Stress mit Vermieter wegen Nebenkosten?

DaKaBo  31.05.2020, 16:31

Und was genau ist jetzt deine Frage?

hati92 
Fragesteller
 31.05.2020, 16:51

was Ich bezahlen muss weil ich im Jahr 3600€ zahle an Nebenkosten

chriskmuc  31.05.2020, 16:54

Für 2018 nix - Du kriegst ca. 1.100 EUR zurück = 3.600 - 2500.

hati92 
Fragesteller
 31.05.2020, 17:19

Und warum will der noch Geld von mir

3 Antworten

Ich schaue mir jetzt ganz bestimmt nicht Deine NK Abrechnung an.

Dafür gibt es den Mieterbund, dafür zahlst Du einen Jahresbeitrag und der Kontrolliert Deine Abrechnung.

Die haben schon einige Vermieter zur Weißglut gebracht.

Daher gehe da hin die beraten Dich richtig.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

hati92 
Fragesteller
 31.05.2020, 16:50

Warum bist du dann hier ? Dann scroll doch gleich weiter

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albatroz1102  31.05.2020, 18:08
@hati92

Dafür gibt es den Mieterbund!!

Hast Du nicht meinen Rat gelesen_

Warum liest Du denn nicht meinen vollständigen Beitrag?

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Warum will er Geld von Dir? Weil Du keine Ahnung hast (er wohl zwar auch keine) - also probiert er es ... . Du bist ja auch selber nicht in der Lage Ihm vorzurechnen - was Du haben willst (weil es Dir zusteht), das mußt Du aber auch nicht. Also auf's Geld verzichten - oder Ihn unter Fristsetzung auffordern Dir eine ordnungsgemäße und korrekte NK-Abrechnung zu erstellen und das Guthaben bis zum xx.yy.zzzz Dir auszuzahlen. Andernfalls, geht es an den Mieterverein oder Rechtsanwalt ...

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Für 2018 musst Du gar nichts nachzahlen - sofern Du die NK-Abrechnung erst in 2020 erhalten hast.

Es ist ja löblich, dass Du die NK-Abrechnung auch gleich mit drangehangen hat. Die Sache ist aber nicht so einfach. Du hast wohl keine Ahnung und Dein Vermieter auch nicht. Vermutlich musst Du nur die ca. 2.500 EUR bezahlen - die als "Summe umlegbare Nebenkosten" ausgewiesen sind. Dort sind die Heizkosten schon enthalten. Warum diese jedoch ca. 1.400 EUR sind und nicht die ca. 1.050 - erschliesst sich mir nicht wirklich.

Der 3.te Scan sind KEINE Kosten! Sondern der Ausweis der haushaltsnahen Dienstleistungen gem. EStG § 35a. Die Du bei Deiner Steuerklärung angeben kannst! Allerdings musst Du Dich mit dem Vermieter abstimmen - welche Du ansetzt und welche der Vermieter.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung