicht im Betrieb wohnen.

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diewoelfin0815  17.01.2021, 09:44
@schleudermaxe

Bei Kleingewerbe ist das aber nichts ungewöhnliches. Oder auch wenn nur ein einziger Büroraum gebraucht wird.

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diewoelfin0815  17.01.2021, 09:52
@schleudermaxe

Was ist das denn für eine komische Frage?

Natürlich darf sie wohnen, wo sie will. Ihr Hauptwohnsitz ist aber da, wo sie sich die meiste Zeit aufhält.

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Ja. Ihr müßt Euch da anmelden, wo Ihr dauerhaft wohnt. Und Du weißt, dass Dein Freund Dich jederzeit vor die Tür setzen kann, weil Du nicht im Mietvertrag stehst? Allerdings kannst Du ihn jederzeit sitzen lassen und hast keinerlei Verpflichtungen.


DerCaveman  17.01.2021, 10:12
Und Du weißt, dass Dein Freund Dich jederzeit vor die Tür setzen kann, weil Du nicht im Mietvertrag stehst?

Das ist keineswegs so. Wenn sie sich an der Miete beteiligt, ist sehr schnell von einem sog. "Untermietverhaeltnis" auszugehen, das den normalen Kuendigungsfristen des BGB 573c unterliegt (vermieterseitig auch 573a).

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Das hört sich für mich etwas wirr an, droht denn schon das Bußgeld?

Nichtanmelden kostet bei uns 1.000 EUR und da die Stadt klamm ist, setzt die das auch durch.

Perso und Kfz-Papiere soweit vorhanden müssen ja auch umgeschrieben werden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Mira826 
Fragesteller
 17.01.2021, 09:37

Nein der Umzug ist jetzt eine Woche her, soweit ich weiß hat man 2 Wochen Zeit, sind in Bayern

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schleudermaxe  17.01.2021, 09:39
@Mira826

Das hört sich gut an, Deiin Freund möge die Wohnungsgeberbescheinigung ausfüllen, die geht zum Rathaus, und viel Glück im gemeinsamen Heim.

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Dein Freund (Mieter ist er oder?) sicher, Hauptwohnsitz, Du wenn Du Mal probieren willst laß Dir Zeit. Du kannst Deine Post täglich abholen.


Du musst dich dort anmelden, wo dein Lebensmittelpunkt ist.

Also an der neuen Anschrift.