Trotz schriftlicher Zusage keine Rückmeldung zur Anstellung?

6 Antworten

Leider nein, wenngleich es sehr unschön ist, Dich so lange hinzuhalten. Erst nach einem schriftlichen Arbeitsvertrag vor Ort kann man von Verbindlichkeit sprechen. Das Wort "eventuell" macht aus dem Schriftstück nur eine unverbindliche Zwischeninformation, mehr nicht. Es hat absolut nichts mit einem Vertrag zu tun.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Hat sich in meinem Leben herauskristallisiert.

qutinDiener614 
Fragesteller
 15.11.2022, 18:03

Ich habe eine schriftliche Zusage... Das wort eventuell wurde mir mündlich gesagt.

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Niemandmann  15.11.2022, 18:36
@qutinDiener614

Glaub mir, ich hätte Dir diesen Arbeitsplatz gern gegönnt, aber so, wie es aussieht, hast Du nicht den Hauch einer Chance. Das mündliche eventuell war das definitive "Aus". Außerdem verpflichtet "Einstellen WOLLEN" zu gar nichts im Gegensatz zu "Einstellen WERDEN", und selbst dann sollte der spätestmögliche Arbeitsbeginn in der neuen Firma klar festgelegt werden. Das heißt z.B.: Wir werden Sie spätestens bis zum 01.02.2023 einstellen. Wir werden Sie spätestens im neuen Jahr einstellen, verpflichtet ebenfalls zu nichts. Bitte denk auch daran, dass ein Gang zum Anwalt nur zur Folge hätte, dass die Firma Dich dann garantiert auch nicht mehr einstellen WILL. Liebe Grüße!

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Nur ein Vertrag ist rechtskräftig. Es kommt auch auf den genauen Wortlaut Deines Schriebs an, aber blöderweise ist das ja kein Vetrag. Wie gesagt, da kommt es auf jede Feinheit an.

Dass dieses Hinhalten eine ganz unfeine Sache ist, ist jedenfalls klar.

Ärgerlich mit dem anderen Job..

Bei diesem würde ich mich aber auch fragen: wenn die schon im Vorfeld so rumeiern— will man dann wirklich dort arbeiten? Die sind ja total verpeilt und haben nicht mal die Eier, Dir zwischen Juli und jetzt Mitte November ggf ehrlich abzusagen


qutinDiener614 
Fragesteller
 15.11.2022, 18:06

Zusammengefasst: Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass Sie uns von Ihren Fähigkeiten überzeugt haben und wir Sie gerne in unserem Unternehmen einstellen wollen...Wir begrüßen Sie als unseren zukünftigen Mitarbeiter und freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit.

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Was genau steht in der schriftlichen Zusage? Ist halt die Frage, ob du das nur als Zusage liest, weil du es gerne so interpretieren wolltest, oder ob es tatsächlich objektiv als eine solche gewertet werden kann.

Sollte letzteres der Fall sein, ist ein Arbeitsvertrag zustandegekommen (streng genommen bereits ab der mündlichen Zusage, aber die wäre deutlich schwerer beweisbar als ein Schriftstück). Deine Versuche zur Kontaktaufnahme könnte man dann eventuell auch als Anbieten deiner Arbeitskraft interpretieren (allerdings ist dabei eine genauere Prüfung notwendig).

Wenn beides gegeben ist, also Arbeitsvertrag und Anbieten der Arbeitskraft, ist ein Anspruch auf Gehaltszahlung entstanden. Und diese könntest du einklagen.

Schadenersatz für die Absage des anderen Angebots hingegen könnte deutlich schwieriger werden. Könnte man aber auch versuchen.

Du wirst allerdings vermutlich für beides anwaltliche Unterstützung brauchen.


qutinDiener614 
Fragesteller
 15.11.2022, 18:01

Zusammengefasst: Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass Sie uns von Ihren Fähigkeiten überzeugt haben und wir Sie gerne in unserem Unternehmen einstellen wollen...Wir begrüßen Sie als unseren zukünftigen Mitarbeiter und freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit.

