Umschulung von Kauffrau zu IT( Fachinformatiker Systemintegration)?

5 Antworten

Bist du mittlerweile weiter gekommen?

Es wäre auch interessant zu wissen was machst du momentan arbeitest du in deinem erlernten Beruf und bist da unzufrieden oder bist du momentan auf arbeitssuchend und willst deswegen lieber direkt was neues.

So wie ich die Angaben vom Arbeitsamt zum Thema Umschulung verstehe zahlen die das um die beruffähigkeit wieder her zu stellen, verbessern oder Arbeitslosigkeit abzuwenden.

Ich würde das so verstehen. Der erste Punkt fällt bei dir weg da du ja voll berufstätig in deinem job bist.

Wenn du nun arbeitslos bist und nachweisen könntest ich hab mich bemüht finde keinen job im aktuellen Beruf hätte aber eine Stelle in Aussicht die ich langfristig ausüben kann dafür müsste ich eine Umschulung machen. Dann könntest du Chancen haben.

Oder halt um drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden würde ich so verstehen wenn dein Betrieb sagt tut uns leid können dich nicht weiter beschäftigen wenn du aber zu einer Umschulung bereit wärst können wir doch behalten.

Dann kann der Berater vom Arbeitsamt entscheiden das es für dich möglich ist.

Jedenfalls denke ich so

Zwingen kannst Du da keinen, es ist ein kann Bestimmungen, darauf besteht kein rechtlicher Anspruch und schon gar nicht, wenn es für eine Umschulung gar keinen Grund gibt.

Dir bleiben die rechtlichen Möglichkeiten gegen den Ablehnungsbescheid vorzugehen, schriftlicher Widerspruch und Klage vor dem Sozialgericht.

Aber da sehe ich wenig bis gar keine Chance auf Erfolg.

Du kannst aber eine neue Ausbildung machen, unter 25 könnte dann wieder Kindergeld beantragt werden und wenn die Vergütung nicht zu hoch ist, könnte man sehen ob ein evtl. Anspruch auf Wohngeld besteht.

Denn in einer zweiten betrieblichen Ausbildung hat man im Regelfall keinen Anspruch mehr auf BAB - von der Agentur für Arbeit, denn da wäre man sonst vom Wohngeld ausgeschlossen.

Das wäre aber auch in der Erstausbildung der Fall, würde man z.B.durch eine hohe Vergütung keinen Anspruch auf BAB - haben, oder weil die Eltern ein zu hohes Einkommen haben und einen in der Erstausbildung mit Unterhalt unterstützen müssten.

Dann hätte man aber zumindest dem Grunde nach Anspruch auf BAB - und auch dann wäre man vom Wohngeld ausgeschlossen.

Hm du kannst doch theoretisch dich für ne Ausbildung bewerben, der Betrieb zahlt dann ja die Kosten.

Wenn Du Dich für den Quereinstieg in die IT interessierst, kann ich Dir den folgenden Artikel empfehlen: https://qcademy.de/attraktive-quereinsteiger-jobs-2/

Dorf findest Du unterschiedliche Weiterbildungsprogramme, die Du zum Teil neben Deinem Hauptberuf ausführen kannst und gar nichts zahlst oder erst, wenn Du einen Job in der IT gefunden hast.