Überschreitung von 450€ bei Minijob?

3 Antworten

Bei einem Minijob kannst du ein regelmäßig monatliches Entgelt bis 450 Euro haben. Es ist möglich, dass dein Arbeitgeber leichte Schwankungen einplant. Die jährliche Verdienstgrenze liegt aber bei 5.400 Euro.

Nun möchtest du in den Sommermonaten (für 6 Monate) monatlich 700 Euro und in den restlichen 6 Monaten 0 Euro verdienen. Obwohl du damit die jährliche Verdienstgrenze von 5.400 Euro einhältst, entspricht ein derartig schwankender Verdienst nicht dem natürlichen Verlauf eines Minijobs.

In diesem Fall ist deine Beschäftigung sozialversicherungs- und steuerpflichtig an die Krankenkasse zu melden. 

Viele Grüße, 

das Team der Minijob-Zentrale

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Wenn du die 450€ mtl. Bruttolohn regelmäßig überschreitest, hast du keinen Minijob sondern einen Midijob:

Verdient ein Arbeitnehmer regelmäßig 450,01 bis 1.300 Euro monatlich, befindet er sich im sogenannten Übergangsbereich. Damit ist seine Beschäftigung ein Midijob.
Günstige Sozialversicherung für Midijobber
Ein Midijobber muss nicht die vollen Sozialversicherungsbeiträge zahlen, ist aber dennoch umfassend in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung abgesichert. Sein Beitragsanteil richtet sich innerhalb des Übergangsbereichs nach einem fiktiven Wert, der über eine Formel ermittelt wird.

https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/01_basiswissen/01_grundlagen/04_mehr_als_450/node.html

Siehe auch unter "Entgeltgrenze" folgende Regelungen: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/01_450_euro_gewerbe/01_Entgeltgrenze/node.html

wie z.B.: Kein Minijob wenn der Verdienst erheblich schwankt

Beschäftigen Sie Ihren Arbeitnehmer nur wenige Monate im Jahr in Vollzeit, das restliche Jahr aber so stark reduziert, dass sein Jahresverdienst die 5.400-Euro-Grenze nicht übersteigt, handelt es sich um eine erhebliche Schwankung. Damit ist Ihr Arbeitnehmer nicht durchgehend ein Minijobber.
Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Eylin01 
Fragesteller
 13.05.2022, 19:56

Drei Überschreitungen sind aber erlaubt wenn ich mich richtig belesen habe oder? Sprich ich könnte in drei Monaten z.B. auch 550€ verdienen?

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siola55  13.05.2022, 20:57
@Eylin01

Aber nur falls nicht geplant und unvorhergesehen:

Was passiert, wenn Ihr Minijobber die Verdienstgrenze überschreitet
Zahlen Sie Ihrem Minijobber einen Jahresverdienst bis 5.400 Euro, darf sein Verdienst in einzelnen Monaten auch mehr als 450 Euro betragen. Übersteigt der Jahresverdienst 5.400 Euro, weil sich der Verdienst Ihres Minijobbers in einzelnen Monaten auf mehr als 450 Euro erhöht, kommt es darauf an, ob dies regelmäßig und vorhersehbar oder gelegentlich und nicht vorhersehbar erfolgt.
Passiert das gelegentlich und nicht vorhersehbar, das heißt bis zu drei Mal in einem Zwölf-Monats-Zeitraum, bleibt die Tätigkeit ein Minijob. In solchen Ausnahmefällen darf der Jahresverdienst auch weit mehr als 5.400 Euro betragen.
Verdient Ihr Minijobber dagegen regelmäßig über 450 Euro im Monat, ist die Beschäftigung kein Minijob mehr, sondern sozialversicherungspflichtig. Dies gilt ab dem Tag, an dem Sie erkennen können, dass Ihr Minijobber aufgrund des vorhersehbaren höheren Verdienstes mehr als 5.400 Euro im Jahr verdienen wird.

Wichtig zu wissen

Als „nicht vorhersehbar“ gilt beispielsweise eine Krankheitsvertretung, als „vorhersehbar“ saisonale Mehrarbeit.
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1. musst du dann auch 12 Monate dort angestellt sein, um den Durchschnitt aus 5400,- berechnen zu können.

2. sind erheblich schwankende Arbeitsentgelte nicht erlaubt.

Wenn du in 6 Monaten 700,- verdienst und in den anderen 6 Monaten 0,- dann sind diese 700,- steuerpflichtig.


Eylin01 
Fragesteller
 13.05.2022, 19:16

Okay alles klar. Also zählen dann nur diese 3 Überschreitungen die ich machen darf?

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CleverRemo  13.05.2022, 20:59
@Eylin01

Du musst dein Einkommen durch die Monate teilen die beschäftigt bist. Bei 12 Monaten sind das 5400. Das ist aber nur erlaubt, wenn keine großen Schwankungen dabei sind. Wenn du nur 3 Monate angestellt bist, musst du 3x 450,- für die 3 Monate rechnen und kannst sie nicht auf 12 Monate verteilen.

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