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HappyMe1984  15.11.2022, 18:03
@qutinDiener614

Okay, das ist ein klares Angebot von deren Seite aus. Hast du darauf reagiert und ebenfalls zugesagt? Oder vorher schon - möglichst irgendwie schriftlich - bekannt gegeben, dass du dort gerne arbeiten möchtest?

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qutinDiener614 
Fragesteller
 15.11.2022, 18:05
@HappyMe1984

Ich habe die schriftliche Zusage direkt vor Ort nach dem Vorstellungsgespräch bekommen und ja ich habe auch zugesagt.

Zusätzlich sind die schriftliche Mails von meinen Versuchen eine Antwort zu bekommen mitdabei.

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HappyMe1984  15.11.2022, 18:08
@qutinDiener614

Joa, da würde ich sagen, dass recht eindeutig ein Arbeitsvertrag zustandegekommen ist und dass du das auch gut beweisen kannst. Da würde ich an deiner Stelle echt mal einen Anwalt aufsuchen! Ob du dort dann wirklich anfangen kannst, ist zwar eher zweifelhaft. Aber Gehalt für 1, 2 Monate sollte schon drin sein.

Kümmere dich aber parallel auf jeden Fall um weitere Bewerbungen, denn selbst, wenn du dort dann doch anfangen könntest, ist ja die Frage, ob man das bei so einem Arbeitgeber überhaupt will...

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Violetta1  15.11.2022, 18:15
@qutinDiener614

Alles, was Du schriftlich hast, gut aufbewahren, sowohl Deine als auch die Aktionen des AG!

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Richi008  15.11.2022, 18:18
@HappyMe1984
ob man das bei so einem Arbeitgeber überhaupt will...

der AG wird auch nicht ganz nett darauf reagieren , daher wird dann ziemlich sicher die ordentliche Kündigung rausgeschickt ^^

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Wenn die Zusage kein "eventuell" oder ähnliches enthält, dann geh damit zum Rechtspfleger im Arbeitsgericht. Klage auf Einstellung (Vertragserfüllung) zum 01.10.2022 und auf Entlohnung. Fordere für Nichteinstellung Schadensersatz (in Höhe des entgangenen Bruttolohnes), weil du wegen der Zusage keine andere Arbeit angenommen hast.

Ob das Erfolg hat, kann ich nicht sagen...aber bis zur ersten Verhandlung (Gütetermin) ist das Ganze für die eh kostenlos.


qutinDiener614 
Fragesteller
 15.11.2022, 18:08

Das Wort "eventuell" haben die mir mündlich gesagt. In der schriftlichen Zusage steht das nicht.

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Dea2019  15.11.2022, 18:18
@qutinDiener614

Dann ab zum Arbeitsgericht! Kostet halt nur Zeit und ein wenig Aufwand.

Und schlimmer als ein "Nein" vom Richter kann es nicht kommen.

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Eine wirkliche Zusage ist etwas in dem Falle nur, wenn ein Vertrag unterschrieben wurde. Dir wurde gesagt, dass du eventuell (!) anfangen könntest. Dies ist keine Zusage und auch kein mündlicher Vertrag.

Insgesamt klingt mir das Vorgehen der Firma wenig seriös, aber ein Anrecht auf den Job hast du hier nicht.


qutinDiener614 
Fragesteller
 15.11.2022, 17:57

Ich habe eine schriftliche Zusage von ihnen bekommen.

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qutinDiener614 
Fragesteller
 15.11.2022, 18:01
@Nussbecher

Zusammengefasst: Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass Sie uns von Ihren Fähigkeiten überzeugt haben und wir Sie gerne in unserem Unternehmen einstellen wollen...Wir begrüßen Sie als unseren zukünftigen Mitarbeiter und freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit.

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Violetta1  15.11.2022, 18:08
@qutinDiener614

Wenn das so formuliert ist, dann würde ich mich mal bei Arbeitsrechtler oder Gewerkschaft beraten lassen. (Manche Anwälte bieten mittlerweile kostenlose Erstberatung auch ohne Rechtschutzversicherung).

Das ist eine Zusage, mündlich gilt ja auch, sollte nur verschriftlicht werden.

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Bomberos911  15.11.2022, 18:08

Nein. Ein Arbeitsvertrag bedarf nicht der Schriftform.

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